Bio-Quote im Ernährungsbereich II: Vertrauen ist gut, Kontrolle der Bio-Quote … stiftet Vertrauen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dirk Höpner und Nicola Holtmann (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 5.6.2023
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Mit Ihrem Schreiben vom 5.6.2023 haben Sie Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Ernährungswende sicherzustellen, dass die Bio-Quote in den Verpflegungseinrichtungen auch in der Realität umgesetzt wird. Solange es keine exklusiven Bio-Lose gibt (siehe Antrag: Ausschreibungen im Ernährungsbereich I: Getrennte Lose für bio und konventionell vom 5.6.2023), sind stichpunktartige Kontrollen in regelmäßigen Abständen einzuführen. Dadurch wird das Vertrauen in das Angebot von Bio-Lebensmitteln und die Vertragseinhaltung aufrechterhalten.“
Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Nach gewonnener Ausschreibung gibt es derzeit kein Kontrollsystem für die Einhaltung der Bio-Prozentanteile beim Einkauf von Bio-Lebensmitteln. Das scheint derzeit ein generelles Problem der Biostädte in Deutschland zu sein.
In der Regel gewinnt der Anbieter das Los, der zu den genannten Konditionen den günstigsten Preis offeriert. Bio-Lebensmittel sind häufig teurer im Einkauf als konventionelle Lebensmittel. Solange keine Kontrollen durchgeführt werden, könnte dies dazu führen, dass die Umsetzung der Bio- Quote nicht durchgehend eingehalten wird. Regelmäßige Kontrollen oder gesonderte Bio-Lose sichern der LH München die gewünschte Bio-Quote im Ernährungsbereich und stärken das Vertrauen der Konsumenten sowie der Lebensmittelhändler in die Einhaltung der Vorgaben. Damit stichpunktartige Kontrollen auch Wirkung zeigen, sollten in der Praxis für stichpunktartige Kontrollen bewährte Quoten eingehalten werden.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Wie eine stichpunktartige Kontrolle aussehen und wer diese vornehmen kann, ist aktuell noch in Klärung. Dies könnte ein Thema für den städtischen, referatsübergreifenden Bio-Arbeitskreis sein. Einfach und valide könnte die Überprüfung anhand staatlicher Bio-Kontrollstellen, welche die seit Oktober 2023 neu geltende Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHV-VO) und den zugehörigen Siegeln für die Großküchen überprü-fen, sein. Die genauen Zahlen zum prozentualen Anteil des Bio-Lebensmitteleinsatzes kann eine Aufteilung in Lose nicht liefern. Denn am Ende ist nicht ersichtlich, wie viel von welchen Mengen eingekauft wird. Der Bio-Anteil berechnet sich monetär und nicht nach Anzahl bzw. Verhältnis der Artikel in konventioneller und in Bio-Qualität.
Aufgrund der neu geltenden Bio-AHV-VO herrscht derzeit auch eine gewisse Unsicherheit am Markt, da sowohl Zertifizierungsstellen als auch Gastronom*innen sich erst mit den neuen Anforderungen vertraut machen müssen. In der Praxis wird sich zeigen, ob die angekündigte Vereinfachung, die mit der neuen Verordnung einhergehen soll, sich in der Praxis ohne Mehrkosten abbilden lässt und sich die Siegel „Gold, Silber und Bronze“ für die Außer-Haus-Verpflegung bewähren werden. In den nächsten Monaten wird sich das Stimmungsbild innerhalb der AHV in München klarer abzeichnen, hierzu wird das neue Sachgebiet mit den vielen Vernetzungspartnern im Austausch stehen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.