Fernbahnanbindung für den Münchner Flughafen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Hans Hammer, Veronika Mirlach, Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIEWÄHLER), Nikolaus Gradl, Klaus Peter Rupp, Andreas Schuster, Felix Sproll, Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) und Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Gudrun Lux, Florian Schönemann (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 13.12.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie, dass sich der Oberbürgermeister im Namen der Landeshauptstadt München mit Nachdruck für eine Aufnahme einer Fernbahnanbindung des Münchner Flughafens in den Bundesverkehrswegeplan einsetzt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zur Beantwortung der im o.g. Antrag aufgeworfenen Fragen haben wir das zuständige Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) um Unterstützung gebeten. Folgende Stellungnahme wurde uns hierzu übermittelt:
- „Die überregionale Schienenanbindung des Flughafens München hat für den Freistaat eine große Bedeutung. Die vom Freistaat im Rahmen des Programms ‚Bahnausbau Region München‘ (PrBaReMü) beauftragten Gutachter schlagen ein Vier-Stufen-Konzept vor, in Abhängigkeit zum erforderlichen Ausbau der Schieneninfrastruktur.
- Es fußt insbesondere auf der Ausweitung der Überregionalen Flughafen-Expresszüge (ÜFEX-Züge), etwa nach Nürnberg (Stufe I), Salzburg (Stufe II), Passau Memmingen/Oberstdorf/Lindau sowie Innsbruck
(Stufe III). Damit werden die Ausführungen des Stadtratsantrags konkret adressiert.
- Mit Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke (diese ist unabdingbare Voraussetzung, da zusätzliche Trassen auf der 1. Stammstrecke nicht zur Verfügung stehen) ist eine Express-S-Bahn aus der 2. Stammstrecke zum Flughafen im Halbstundentakt vorgesehen; Fahrzeitverkürzung gegenüber heute um ca. zehn auf dann rund 30 Minuten (Flughafen – Hbf). Dann bestehen auf der S8-Strecke sechs und auf der S1-Streckezwei stündliche Fahrtmöglichkeiten zwischen Stadtzentrum und Flughafen.
- Mit den explizit von der Deutschen Bahn (DB) in die Untersuchung eingebrachten Überlegungen zur Fernverkehrsanbindung gibt es erstmals seit der Flughafen-Eröffnung 1992 eine – wenn auch langfristige – Perspektive für einen ICE-Anschluss des Flughafens München (Zielstufe IV).
- Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist eine Fernverkehrsanbindung des Flughafens München bislang nicht enthalten.
- Der Bund ist gemäß Grundgesetz für den Aus- und Neubau der bundeseigenen Schieneninfrastruktur verantwortlich. Der Freistaat fordert deshalb, dass der Bund im Rahmen des Deutschlandtakts entsprechende Perspektiven schafft.
- Die Flughafen München Gesellschaft (FMG), die DB und die Deutsche Lufthansa (DLH) haben sich im Dezember 2022 an das Bundesverkehrsministerium (BMDV) gewandt und im Rahmen der anstehenden
Bedarfsplanüberprüfung um Aufnahme als unvorhergesehenen Bedarf (§6 BSWAG) der Neubaustrecke Ingolstadt – München mit Flughafenanbindung gebeten. Das BMDV hat mit Schreiben vom 26. Januar 2023 die Aufnahme abgelehnt. Es besteht somit derzeit keine Finanzierungsperspektive durch den Bund.
- Die Haltung des Bundes kann aus Sicht des Freistaats nicht akzeptiert werden. Es gilt sicherzustellen, dass die Maßnahme Eingang in den Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan findet. Hierzu finden Gespräche der Task Force Intermodalität (Mitglieder: Flughafen München Gesellschaft, Deutsche Lufthansa, Deutsche Bahn, bayerisches Verkehrsministerium) mit dem BMDV auf Fachebene statt. Die Ergebnisse und Fortschritte sind zunächst abzuwarten. Diesen kann nicht vorgegriffen werden.
- Wenn sich die LHM, auch in ihrer Funktion als Gesellschafter des Flughafens München, an das BMDV wendet und sich für eine möglichst zeitnahe Berücksichtigung der direkten Fernverkehrsanbindung des Flughafens München im Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan einsetzt, wird dies vom Freistaat begrüßt. Dies stützt die Bemühungen der Task Force Intermodalität.“
Das StMB vertritt also die Auffassung, dass die Flughafenanbindung an das Fernbahnnetz weiterverfolgt werden sollte, und würde unterstützende Maßnahmen durch die Landeshauptstadt München begrüßen.
Auf den Antrag Nr. 20-26/A 03484 vom 13.12.2022 möchten wir daher wie folgt antworten:Durch die Medienberichterstattung zum Thema Fernverkehrsanbindung und Neubaustrecke Ingolstadt-München mit der wichtigen Verschwenkung zum Flughafen München (FMG) mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die genannten Infrastrukturmaßnahmen und Produkte zum Flughafen im Regelprozess des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) zur Aufstellung des neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans geprüft und die Umsetzung damit deutlich länger dauern wird, als bis zuletzt von allen Akteuren erhofft.
Als Landeshauptstadt München und Gesellschafter der FMG, betreut durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft, ist es für uns von großem Interesse, dass die durch die fehlende Fernverkehrsanbindung geschwächte Wettbewerbsposition des Flughafens München gegenüber anderen global agierenden Airports, insbesondere den Flughäfen Frankfurt, Zürich und Wien sich zügig verringert und die Positionierung des Flughafens München als zukunftsfähiges Drehkreuz gesichert wird.
Der Landeshauptstadt München ist die Verbesserung der Anbindung des Münchner Flughafens ein wichtiges Anliegen und setzt sich entsprechend bei Bund und Freistaat auch zukünftig für die Aufnahme einer Fernanbindung in den Bundesverkehrswegeplanes ein.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.