Der Kreis der Personen, die einen München-Pass bekommen können, wird auf Auszubildende und Studierende ausgeweitet. Das hat der Sozialausschuss des Stadtrats in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Vollversammlung soll die Erweiterung ab Januar 2025 gelten.
Der München-Pass ist eine Freiwillige Leistung der Landeshauptstadt und ermöglicht eine Vielzahl von Vergünstigungen bei städtischen und nicht städtischen Einrichtungen wie beispielsweise MVV, Museen, Sportstätten, Schwimmbäder, Kinos, Theater, Tierpark oder Medikamentenhilfe. Die Landeshauptstadt erleichtert damit Bürger*innen mit niedrigem Einkommen den Zugang zu sozialer Teilhabe. Der München-Pass wurde 1986 eingeführt und wird seitdem laufend um den berechtigten Personenkreis und um Vergünstigungen erweitert. Die nächste Anpassung der Einkommensgrenze für freiwillige Leistungen ist für Januar 2025 geplant. Alle wichtigen Informationen zum München-Pass finden sich online unter https://stadt.muenchen.de/service/info/muenchen-pass/1073956/n0.