Defensive Architektur verbieten – Keine menschenfeindliche Architektur in München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 18.1.2023
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne Marie Ehbauer:_
Sie haben am 18.1.2023 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat darzustellen,
- Wo seitens der Landeshauptstadt oder ihren Beteiligungsgesellschaften in den letzten 10 Jahren defensive Architektur umgesetzt oder aktuell geplant wird.
- Wie diese bestehende Architektur entfernt oder menschenfreundlich geändert werden kann.
- Wie defensive Architektur zukünftig im Stadtgebiet verboten werden kann.
Hierbei müssen besonders die Umsetzungen der Stadtwerke München (MVG) und der Stadtsparkasse München betrachtet werden. Ein Austausch zu diesem Thema mit der Deutschen Bahn, privaten und gewerblichen Bauträgern zur Vermeidung von Defensiver Architektur soll danach erfolgen.
Das Sozialreferat erstellt ergänzend eine fachliche Stellungnahme zu Defensiver Architektur.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Antwortschreiben zu beantworten. Für die gewährte Fristverlängerung zur Einholung der zahlreichen Stellungnahmen bedanken wir uns.
Das Baureferat verfolgt keine Strategien gegen bestimmte Personengruppen und stellt kein Mobiliar mit dem Ziel auf, den Aufenthalt von Menschen zu erschweren. Grundsätzliches Ziel des Baureferates ist die inklusive Nutzung des öffentlichen Raumes – die Nutzbarkeit der öffentlichen Flächen für alle. Dabei soll die dort angebotene architektonische und landschaftsarchitektonische Gestaltung mit ihrem Mobiliar die Aufenthaltsqualität für die Allgemeinheit fördern.
So besteht beispielsweise das Standardmobiliar des Baureferates aus Bänken mit durchgehender Sitzfläche aus Holzlattungen, die tausendfach im öffentlichen Raum, in den Parks und öffentlichen Grünanlagen sowie auf Straßen und Plätzen der Landeshauptstadt München angeboten und genutzt werden. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit Platz- undParkgestaltungen individuelle, ortsspezifische Möbel realisiert, wie zum Beispiel die Rundbänke am Siegestor oder die langen Bankmöbel am Harras. Die Planungen der Gestaltungen einschließlich der Möblierung werden immer mit dem städtischen Beraterkreis für Barrierefreies Planen und Bauen abgestimmt. Dieser setzt sich aus Vertreter*innen des Behindertenbeirats, des Seniorenbeirats sowie der Gesamtschwerbehindertenvertretung der Landeshauptstadt München zusammen.
Auch die im Folgenden dargestellten Stellungnahmen dokumentieren, dass im Einflussbereich der LHM keine defensive Architektur zum Einsatz kommt und daher keine Maßnahmen gegen eine solche ergriffen werden müssen.
Die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG teilen auf Anfrage u.a. Folgendes mit:
„Defensive Architektur – wie im Antrag beschrieben – ist kein Bestandteil der Planungsvorgaben für die von der GWG München beauftragten Planungsbüros.“
und
„Gerne teilen wir lhnen mit, dass die GEWOFAG ,Defensive Architektur‘ im Sinne der zitierten Vergrämungsmaßnahmen weder in der Vergangenheit umgesetzt, noch perspektivisch in Planung hat. Für die GEWOFAG spielt der öffentliche Raum bzw. der halböffentliche und private Freiraum eine wichtige Rolle für ein ausgeglichenes gesellschaftliches Miteinander.“
Die Stadtsparkasse teilte auf Anfrage Folgendes mit:
„Tatsächlich war der Zacken-Überbau auf einem Heizkörper in unserer Filiale am Max-Weber-Platz der einzige, den wir im Einsatz hatten. Dieser wurde Ende Dezember entfernt.
Wir planen auch keinerlei ,Defensive Architektur‘ in der Zukunft zu verbauen.“
Die Stadtwerke München GmbH (MVG) teilte auf Anfrage Folgendes mit: „Die Stationsmöblierung und Ausstattung der öffentlichen Bereiche in den Münchner U-Bahnhöfen erfolgt nach standardisierten Regelplänen, welche sukzessive mit verschiedenen Beteiligten (z.B. Behindertenbeirat der LHM) abgestimmt und aktualisiert werden. Die Anregungen aus dieser Anfrage werden wir zukünftig im Rahmen der aktuellen technischen und normativen Vorgaben berücksichtigen und versuchen diesen Aspekt bestmöglich in die Planungen zu integrieren.“Zum angeregten Austausch mit der Deutschen Bahn zur Vermeidung Defensiver Architektur teilt das zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
„Wir melden Ihnen zum o.g. Stadtratsantrag Fehlanzeige. Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren spielen die angesprochenen Punkte keine Rolle. Bänke, Musik in Stationen usw. werden nicht planfestgestellt. Diese Themen dürften für die Bahnstationen durch DB Station&Service AG entschieden werden. Sollte es daher zu einem Austausch kommen, müssten Sie einen Vertreter*in der DB Station&Service AG einladen.“
Zum angeregten Austausch mit privaten und gewerblichen Bauträgern zur Vermeidung Defensiver Architektur teilt das zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV Folgendes mit:
„Die Lokalbaukommission meldet Fehlanzeige. Es geht hier nicht um Gebäudearchitektur, sondern um die Gestaltung des öffentlichen Raumes und dessen Möblierung.
Das Sozialreferat verfasste folgende Stellungnahme zum Themenfeld Defensive Architektur; hierzu wurden die Ämter des Sozialreferates aus ihrer jeweiligen Fachlichkeit gebeten, das Thema zu erörtern:
„Das Themenfeld der defensiven Architektur beinhaltet unterschiedliche Aspekte, die v.a. aus Bürger*innenperspektive der Einordnung bedürfen. Grundsätzlich sieht das Sozialreferat den urbanen Raum als einen Raum für alle Bürger*innen in der Landeshauptstadt München, der mit hoher Aufenthaltsqualität und einer inklusiven Stadtgestaltung für jeden Menschen Raum bieten soll. Das Leben in diesem urbanen Umfeld bietet eine Vielzahl an attraktiven Elementen, aber eben auch Einschränkungen, bedingt durch die Vielschichtigkeit der Interessen unterschiedlicher Nutzer*innengruppen.
Anhand der unterschiedlichen Zielgruppenperspektiven aus den drei Bereichen des Sozialreferats, dem Amt für Soziale Sicherung (siehe 1.), dem Stadtjugendamt (siehe 2.) und dem Amt für Wohnen und Migration (siehe 3.), lässt sich dies sehr gut illustrieren:
1. Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sind bei der Nutzung des öffentlichen Raumes häufig auf ausreichend Sitz- und Erholungsmöglichkeiten ohne Konsumzwang angewiesen. Damit sind insbesondere Bänke und weitere Möblierungsformen des öffentlichen Raumes, wie z.B. Sitzecken oder Stühle etc., gemeint. Bei der entsprechenden Gestaltung des öffentlichen Raumes ist daher besonders auf eine ausreichende Ausstattung mit derartiger Möblierung zu achten, auch wenn diese von anderen Nutzer*innengruppen in Anspruch genommen werden.Eine Reduzierung derselben zur Verringerung von ,nicht erwünschten‘ Nutzungen oder andere bauliche Einschränkungen sollten aus Sicht des Amts für Soziale Sicherung dringend vermieden werden.
Vor diesem Hintergrund werden aktuell sogenannte ,Ratschbankerl‘ an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet aufgestellt oder gekennzeichnet, die u.a. auch älteren Menschen die Möglichkeit des Verweilens, des Austausches mit anderen Menschen und damit der Teilhabe ermöglichen.
Gleichzeitig sollte jedoch auch bedacht werden, dass ältere Menschen ein z.T. erhöhtes Ruhebedürfnis haben und daher intensiv genutzter öffentlicher Raum (z.B. durch nächtliches Feiern) bei ihnen sowie z.T. auch bei Menschen mit Behinderungen immer wieder zu einer subjektiv beunruhigenden Atmosphäre, einer Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens und damit zu Konflikten zwischen den verschiedenen Gruppen führen kann.
Orte, an denen öffentlicher Raum offen durch größere Gruppen für den Aufenthalt genutzt werden kann, sollten daher gut ausgewählt und ggf. auch durch ein entsprechendes Konfliktmanagement begleitet werden.
2. Junge Menschen haben das Recht, sich niederschwellig und selbstbestimmt im öffentlichen Raum zu treffen, sich aufzuhalten, sich zu entfalten und zu feiern. Dies ist wichtig für das gemeinsame Erleben und es soll, unabhängig von der finanziellen Situation, die Möglichkeit geben, soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen. Junge Menschen sind auf den öffentlichen Raum als Entwicklungsfeld besonders angewiesen. Sie brauchen Zeit und Raum für ihre Persönlichkeitsentwicklung. Hierzu gehört wesentlich, in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen ihren Platz zu finden. Dazu braucht es ,jugendgerechte‘ Freiräume (auch für Mädchen* und junge Frauen*), informelle Treffpunkte und Sportmöglichkeiten, wie beispielsweise Flächen und Orte zum ,Chillen‘ und Skaten, die nicht durch defensive Architektur massiv eingeschränkt werden dürfen. Darüber hinaus bestätigen die Statistiken der Gesundheitsorganisationen, dass sich 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend bewegen. Die Pandemie hat diese Entwicklung erheblich verschärft. Die Folgen von Bewegungsmangel reichen über mangelnde körperliche Fitness, Haltungsschäden bis hin zu geringerer geistiger Leistungsfähigkeit. Vor allem Kinder und Jugendliche aus einem schwierigen sozialen Umfeld, bei denen die körperliche Aktivität zunehmend abnimmt, benötigen wohnortnahe, kostenlose und niederschwellige Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote, auch wenn diese eher dem lärmintensiven Spiel zuzuordnen sind. Um Nutzungskonflikte insbesondere mit Anwohner*innen zu vermeiden, eignen sich auch temporäre Angebots- und Spielflächen. Bei Partizipationsprojekten mit jungenMenschen wurden daher Mobile Kioske als generationenübergreifende Treffpunkte vorgeschlagen.
3. Menschenfeindliche Architektur zur Einschränkung der Aufenthaltsmöglichkeiten von obdach- und wohnungslosen Menschen ist grundsätzlich abzulehnen. Ausnahmen werden im Rahmen der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe Wildes Campieren diskutiert und ggf. vereinbart.
An vereinzelten Standorten muss durch bauliche Maßnahmen einerseits die Errichtung von größeren Camps, u.a. zum Schutz vor Gefährdung der obdachlosen Menschen (z.B. Hochwasser) oder der Gefahr der massiven Belästigung von Kindern (Schulweg, Spielplatz) verhindert werden. Andererseits hat der öffentliche Raum für obdach- und wohnungslose Menschen aber eine existentielle Bedeutung. Hier können sie sich mit Menschen in der gleichen Lebenssituation austauschen und soziale Kontakte pflegen. Dazu bedarf es der Möglichkeit zum vorurteilsfreien Verweilen im Stadtgebiet.
Fazit:
Das Instrument der defensiven Architektur darf ausschließlich im sorgfältig geprüften Einzelfall eine Legitimation erhalten, wenn es behutsam eingesetzt dem Schutz- und Ruhebedürfnis der Bevölkerung dient und gleichzeitig die Präsenz von Sicherheitspersonal mit allen Konsequenzen (Platzverbote, Strafanzeigen, etc.) zu reduzieren hilft.
Niemals sollte aber die Verdrängung von Personengruppen (z.B. junge Menschen im konsumfreien Raum oder wohnungslose Menschen) das
Ziel sein und niemals sollte defensive Architektur als Standard in der Stadtgestaltung definiert werden. Hier gibt es beispielhaft durch die Angebote des Sozialreferats zur Gemeinwesenmediation, dem Konfliktmanagement im öffentlichen Raum oder auch Streetwork, erprobte Instrumente und Methoden, die i.d.R. helfen, bauliche und gestalterische Maßnahmen in dieser Konsequenz überflüssig zu machen.
Die Erfahrung zeigt, dass Bezirksausschüsse und örtliche Polizeiinspektionen in der Regel an das Allparteiliche Konfliktmanagement (AKIM) des Sozialreferats positiv zurückmelden, dass die Beschwerden abnehmen, wenn die Angebote des Sozialreferats bei einem Nutzungskonflikt eingesetzt werden.
Ebenso begrüßen die betroffenen Anwohnenden, dass sich eine städtische Stelle aktiv in den Dialog der Nutzer*innengruppen einbringt – auch wenn nicht immer unmittelbar alle Störungen, die durch ein Nebeneinander von Nutzungen im öffentlichen Raum entstehen, beigelegt werden können.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.