In der Weihnachtszeit möchten sich viele Münchner*innen bei „ihren“ Müllwerker*innen für die harte Arbeit bedanken, die sie tagtäglich leisten. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) macht darauf aufmerksam, dass Geschenke für Mitarbeiter*innen des AWM, wie für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, grundsätzlich nicht zulässig sind. Nur ausnahmsweise erlaubt die Antikorruptionsrichtlinie der Stadt München, einmalig im Kalenderjahr Sachgeschenke und Gutscheine bis zu einem Höchstwert von 25 Euro anzunehmen.
Kommunalreferentin Jacqueline Charlier, 1. Werkleiterin des AWM: „Es ist großartig, dass die Münchner*innen die Arbeit der Müllwerker*innen so wertschätzen und sich zur Weihnachtszeit erkenntlich zeigen wollen. Selbstverständlich dürfen sie das auch. Unsere Müllwerker*innen freuen sich immer über ein freundliches Wort und ein Dankeschön.“ Bargeld dürfen die Beschäftigten des AWM nicht annehmen. Ebenso dürfen sie keinerlei Geschenke oder Zuwendungen akzeptieren, für die eine Gegenleistung gefordert wird, wie zum Beispiel die Mitnahme von Zusatzmüll.
Der AWM bittet alle Münchner*innen, diese Regeln einzuhalten und städtische Beschäftigte nicht zur Annahme von Geld oder größeren Geschenken zu überreden. „Sie bringen damit die Beschäftigten in eine sehr schwierige Situation, die im schlimmsten Fall mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geahndet werden muss“, sagt Sabine Schulz-Hammerl, 2. Werkleiterin des AWM.