Forderungen des städtischen Müllmeisters zügig umsetzen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 26.9.2023
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 26.9.2023 fordern Sie das Baureferat auf, die „Forderungen für ein müllfreieres München, die u.a. der Sieger der ersten Münchner Müllmeisterschaft formuliert hat, zügig in die Umsetzung zu bringen, insbesondere:
- Einrichtung einer Anlaufstelle „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ in der Stadtverwaltung
- Verwaltung eines Fördertopfes für Anti-Littering-Aktionen und -Kampagnen
- Eine rasche Ausstattung möglichst vieler Mülleimer mit integrierten Aschenbechern sowie eine attraktivere Gestaltung öffentlicher Mülleimer.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten und teilen Folgendes mit:
Die Einrichtung einer Anlaufstelle in der Verwaltung für das Thema Sauberkeit wurde erst kürzlich im Rahmen eines ähnlich gelagerten Stadtratsantrags der Fraktionen SPD/Volt und Die Grünen – Rosa Liste (Antrag Nr. 20-26/A 03083) behandelt.
Zusammengefasst kommt die Stadtverwaltung zu dem Ergebnis, dass in der jüngeren Vergangenheit mit diversen prozessunterstützenden Maßnahmen (z.B. die Einrichtung von machmuenchenbesser.de) bereits positive Entwicklungen angestoßen werden konnten und derzeit keine weiteren Personalressourcen für dieses Thema aufgebaut oder eingerichtet werden können. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage erscheint es sinnvoll, weitere mittelfristige Entwicklungen abzuwarten.
Hinsichtlich eines Fördertopfes für Anti-Littering-Aktionen und -kampagnen wird auf das vom Bund verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verwiesen, das am 15.5.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Eine entsprechende Verordnung hierzu folgte im Oktober 2023. Auf Basis dieser Verordnung werden ab 1.1.2024 die Hersteller von diversen Kunststoffverpackungs- und Tabak-Produkten zu Kostenabgaben in den genannten Fond verpflichtet. Betriebe, die sich mit ihrem Engagement gegen die Littering-Probleme stellen (z.B. Straßenreinigungen, ÖPNV-Betreibende, Abfallwirtschaftsbetriebe und viele mehr) sind An-trags- und Anspruchsberechtigte für die Ausschüttung der dort gesammelten Gelder. Die Münchner Stadtverwaltung begleitet diesen Prozess mit großem Interesse, um – wo möglich – Ansprüche geltend zu machen. Die erste Ausschüttung ist für das Jahr 2025 geplant.
Das Baureferat erhofft sich durch die damit erhöhten Kosten für To-Go-Verpackungen eine Veränderung im Konsumverhalten und in den Angeboten der Verkaufsstellen.
Über die Verwendung der Gelder kann erst entschieden werden, wenn dieser Prozess final eingerichtet und entsprechend etabliert ist.
Zur Ausstattung der Abfallbehälter mit Aschenbecherfunktion liegen mittlerweile diverse Stadtratsbeschlüsse vor, die entsprechende Mittel- und Investitionsbedarfe ausgelöst haben. Insbesondere wird auf die Beschlüsse „Krähensichere Mülleimer“ vom 30.1.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04191), „Aufstellung von Abfallbehältern mit Aschenbecher (Kombibehälter) im öffentlichen Straßenraum“ vom 3.3.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17568) sowie die Beschlussvorlage des Referates für Arbeit und Wirtschaft „Aufstellung von Aschenbechern an U-Bahnabgängen“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12107) hingewiesen.
In der Stadt werden über 2.000 Abfallbehälter allein im öffentlichen Stra-ßenraum angeboten, darüber hinaus mehrere große Container an der Isar und weitere rund 5.000 Abfallbehälter in den städtischen Grünanlagen.
Mit den vorgenannten Beschlüssen wurde eine Modellreihe vorgesehen, die dem Erscheinungsbild der Behälter in der Fußgängerzone entspricht und die technischen Ansprüche der städtischen Straßenreinigung sowie des Unterhalts im Außenbereich und in den Grünanlagen erfüllt.
Die vorhandenen und großteils erst kürzlich beschafften Behälter stellen ein Anlagevermögen mit Werten im hohen einstelligen Millionenbereich dar. Für eine Umgestaltung oder einen Wechsel der vorhandenen Behälter stehen derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
In besonderen und vom Bedarf her sinnvoll erscheinenden Einzelfällen tauscht das Baureferat trotzdem – wie in den o.g. Beschlüssen auch dargestellt – Behälter sukzessive gegen Kombibehälter mit Ascherfunktion aus. Ein flächendeckender Austausch kann aus obenstehenden Gründen aber nicht erfolgen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.