Ausschreibungen im Ernährungsbereich I: Getrennte Lose für bio und
konventionell
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dirk Höpner und Nicola Holtmann (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 5.6.2023
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Mit Ihrem Schreiben vom 5.6.2023 haben Sie Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Ernährungswende sicherzustellen, dass für alle Ausschreibungen im Bereich Ernährung der LH München, ihrer Tochterbetriebe und Pächter folgendes gilt: 1.Einhaltung der aktuell anzuwendenden Bio-Lebensmittel-Quote (bis Ende 2022 40% bio-regionale Lebensmittel, bis Mitte 2025 ein Bio-Regio-Anteil von 60%).
2.Ausschreibung der Bio-Lebensmittel in einem (oder mehreren) gesonderten Los(en). Die Vergabe erfolgt unabhängig von der Vergabe der Lose für konventionelle Lebensmittel.
3.Explizit einzubeziehen sind hierbei die Bereiche Kantinen und Caterings der Verwaltung, der Kulturbetriebe und der SWM, Verpflegung in Schulen und Kitas sowie der München Klinik und der MÜNCHENSTIFT. Ab sofort werden diese Anforderungen in alle neuen Pachtverträge für Räumlichkeiten mit Speisenangebot aufgenommen.“
Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Reine Bio-Händler haben keine Chance an einer Ausschreibung teilzunehmen, wenn erwartet wird, dass bio und konventionelle Lebensmittel „aus-einer-Hand“ geliefert werden. Dieses Verfahren benachteiligt kleinere sowie regionale Anbieter und Händler, da sie selten in die konventionellen Strukturen eingebunden sind. Konventionelle Großhändler haben hingegen bei einer getrennten Ausschreibung weiterhin die Chance auf Bio-Lose zu bieten.
Zudem kann mithilfe eines Bio-Loses sichergestellt werden, dass bio-regionale Lebensmittel wie vom Stadtrat am 28.7.2021 beschlossen auch tatsächlich ausgeschrieben werden. Derzeit werden wohl weiterhin Ausschreibungen durchgeführt, die den Bio-Regional-Anteil gar nicht berücksichtigen, z.B. beim HP8 und Volkstheater.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
1. Die Umsetzung des Beschlusses sowie der dazu gehörigen Kontrollmechanismen der Bio-Lebensmittel-Quote obliegt den einzelnen Referatenund wird schon auf unterschiedliche Art und Weise vollzogen. Das RKU hat hier eine initiierende und koordinierende Rolle.
Um dieser Rolle gerecht zu werden, werden die Bereiche „Ernährungswende“ und „Biostadt“ seit dem 20.11.2023 im neuen Sachgebiet „Nachhaltige Ernährung“ gebündelt, siehe auch Antrag Nr. 20-26/A 03879. Das neue Sachgebiet schlägt vor, den langjährig bestehenden stadtweiten Arbeitskreis „Mehr Bio im Geschäftsbereich der LHM“ künftig auch für Themen der Kontrollmöglichkeiten zu nutzen. In diesem AK sitzen Mitarbeiter*innen aus allen Referaten der LHM. In Abstimmung mit dem BUND Naturschutz, Projektstelle Ökologisch Essen, kann damit diese neue Agenda umgesetzt werden. Vorarbeiten zu diesen und anderen Themen fanden in der Vergangenheit schon statt, sollen aber im neuen Sachgebiet verstetigt werden: Unter anderem soll ein regelmäßiges Nachfassen künftig umzusetzende Aufgabenstellungen protokollieren und bei Bedarf nachjustieren. Das sorgt für eine Qualitätskontrolle und die mit dem Stadtratsantrag gewünschte Transparenz. Die Teilnehmer*innen des AK werden außerdem für einen Bericht aus dem jeweiligen Referat für den Stadtrat angefragt.
2. Hier kann das RKU beratend zur Seite stehen und z.B. einen Workshop/ ein Seminar für Ausschreibungen und Vergabe für alle ausschreibenden Stellen der öffentlichen Hand als Veranstaltung im Ernährungshaus im Jahre 2024 koordinieren. Bei dieser Veranstaltung können in verwaltungsinternen Kreisen Hinweise auf diese Ausschreibungsproblematiken gegeben und Erfahrungen zu Ausschreibungen von Verpflegungsleistungen bzw. Lebensmitteln ausgetauscht werden.
3. Alle hier genannten Akteur*innen sind bereits in die erforderlichen Maßnahmen einbezogen, sei es durch die Teilnahmemöglichkeit an verschiedenen Formaten wie z.B. „Küche trifft Region“ oder Teilnahme an dem Zertifizierungsworkshop „Nachhaltige Gastronomie“ des BUND Naturschutz, Projektstelle Ökologisch Essen. Auch haben alle Referate die Möglichkeit – koordiniert vom RKU – in den Genuss einer kostenlosen Bio-Beratung zu kommen. Im April 2023 fand eine Informationsveranstaltung des RKU für städtische Mitarbeiter*innen zum Thema „München is(s)t Bio“ mit mehr als 70 Teilnehmenden statt. Hier wurden sowohl die Inhalte des Stadtratsbeschlusses wiederholt erklärt als auch mögliche Wege der Umsetzung präsentiert, z.B. in Form einer Musterausschreibung für Catering-Aufträge für städtische Veranstaltungen. Das neue Sachgebiet möchte diesen Informationsfluss fortschreiben.Zum Thema Pachtverträge können wir noch ergänzen, dass durch die anhaltend kritische Situation in der Gastronomie aufgrund gestiegener Lebensmittel-, Energie- sowie Personalkosten bei gleichzeitigem Personalmangel und der Aufhebung der Mehrwertsteuer-senkung zum Jahre 2024 aktuell keine Stabilisierung der Lage der Pächter*innen in Sicht ist. Hier können wir im künftigen Ernährungshaus jedoch Formate anbieten, wie die Branche sich zukunftsfähig aufstellen kann und somit durch freiwillige Beratung und Transformation der Küche einen höheren bio-regionalen Lebensmitteleinsatz erwirken.
Was speziell die Pachtverträge der drei städtischen Kantinen anbelangt, wird aktuell eine Machbarkeitsstudie zur Frage, unter welchen Rahmenbedingungen größtmöglich Bio-Fleisch angeboten werden kann, erarbeitet. Der Stadtrat wird mit deren Ergebnissen voraussichtlich im 2. Quartal 2024 befasst.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.