Zwischenstand zur Münchner Klimaschutzsatzung II
Anfrage Stadträte Sebastian Schall und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 29.8.2024
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„In der Antwort des Referats für Klima- und Umweltschutz (RKU) vom 28.9.2023 auf die Anfrage ‚Zwischenstand zur Münchner Klimaschutzsatzung‘ vom 4.9.2023 konnten manche Fragen zur Umsetzung der Klimasatzung (KlimaS) aufgrund fehlender Strukturen oder fehlenden Personals nicht oder nur teilweise beantwortet werden. Heute – fast genau ein Jahr später und fast genau drei Jahre nach Bekanntmachung der KlimaS – sollten diese ‚Geburtswehen‘ endgültig überwunden sein und aussagekräftigere Antworten möglich sein. Bei den anderen Unterpunkten der damaligen Anfrage stellt sich die Frage nach der weiteren Entwicklung.“
Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Laut Antwort vom 28.9.2023 sollte im ersten Quartal 2024 die Stellenbesetzung zur Klimafolgekostenbewertung erfolgt und eine Bearbeitung der Anfrage damit möglich sein: Bei wie vielen wesentlichen Investitionsentscheidungen der Landeshauptstadt München (LHM) sind seitdem die Klimafolgekosten berechnet worden? Welcher Prüfungsquote, berechnet an der Anzahl aller Entscheidungen, entspricht das?
Antwort:
Die Stelle Klimafolgekostenbewertung konnte am 30.4.2024 vergeben werden, die Stelleninhaberin hat zum 1.9.2024 ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund der Kürze der bisherigen Tätigkeit konnten noch keine Klimafolgekosten bei wichtigen Investitionsvorhaben der LH München berechnet werden, das RKU plant jedoch, den Stadtrat im Jahr 2025 über die Ausgestaltung, Zielsetzung und das Vorgehen dieses neuen kommunalen Instrumentes zu informieren.
Frage 2:
Wurden Entscheidungen zurückgenommen, weil die Klimafolgekosten als zu hoch angesehen wurden?
Antwort:
Es wurden noch keine Entscheidungen zurückgenommen, vgl. Antwort 1.
Frage 3:
Wie viele Beschlüsse städtischer Gremien wurden bisher vorab auf ihre Klimawirksamkeit geprüft? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Referaten. Welcher Prüfungsquote, berechnet an der Anzahl aller klimarelevanten Beschlussvorlagen aus dem Zeitraum, entspricht das?
Antwort:
Seit der Einführung der Klimaschutzprüfung von Beschlussvorlagen wurden bis heute, 13.9.2024 insgesamt 248 klimaschutzgeprüfte Beschlussvorlagen an das Team Klimaschutzprüfung im RKU zugeleitet (vgl. Tabelle). Die Gesamtzahl der Beschlussvorlagen, die von den Mitarbeiter*innen der Referate auf Klimaschutzrelevanz hin überprüft wurden, liegt etwas darüber, da Beschlussvorlagen ohne Klimaschutzrelevanz dem RKU nicht zugeleitet werden müssen – dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn nach Abgleich mit dem vom RKU entwickelten Leitfaden zur Klimaschutzprüfung davon ausgegangen werden kann, dass das Vorhaben nicht klimaschutzrelevant ist.
Von den Eigenbetrieben der Landeshauptstadt München wurden uns insgesamt sechs Beschlussvorlagen vorgelegt (Stadtgüter München 1, Abfallwirtschaftsbetrieb München 4, Münchner Stadtentwässerung 3). Daneben gab es bislang auch noch sechs weitere Beschlussvorlagen mit gemeinsamer Federführung mehrerer Referate.Die Anzahl der uns zugeleiteten Beschlussvorlagen hat sich im Verlauf der Zeit deutlich gesteigert: Wurden uns im Jahr 2022 erst 29 und in 2023 68 Beschlussvorlagen zugeleitet, waren es im aktuellen Jahr bis zum heutigen Zeitpunkt bereits 151. Mit für den deutlichen Anstieg verantwortlich ist die Umsetzung verschiedener Verbesserungen, die mit dem Beschluss zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Klimaschutzprüfung (Sitzungsvorlage 20-26/V 12248 vom 24.4.2023) beschlossen wurden. Darunter fallen aus Sicht des RKU u.a. die Bereitstellung eines besseren Bewertungstools und die Verankerung der Klimaschutzprüfung in die allgemeinen Mustervorlagen für Beschlussvorlagen: Seit April 2024 müssen Angaben zur Klimaschutzprüfung in der coSys-Vorlage eingetragen werden.
Frage 4:
Wie viele Klimaschutzprüfungen fielen negativ aus? Wurden Mitzeichnungen zu Beschlüssen verweigert, weil die Klimaschutzprüfung negativ ausfiel?
Antwort:
50 der insgesamt bislang 248 vorgelegten Beschlussvorlagen waren „negativ klimaschutzrelevant“ sowie vier sowohl positiv als auch negativ klimaschutzrelevant. Es wurden keine Mitzeichnungen zu Beschlüssen verweigert, weil die Klimaschutzprüfung negativ ausgefallen ist.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir hoffen, dass wir Ihre Anfrage zur Zufriedenheit beantworten konnten.