In den kommenden Jahren müssen alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Um einen möglichst geregelten Umtausch zu gewährleisten, wurde eine Stufenregelung beschlossen. In den vergangenen Jahren haben bereits die Inhaber*innen von Papierführerscheinen aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1970 ihre Dokumente getauscht. Die aktuelle Frist für den Umtausch von Papierführerscheinen zum 19. Januar 2025 betrifft Inhaber*innen von Papierführerscheinen, die nach 1970 geboren sind.
In der Rathaus Umschau vom 11. November wurde berichtet, dass alle noch verbleibenden Inhaber*innen von Papierführerscheinen diese bis 19. Januar 2025 gegen einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein tauschen müssen. Eine Ausnahme gibt es jedoch für die Geburtsjahrgänge vor 1953. Sie haben bis 19. Januar 2033 Zeit, ihren neuen Führerschein zu beantragen.
Weitere Informationen zum Pflichtumtausch sind online zu finden unter https://stadt.muenchen.de/infos/pflichtumtausch-fuehrerschein.