Standort in Unterföhring fossilfrei nach Ende der Systemrelevanz des HKW Nord 2
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 5.4.2024
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Ein Bericht zum Umbau des Kraftwerkbetriebs fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Ich bedauere, die nach §60 Abs. 2 GeschO des Stadtrats vorgegebene Frist von 6 Monaten überschritten zu haben. Grund hierfür ist ein Büroversehen.
Auf Basis einer Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH können wir Sie zum Antrag wie folgt informieren:
„Die SWM arbeiten seit vielen Jahren an verschiedenen Projektideen zur Weiterentwicklung des Standorts HKW Nord, um ihn zu einem CO2-neutralen Energieerzeugungsstandort zu transformieren. Diese Entwicklung stellt eine besondere Herausforderung dar, da neben den Interessen der SWM und ihrer Eigentümerin, der Stadt München, auch die Interessen der Gemeinde Unterföhring berücksichtigt werden müssen, auf deren Gemeindegebiet das Areal liegt.
Die Transformation zu einem zukunftsträchtigen Standort umfasst mehrere Schritte. Die Umstellung des Brennstoffs von Kohle auf Erdgas im ehemaligen Kohleblock im Sommer 2024 war beispielsweise ein wichtiger Schritt zur zeitnahen Reduzierung des CO2-Ausstoßes am Standort. Nach der Umstellung auf Gas, wird der Block 2 zur Besicherung der Fernwärmeversorgung benötigt. Die nächste geplante Maßnahme ist der Bau eines Biomasseheizwerks. Eine Treibhausgasbilanz des deutschen Biomasseforschungszentrums DBFZ bestätigte im Jahr 2023, dass die energetische Nutzung von Biomasse am Standort eine ähnlich positive Wirkung wie die Nutzung von Geothermie hätte.Allerdings ist es notwendig, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Block 2 nach dem Auslaufen der Systemrelevanz abschalten zu können, da die thermische Leistung einer zukünftigen Biomasseanlage aufgrund der Verfügbarkeit des Brennstoffs deutlich geringer ausfallen wird als die derzeit verfügbare Leistung des alten Kohleblocks. Die SWM setzen hier auf eine Vielzahl von Geothermieanlagen im gesamten Stadtgebiet und in der näheren Region.
Aufgrund der notwendigen Vielzahl an Geothermieanlagen die nötig sind, um den Block 2 zu ersetzen, sowie der zeitaufwändigen einzelnen Arbeitsschritte für die Errichtung der Geothermieanlagen, wie Genehmigungen, Bohrungen, obertägige Wärmeeinbindungsstationen und lange Fernwärmeanbindeleitungen, ist nicht vor 2034 mit einer Abschaltung von Block 2 zu rechnen. Gleichzeitig hängt eine mögliche Abschaltung des Block 2 auch vom Entfall der Systemrelevanz ab, die durch die BNetzA derzeit bestätigt wird. Ein Entfall der Systemrelevanz ist erst nach Inbetriebnahme der entsprechenden deutschlandweiten Netzverstärkungsmaßnahmen möglich, auf die die SWM keinen Einfluss haben. Ob der seit geraumer Zeit postulierte Zeitpunkt einer Inbetriebnahme im Jahr 2028 auch angesichts noch nicht vollständig erteilter Genehmigungen und zu erwartender Lieferengpässe aufgrund der Ukrainekrise eingehalten werden kann, entzieht sich den Kenntnissen der SWM.“
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft in der Sitzung am 12.11.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/ V 14827) um zustimmende Kenntnisnahme von der von den SWM dargestellten Reduzierung des Kraftwerkbetriebs gebeten wird.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.