Wer noch einen Papierführerschein besitzt, muss bis 19. Januar 2025 den neuen befristeten EU-Kartenführerschein beantragen. Nach dieser Frist werden die meisten deutschen Papierführerscheine (graues oder rosa Modell sowie ehemaliger DDR-Führerschein) ungültig. Bei Kontrollen drohen Bußgelder. Das Kreisverwaltungsreferat empfiehlt, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, um Verzögerungen gegen Ende der Umtauschfrist zu vermeiden.
Wer seinen Hauptwohnsitz in München hat, kann den Umtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde folgendermaßen beantragen:
- Personen, die die Online-Ausweisfunktion ihres Ausweisdokuments nutzen, können den Antrag direkt über das Bayernportal stellen.
- Der Antrag kann außerdem zu Hause ausgefüllt und mit den zugehörigen Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle, Garmischer Straße 19/21, 81373 München, geschickt werden.
In den kommenden Jahren müssen alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Um einen möglichst geregelten Umtausch zu gewährleisten, wurde eine Stufenregelung beschlossen: In den vergangenen Jahren haben bereits die Inhaber*innen von Papierführerscheinen aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1970 ihre Dokumente getauscht. Die aktuelle Frist betrifft Inhaber*innen von Papierführerscheinen, die nach 1970 geboren sind. Ab 2026 folgen dann – gestaffelt nach Ausstellungsdatum der Führerscheine, nicht nach Geburtsjahr – die Inhaber*innen von Kartenführerscheinen. Eine Ausnahme gibt es für alle, die vor 1953 geboren sind und noch einen Papierführerschein besitzen. Sie haben bis 19. Januar 2033 Zeit, einen neuen zu beantragen. Dann soll die Umtauschaktion abgeschlossen sein.
Weitere Informationen zum Pflichtumtausch sind online zu finden unter https://stadt.muenchen.de/infos/pflichtumtausch-fuehrerschein