Die Landeshauptstadt München erhöht die Anreize für die Nutzung der „Park & Ride“-Anlagen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Veronika Mirlach, Manuel Pretzl und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 11.4.2024
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem Antrag vom 11.4.2024 bitten Sie das Mobilitätsreferat ein Konzept für eine optimierte Preisstruktur der städtischen „Park & Ride“-Anlagen dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sei darauf zu achten, dass eine aus ökologischen Gründen wünschenswerte Nutzung der Anlagen in Kombination mit dem ÖPNV in jedem Fall günstiger wäre als die Fahrt mit eigenem PKW in die Innenstadt inklusive der Entrichtung von Parkgebühren. Nötigenfalls wären die Parkgebühren für die Anlagen außerhalb des Mittleren Rings auf null Euro zu reduzieren.
Sie begründen Ihren Antrag damit, dass eine Weiterfahrt mit dem PKW im Vergleich zum ÖPNV finanziell und auch durch die oftmals höhere Fahrzeit erschwert wird. So würden drei Stunden Parken in einer „Park & Ride“-Anlage in München mindestens 4,50 Euro kosten, für die Tageskarte der Zone M kommen nochmals 9,20 Euro hinzu. Insgesamt würden so Kosten in Höhe von 13,70 Euro entstehen. Drei Stunden Parken hingegen im öffentlichen Raum in der Altstadt seien für 7,50 Euro möglich. Hier würden Ihrer Ansicht nach die falschen Anreize gesetzt.
Zu Ihrem Antrag vom 11.4.2024 können wir Ihnen mitteilen, dass Ihrem Anliegen bereits entsprochen wurde. Daher erlauben wir uns, den Antrag in Abstimmung mit der P+R Park & Ride GmbH per Schreiben zu beantworten.
Die P+R Entgelterhebung in München wurde als Instrument der Verkehrssteuerung mit dem Grundgedanken konzipiert, dass der Parkpreis umso höher ist, je zentrumsnäher die P+R-Anlage liegt. Gleichzeitig gibt es Ermäßigungen bei häufiger Nutzung der Anlagen.
Das seinerzeit von Herrn Prof. Kirchhoff entwickelte „3-Filter-Modell“ sah die (teurere) Stufe 2 an den zentrumsnahen und die Stufe 1 an den zentrumsferneren Anlagen vor und außerhalb des Stadtgebiets eine weitere Preisstufe. Außerhalb des Stadtgebiets sind verschiedene P+R-Anlagen, z.B. Hallbergmoos oder Grafing-Bahnhof, mit einer Stufe Region in dieses System integriert. In Fortführung der im Stadtgebiet gültigen Systematikgilt dort beispielsweise ein Tagesparkpreis von 1 Euro, der dann im Stadtgebiet in die Preisstufe 1 mit einem Tagesparkpreis von 1,50 Euro bzw. 2 Euro in Preisstufe 2 mündet. Inhaltlich ist hier aber festzustellen, dass die P+R Parkpreise der Entscheidung der jeweiligen Standortgemeinde obliegen.
Die nachstehende Tabelle gibt die Entwicklung der im Stadtgebiet München gültigen Preisstufen 1 und 2 seit Einführung im Jahr 2000 wieder:
Die letzte Anpassung der Entgelterhebung auf den P+R-Anlagen wurde im letzten Jahr mit Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 08784 am 15./22.3.2023, P+R Park & Ride GmbH Preisanpassung an den P+R-Anlagen, seitens des Stadtrats beschlossen.
Wie Sie der o.g. Tabelle entnehmen können, gibt es auf den P+R-Anlagen im Stadtgebiet für Kund*innen, welche die P+R-Anlage zum Umstieg auf den ÖPNV nutzen, einen max. Tagespreis in Stufe 2 (zentrumsnahe P+R-Anlagen) i.H.v. 2 Euro.
Es gibt vereinzelte P+R-Anlagen, an denen besondere Umfeldbedingungen bestehen, die zu einem anderen – eher marktüblichen – Parktarif auch von Nicht-ÖPNV-Kund*innen genutzt werden können.
Hier sei als Beispiel die P+R-Anlage Fröttmaning genannt, die unmittelbar neben der Allianz Arena liegt – hier besteht für Stadionbesucher*innen die Möglichkeit, die P+R-Anlage mit einem Tagestarif bis max. 24h für 10 Euro als Besuchende zu nutzen.
Der Facharbeitskreis Mobilität im Behindertenbeirat München merkt zum o.g. Stadtratsantrag Folgendes an:
Um einen Anreiz zur Nutzung von P+R-Anlagen für mobilitätseingeschränkte Autofahrer*innen zu schaffen, um so auch zur Verkehrswendebeizutragen, sei es erforderlich, kostenloses Parken auf den P+R-Anlagen zu ermöglichen.
Wir gehen davon aus, dass sich dieses Anliegen nur auf P+R-Anlagen innerhalb des Stadtgebiet Münchens bezieht. Die Bepreisung von P+R-Anlagen in der Region obliegt der auftraggebenden Kommune.
Auf die Rückmeldung des Facharbeitskreises Mobilität im Behindertenbeirat München möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Das Mobilitätsreferat bedankt sich für die Stellungnahme. Wir begrüßen und unterstützen die Überlegungen zu einer Anreizsteigerung für mobilitätseingeschränkte Autofahrer*innen durch eine kostenfreie Nutzung von P+R-Anlagen.
Aktuell ist dies durch die unterschiedlichen Gegebenheiten an den P+R-Anlagen (beschrankt und unbeschrankt) jedoch nicht direkt umsetzbar.
Bei den aktuell 11 beschrankten P+R-Anlagen hat dies v.a. einen technischen Hintergrund, s.u..
Um die Einführung einer kostenfreien Nutzung auf allen P+R-Anlagen der LH München von mobilitätseingeschränkten Autofahrer*innen zu unterstützen, sind weitere Schritte notwendig. Zum einen bedarf es eines Konzepts und der finanziellen Ressourcen zur Umsetzung, zum anderen sind u.a. auch die technischen Voraussetzungen auf den beschrankten Anlagen zu schaffen.
Selbstverständlich haben wir auch die P+R Park & Ride GmbH, als Betreiberin der P+R -Anlagen im Stadtgebiet, um eine Rückmeldung gebeten, welche hier wie folgt zitiert werden darf:
„Der Antrag des Facharbeitskreises Mobilität im Behindertenbeirat München bezieht sich sowohl auf P+R-Anlagen als auch auf die Parkhäuser in München. Im Gegensatz zu den Parkpreisen der Innenstadtparkhäuser, die mittlerweile eher im Bereich von 3,50 Euro und höher je Stunde zu verorten sind, liegen die P+R Parkpreise als – wie eingangs dargelegt – Instrument der Verkehrssteuerung mit maximal 2 Euro pro Tag deutlich darunter.
Seit Jahren gilt an den P+R-Anlagen folgende Praxis:
- Auf den unbeschrankten P+R-Anlagen wird bei Auslage des blauen
EU-Ausweises das kostenlose Parken auf allen Stellplätzen akzeptiert.Damit befinden sich an zwanzig U- und S-Bahnhöfen im gesamten Stadtgebiet mit annähernd 3.000 Stellplätzen kostenlos nutzbare P+R Stellplätze.
- Auf den beschrankten P+R-Anlagen ist der Parkpreis dagegen zu entrichten. Dies sind elf Bahnhöfe mit annähernd 4.000 Stellplätzen.
- Allgemein ist die Stellplatznachfrage durch Inhaber*innen eines EU-Ausweises eher gering, Unterschiede in der Nachfrage zwischen unbe-
schrankten und beschrankten P+R Anlagen sind nicht zu beobachten.
- Bei der hier bestehenden Abgrenzung „beschrankt – unbeschrankt“ ist als technischer Hintergrund zu berücksichtigen, dass die/der Inhaber*in eines EU-Ausweises ohne Bezahlung des Parktickets nicht die Ausfahrtschranke passieren kann. Bei einem Parkhaus, das permanent mit Aufsichtspersonal besetzt ist, kann dies noch dadurch geregelt werden, dass diese Person zu dem Parkhausbüro kommt, sich mit dem EU-Ausweis legitimiert und dann ein sog. Auslassticket bekommt. Da das Parkhauspersonal im Parkhaus unterwegs sein sollte, um betriebliche Aufgaben zu erfüllen, ist dieser Weg aus betrieblicher Sicht nicht praktikabel. In Parkierungseinrichtungen ohne ständige Personalpräsenz, und das sind mit zwei Ausnahmen alle P+R-Anlagen, scheidet dieser Weg aus.“
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Technik an P+R-Anlagen sowie im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung werden wir als Mobilitätsreferat den Vorschlag des Facharbeitskreises Mobilität im Behindertenbeirat München weiterhin auf Umsetzbarkeit prüfen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.