Wie rechtssicher sind die Anordnungen des Mobilitätsreferats?
Anfrage Stadträte Fabian Ewald, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 13.8.2024
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrer Anfrage vom 13.8.2024 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München war in den letzten Jahren wiederholt mit unrechtmäßigen Anordnungen und verlorenen Prozessen in der Presse. Zu nennen sind hier beispielsweise der kurzfristig verschobene Start der Fußgängerzone in der Weißenburger Straße, Tempo 30 auf der Leopoldstraße oder der vorzeitig beendete Verkehrsversuch in der Kolumbusstraße.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet, die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Klagen, einstweilige Verfügungen und Gerichtsverfahren gab es gegen verkehrsrechtliche Anordnungen der Landeshauptstadt München seit 2020?
Antwort:
37 der insgesamt 38 Klagen, einstweilige Verfügungen und Gerichtsverfahren zwischen 2021-2023 bezogen sich auf verkehrsrechtliche Anordnungen. Drei der vier neuen Verfahren aus 2024 ebenfalls.
Frage 2:
In wie vielen Fällen seit 2020 mussten verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund einstweiliger Verfügungen oder Gerichtsurteilen angepasst oder aufgehoben werden?
Antwort:
Das Mobilitätsreferat hatte seit der Gründung zum 1.1.2021 bis Ende September 2024 insgesamt 42 anhängige Verfahren, wovon 40 sich auf verkehrsrechtliche Anordnungen bezogen. Komplett verloren wurde dabei nur ein einziges Verfahren. Die Unterliegensquote liegt damit zwischen 2021-2023 bei 2,38% und ist damit außerordentlich gut, stadtweit sicherlich eher unter dem Durchschnitt.Bei dem verlorenen Verfahren musste 2023 in der Folge die Anordnung einer Einbahnstraße zurückgenommen werden.
Frage 3:
Welche Optionen werden gesehen, um den Anteil rechtssicherer verkehrsrechtlicher Anordnungen zu erhöhen?
Antwort:
Das Mobilitätsreferat sieht aktuell keinen Anlass, Maßnahmen zu ergreifen. Die Verwaltung hält sich an Recht und Gesetz. Die Maßnahmen werden stets sorgfältig geprüft und ergehen rechtssicher. Das zeigt auch die unterdurchschnittlich geringe Unterliegensquote. Soweit Anpassungen durch gerichtliche Entscheidungen notwendig sind, werden diese selbstverständlich vorgenommen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.