München setzt Einführung der Bezahlkarte bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit aus!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Nimet Gökmenoglu, Judith Greif, Ursula Harper, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Sibylle Stöhr, Andreas Voßeler (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Stefan Jagel, Thomas Lechner, Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 26.7.2024
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Mit Ihrem Antrag vom 26.7.2024, Antragsnummer Nr. 20-26/A 05045, beantragen Sie die Aussetzung der Einführung der Bezahlkarte bis zur Klärung der rechtlichen Grundlagen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag auf diesem Wege zu beantworten.
Gerne möchte ich Ihnen hierzu den aktuellen Sachstand darlegen und zugleich betonen, dass die Einführung der Bezahlkarte auf einer bindenden Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration beruht. Diese Maßnahme wurde von der Landesregierung initiiert, und die Landeshauptstadt München ist rechtlich verpflichtet, diese Anordnung umzusetzen. Daher besteht derzeit keine Möglichkeit, die Einführung der Bezahlkarte auszusetzen. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und gerichtlichen Entscheidungen lassen hierfür keinen Spielraum.
Gerichtliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit
In mehreren Gerichtsurteilen wurde die Zulässigkeit der Bezahlkarte bestätigt. So wies das Sozialgericht München am 7. August 2024 (Az.: S 52 AY 65/24 ER) einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab, der sich gegen die Auszahlung von Leistungen mittels Bezahlkarte richtete. Das Gericht entschied auch, dass die Begrenzung von Bargeldabhebungen auf 50 Euro pro Monat und Person verhältnismäßig sei, da dies dem Ziel dient, die gewährten Leistungen ausschließlich für die gesetzlich definierten Bedarfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu sichern.
Ein weiteres Urteil vom 29. August 2024 (Az.: S 42 AY 63/24 ER) bestätigte, dass die Bezahlkarte eine zulässige Form der Leistungsgewährung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 AsylbLG darstellt. Der festgelegte monatliche Bargeldbetrag von 50 Euro wurde als ausreichend angesehen, da die Bezahlkarte in zahlreichen Geschäften genutzt werden kann, was keine wesentlichen Nachteile für die Betroffenen mit sich bringt.
Umsetzung durch die Landeshauptstadt München
Trotz der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen setzen wir die Maßnahme mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse der betroffenen Personen um. Es ist unser Anliegen, den Prozess so unbürokratisch und effizient wie rechtlich möglich zu gestalten. Dabei achten wir darauf, dass die Einführung der Bezahlkarte mit Augenmaß erfolgt und der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich bleibt.
Beurteilung der Grundrechtseinschränkung
Die von Ihnen angeführte mögliche Verletzung von Grundrechten durch die Begrenzung der Bargeldabhebungen wurde ebenfalls gerichtlich geprüft. Sowohl das Sozialgericht München als auch andere Gerichte (z.B. Landessozialgericht Hamburg) kamen zu dem Schluss, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum durch die Einführung der Bezahlkarte nicht verletzt wird. Die Gerichte sahen in der Bezahlkarte ein geeignetes und verhältnismäßiges Instrument zur Gewährleistung der existenzsichernden Leistungen gemäß dem AsylbLG (S 42 AY 63/24 ER). Auch in Bezug auf die Verwaltungskosten und den administrativen Aufwand haben die Gerichte festgestellt, dass die Einführung der Bezahlkarte nicht zu einer unzumutbaren Mehrbelastung der Verwaltung führt. Vielmehr ermöglicht die Karte eine effizientere und kontrollierbarere Leistungsgewährung, wodurch potenzielle Missbräuche vermieden werden können.
Schlussfolgerung
Aufgrund der bestehenden rechtlichen und gerichtlichen Rahmenbedingungen sowie der bindenden Weisung des Bayerischen Staatsministeriums sehe ich derzeit keine Möglichkeit, die Einführung der Bezahlkarte auszusetzen. Die Landeshauptstadt München wird jedoch weiterhin bestrebt sein, die Umsetzung so pragmatisch und unbürokratisch wie möglich zu gestalten – immer im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und stehe für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.