Boden I: Kartierung Boden II: Innovatives Bodenanalyse-Pilotprojekt Boden III: Förderung Privatinitiativen
Anträge Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 25.4.2024
Antwort Christine Kugler, Referat für Klima- und Umweltschutz:
Mit Ihrem Antrag vom 25.4.2024 „Boden I: Kartierung“ haben Sie Folgendes gefordert:
„Im Rahmen der EU-Bodenrichtlinie beantragen wir die Erstellung einer Kartierung zur Visualisierung der Bodenqualität unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten in der LH München. Grundlage der Kartierung ist eine systematische Bodenanalyse im Rahmen der EU-Bodenüberwachungsrichtlinie. Es werden geeignete Punkte für die Entnahme von Bodenproben im gesamten Stadtgebiet identifiziert. Potenzielle Flächen werden ausfindig gemacht. Soweit möglich erfolgen diese Maßnahmen in Kooperation mit dem Landkreis München und den angrenzenden Gemeinden. Die Evaluation des Versiegelungsgrads des Bodens erfolgt mittels digitaler Luft- sowie Straßenaufnahmen. Bodendegradation durch unterirdische ‚Versiegelung‘, z.B. durch Tiefgaragenbauten, werden in der Kartierung gesondert kenntlich gemacht.
Anhand dieser Daten kann die LH München dann Ziele und Richtlinien für die Dekontaminierung, die Wiederherstellung der Böden und die Reduktion des Versiegelungsgrades setzen.“
Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Boden ist die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Ein intakter und unbelasteter Boden sorgt für gesunde Lebensmittel und sauberes Trinkwasser. Zwei Drittel aller Arten verbringen ihr Leben zumindest teilweise im Boden, mehr als doppelt so viele als man bisher angenommen hat. Neben Millionen unterschiedlicher Mikroorganismen leben Abertausende Arten von Würmern, Asseln, Insekten und Pilze unterirdisch. Sie alle zusammen halten einen Kreislauf in Gang, der das Leben auf der Erde möglich macht. Die Böden stehen jedoch durch Versiegelung, Kontamination, Klimawandel und invasive Arten enorm unter Druck.
Die Erzeugung von nur einem Zentimeter Oberboden dauert bis zu 1.000 Jahre, wohingegen der Prozess der Bodendegradation und der vollständige Bodenverlust rasch erfolgen kann. Auch Erde, die auf Bauwerken wie Tiefgaragen aufgeschüttet wurde, ist häufig nicht mehr als Boden voll funktionstüchtig, da beispielsweise Bäume kein solides Wurzelwerk ausbilden können und eine Durchlässigkeit mit tieferen Erdschichten nicht möglich ist.Am 17. November 2021 hat die Europäische Kommission ihre Bodenstrategie 2030 veröffentlicht. Auf Grundlage dieser Strategie stellte die Kommission am 5. Juli 2023 den Entwurf für eine EU-Richtlinie zur Boden- überwachung und -resilienz vor. Am 10. April 2024 verabschiedete das Europäische Parlament in erster Lesung seine Position dieser Richtlinie. Der Rat der Europäischen Union wird seine Position voraussichtlich am 17. Juni 2024 verabschieden, sodass ein Inkrafttreten der Richtlinie Anfang 2025 wahrscheinlich ist. Die Richtlinie zielt darauf ab, alle Böden in der EU bis 2050 in einen gesunden Zustand zu versetzen.
Zu den konkreten Zielen der Richtlinie zählen:
- die Einrichtung eines kohärenten und flexiblen Bodenüberwachungssystems in der gesamten EU, im Rahmen dessen die EU-Mitgliedsstaaten technisch machbare Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenqualität ergreifen müssen
- eine fortwährende Verbesserung der Bodenqualität in der gesamten EU
- ein Verschlechterungsverbot der Bodenqualität
- die Einrichtung von ‚Bodenbezirken‘ auf Landkreis- oder Länderebene zur Umsetzung der Bodenüberwachung
Die Kommission ist davon überzeugt, dass es ohne eine Politik der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung nicht möglich sein wird, viele andere bereits verabschiedete europäische Strategien erfolgreich umzusetzen. Dazu gehören u.a. die Lebensmittelstrategie ‚Vom Hof auf den Tisch‘ für gesündere und nachhaltigere Lebensmittel sowie die EU-Biodiversitätsstrategie. Ebenso hängt das Ziel der CO2-Neutralität bis 2050 substanziell von der Qualität und Durchlässigkeit der Böden ab. Gesunde Böden können Kohlenstoff abscheiden und speichern und tragen als zweitgrößter Kohlenstoffspeicher der Erde zur Verwirklichung der Klimaziele bei. Die Erstellung der Kartierung bildet die Basis für die Festlegung geeigneter Bodenqualitätsverbesserungs-Maßnahmen. Zur rechtzeitigen und sinnvollen Umsetzung der EU-Richtlinie bedarf es einen akkurat ermittelten Status Quo der Bodenbeschaffenheit in der LH München.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihre drei oben genannten Anträge als Brief zu beantworten und teile Ihnen hierzu Folgendes mit:
Der Erhalt und die Verbesserung der Bodenqualität und die damit verbundenen ökologischen Belange sind von großer Bedeutung für die Umwelt, die Biodiversität und die Lebensqualität in der Landeshauptstadt München. Boden ist als Lebensgrundlage und Lebensraum sowie als Bestandteil des Naturhaushalts schützenswert.Die Landeshauptstadt München ist Gründungsmitglied des Europäischen Bodenbündnisses ELSA, siehe Sitzungsvorlage Nr. 96-02/V 01058 „Boden-Bündnis europäischer Städte und Gemeinden“ vom 31.5.2001. Hierdurch sollte eine Plattform für den Informationsaustausch unter den Kommunen und mit wissenschaftlichen Einrichtungen geschaffen werden sowie die Kommunen bei der Bewusstseinsbildung für das Thema „Boden“ und der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden.
Der im Juni 2024 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vorschlag für eine Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz (Boden-überwachungsgesetz), die innerhalb der EU ein Überwachungs- und Bewertungssystem zur Bodengesundheit in der EU schaffen soll, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt in nationales Recht umgesetzt werden. Ohne eine klare rechtliche Grundlage ist es jedoch nicht sinnvoll, die vorgeschlagenen Maßnahmen aktuell zu initiieren.
Derzeit hat die Landeshauptstadt München überdies nicht die erforderlichen Ressourcen, um dem Vorschlag nachkommen zu können.
Das Arbeitsfeld des vorsorgenden Bodenschutzes wurde in der Vergangenheit aufgrund von gesamtstädtischen Konsolidierungsmaßnahmen stark reduziert. Im Beschluss vom 27.7.2011 „TUSEC-IP (Technique of Urban Soil Evaluation in City-Regions – Implementation in Planning Procedures) – Ergebnisbericht des EU Interreg IIIB Alpenraum Projekts TUSEC-IP“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 06954) wurden die im Rahmen des Projektes entwickelten Konzepte und Instrumente des vorsorgenden Bodenschutzes inklusive eines Bodenhandbuchs, digitalen Kartierungstools und eines Bodenauskunftssystems vorgestellt. Zusätzlich wurde die Notwendigkeit der beschränkten Bearbeitung des Arbeitsfeldes des vorsorgenden Bodenschutzes aufgrund der reduzierten Kapazitäten erläutert.
Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes werden im Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) nur im Rahmen der Umweltvorsorge in der räumlichen Planung angesprochen. Es gibt innerhalb der Landeshauptstadt München momentan keine entsprechende Stelle, die mit einer Fachkraft für Bodenschutz besetzt ist.
Lediglich die Evaluation des Versiegelungsgrads für das Stadtgebiet der LHM auf Basis von Luftbildern erfolgt weiterhin. Diese wird in vierjährigem Turnus entsprechend der Sitzungsvorlage 02-08/V 06520 „Fortschreibung der Münchner Versiegelungskarte“ durchgeführt.
Seit der Kartierung 2015 werden unterirdische Bauwerke in die Bestimmung des Versiegelungsgrades einbezogen. Die letzte Kartierung 2015 und 2019 wurde dem Stadtrat am 21.9.2021 bekannt gegeben (SitzungsvorlageNr. 20-26/V 03843 Fortschreibung der Münchner Versiegelungskartierung). Die Versiegelungskartierung auf Basis der Daten von 2023 ist aktuell in Bearbeitung. Das Verfahren soll künftig angepasst und weiterentwickelt werden. Ein entsprechender Beschluss soll Anfang 2025 dem Stadtrat vorgelegt werden.
Im Jahr 2019 hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung (siehe Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 14082 „Ein Bodenschutzkonzept für München zur Sicherung dieser wertvollen Ressource“) beschlossen.
In Ihrem Antrag vom 25.4.2024 Nr. 20-26/A 04793 „Boden II: Innovatives „Bodenanalyse-Pilotprojekt“ haben Sie Folgendes gefordert: Wir beantragen das Aufsetzen eines innovativen Bodenanalyse-Pilotprojektes. Bodenproben werden stadtweit an unterschiedlichen Standorten entnommen, wie z.B. am Straßenbegleitgrün, in Parkanlagen, auf landwirtschaftlichen Flächen der städtischen Güter oder auf Flächen von Beteiligungsgesellschaften. Auch privat geführten bäuerlichen Betrieben oder Schrebergärten wird eine Teilnahme ermöglicht. Für die jeweilige Stichprobe wird die jeweils geeignete Analyse-Methode eingesetzt, z.B. Metabarcoding der genetischen Vielfalt, die Wasserspeicherkapazität, die Ermittlung von Populationsgrößen invasiver Arten oder die Konzentration von Mikro- und Nanoplastik sowie ggf. Schadstoffen im Boden.“ Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Diese Maßnahmen gehen Hand in Hand mit der Biodiversitätsstrategie und den Klimazielen der LH München. Nur durch eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung wird die LH München die Ziele CO2-Neutralität, die Erhöhung der Biodiversität sowie die Steigerung der lokalen Bio-Lebens- mittel-Produktion erreichen können. Die neue EU-Bodenrichtlinie sieht eine Vielzahl potenzieller Indikatoren für die Analyse verschiedener Bodenparameter vor, darunter u.a. die oben genannten. Nach Inkrafttreten der Richtlinie müssen lokale und regionale Behörden diese Indikatoren alle 6 Jahre untersuchen. Auf Grundlage der Analyseergebnisse können nachfolgend an den jeweiligen Standorten innovative Verfahren der Bodenbewirtschaftung pilotiert werden.“
Wir stimmen Ihnen grundsätzlich zu, dass eine umfassende Bodenanalyse und nachhaltige Bodenbewirtschaftung wichtige Schritte zur Erreichung der Klimaziele und zur Förderung der Biodiversität sind. In der Landeshauptstadt München werden die Aufgaben der Altlastenüberwachung auf Basis des Bundes-Bodenschutzgesetzes durchgeführt. Hierfür besteht ein etabliertes System zur Altlastenüberwachung, das auch die Beprobung von Böden an relevanten Standorten umfasst.Eine Einführung eines parallelen Systems zusätzlich zum gesetzlich vorgegebenen Umgang mit Altlasten und altlastverdächtigen Flächen würde zu Überschneidungen und ineffizienten Ressourcennutzungen führen, die in keinem Verhältnis zum potenziellen Nutzen stehen würden. Ein entsprechendes derart umfangreiches Verfahren zur Bodenanalyse und -kartierung würde erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern, die, wie oben erläutert, derzeit nicht vorhanden sind.
Des Weiteren haben Sie mit Antrag Nr. 20-26/A 04795 vom 25.4.2024 „Boden III: Förderung Privatinitiativen beantragt:
„Für die Bodenqualität auf privaten Grundstücken wird ein Programm zur Unterstützung von nachhaltigen Bodenbewirtschaftungs-Praktiken in privaten Gemüse- und Obstgärten lanciert. Ebenso werden den Bürgern kostenfreie Informationsmaterialien und Schulungen in nachhaltiger Bodenbewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Partizipative wissenschaftliche Studien zur Erhebung der Bodenqualität begleiten die Entwicklung der Privatnitiativen, wenn dies vom Eigentümer und der LH München gewünscht ist. Im Nachgang kommuniziert die LH München die bewährten Verfahren der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung im Rahmen einer öffentlichen Kommunikationskampagne.“
Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Nachhaltige Bodenbewirtschaftung ist kein Thema, das allein auf städtischen Flächen umgesetzt werden sollte. Ein großer Prozentsatz der Bodenfläche der LH München liegt im Privateigentum. Dazu gehören neben landwirtschaftlichen Flächen und Gärten auch Grünflächen in Gewerbegebieten oderversiegelte Parkplatzflächen. Wenn man eine Verbesserung der Bodenqualität bewirken möchte, muss sich das Konzept in den privaten Raum erstrecken. Andere europäische Großstädte, wie z.B. Brüssel, haben bereits Boden-Strategien verabschiedet, die nachhaltige Bodenbewirtschaftungspraktiken auf Privatgrundstücken fördern.“
Unter nachhaltigen Bodenbewirtschaftungspraktiken in privaten Obst- und Gemüsegärten wird im Folgenden der Verzicht auf chemische Dünger und Pflanzenschutzmittel sowie die Berücksichtigung einer Kreislaufwirtschaft und die Reduzierung von Versiegelung betrachtet. Nachhaltig bewirtschaftete Böden beherbergen eine Vielzahl von Bodenorganismen, welche wiederum die Basis für das Vorkommen von Kleintieren und eine artenreiche Ausstattung von Grünflächen darstellen. Auch umgekehrt profitiert der Boden von Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität. Ein nachhaltiger Umgang mit der Ressource Boden ist daher unerlässlich, um dessen langfristige Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Städtische Aktivitäten
In München gibt es bereits Förderprogramme und Beratungsmöglichkeiten, welche nachhaltigen Bodenbewirtschaftung mit abdecken. Seit 2022 bietet das RKU in München eine kostenlose und unabhängige Biodiversitätsberatung an, um Unternehmen, Organisationen und Anwohnerinnen bei der Förderung der Artenvielfalt zu unterstützen. In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass Dünger, Pflanzenschutzmittel und torfhaltige Erde vermieden werden sollten, um die Artenvielfalt im Garten zu fördern und den Boden sowie das Grundwasser zu schützen. Seit August 2023 hat das RKU das neue Förderprogramm „Biodiversitätsbausteine Privatgrün“ gestartet, das darauf abzielt, artenarme Flächen in artenreiche Flächen zu verwandeln. Hierbei werden heimische Wildblumenwiesen, Stauden, Strauchpflanzungen oder Totholzstrukturen finanziell unterstützt. Auch ökologisch wertvolle Bewohnerinnengärten werden gefördert. Bei allen umgesetzten Maßnahmen ist die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln untersagt. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Artenvielfalt gefördert, sondern auch der Bodenschutz verbessert, indem die Erosion vermindert und der Humusaufbau unterstützt wird. So wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt in München geleistet.
Die „Münchner Krautgärten“, die von den Stadtgütern München verwaltet werden, bieten Anwohnerinnen seit 1999 die Möglichkeit, in acht Gebieten an den Stadträndern von München Bio-Gemüseparzellen zu pachten. Die Parzellen sind 30m², 60m² oder 90m² groß und können für eine Saison genutzt werden. Der Fokus der Initiative liegt auf einem nachhaltigen und ökologischen Anbau, weshalb der Einsatz von Mineraldüngern und chemischen Mitteln strengstens untersagt ist. Stattdessen wird auf eine bodenschonende Bewirtschaftung gesetzt, bei der der Boden auf natürliche Weise gedüngt und damit nachhaltig geschützt wird.
RKU-geförderte Projekte und Initiativen
Neben der Landeshauptstadt München (RKU) bietet auch der Bund Naturschutz Kreisgruppe München (BN) eine umfassende Beratung zur Förderung und zum Schutz von Biodiversität, Klima und Umwelt unter anderem für Grundstücke von Privatpersonen an. Das Angebot der Umweltberatung durch den BN wird vom RKU finanziell unterstützt und richtet sich an alle Bürger*innen Münchens.
Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz München (LBV) betreibt seit 2021 einen durch das RKU geförderten Biodiversitätsgarten, der als Lern- und Erlebnisort für praktischen Naturschutz im eigenen Garten konzipiert ist. Der Garten bietet neben Informationen zur Artenvielfalt auch praktische Beispiele für den Einsatz von torffreier Erde, Kompostierung und naturnaher Bewirtschaftung als Beispiel für den eigenen Garten. Der Biodiversitätsgarten ist somit ein wertvolles Instrument zur Förderung der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt inklusive Boden im privaten Gartenbereich.
Die Stiftungsinitiative „Urbanen Gärten München“, eine kooperative Initiative von fünf Stiftungen in München unter Koordination der BürgerStiftung, hat sich im Jahr 2011 die Etablierung von urbanen Gärten in München zur Aufgabe gemacht und wird ebenso durch das RKU unterstützt. Die urbanen Gärten bieten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, gemeinsam zu gärtnern, Pflanzen anzubauen und städtische Flächen nachhaltig zu nutzen. Das große Netzwerk der „Urbane Gärten München“ fördert zudem einen intensiven Wissensaustausch. Es werden dabei auch gezielt Veranstaltungen beworben, die sich auf nachhaltige und bodenschonende Maßnahmen konzentrieren. Eine ausgebildete Bodenexpertin vermittelt dabei sowohl praktische Handlungsempfehlungen zur Bodenverbesserung als auch ein Verständnis für die Zusammenhänge zwischen Boden, Pflanzengesundheit, Ernährung, Biodiversität und Klimaschutz.
Bei dem beratend durch das RKU unterstützen Projekt „BioDivHubs – Biodiversität ins Quartier“ arbeiten Gärtner*innen, Bewohner*innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wissenschaft in einem Bottom-up-Ansatz gemeinsam daran, biodiversitätsfördernde gärtnerische Praktiken umzusetzen. Dieses Projekt fördert nicht nur die Artenvielfalt, sondern verbessert auch den Bodenschutz, da eine naturnahe Gartengestaltung den Boden auf natürliche Weise bereichert und das Bodenleben stärkt.
Alle oben genannten Aktivitäten werden zusätzlich durch umfangreiche Informationsangebote flankiert oder auch durch weiterführende Flyer bspw. zur Verwendung von torffreier Erde und zur Kompostierung im Garten, die helfen sollen, die Umweltbelastung durch den Einsatz von Torf und die Entsorgung von Gartenabfällen zu reduzieren. (LBV-Flyer: Mach Erde draus! Bioabfälle richtig kompostieren); BN München: Flyer Kompost statt Torf. Hintergrund und praktische Anleitung).
Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass es aus der Sicht des RKU bereits zahlreiche Projekte und Initiativen in München gibt, die nachhaltige Bodenbewirtschaftungs-Praktiken in privaten Gemüse- und Obstgärten unterstützen und fördern und sich ganzheitlich mit den Aspekten beschäftigen, die eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung beinhalten.Diese umfassen auch bereits kostenfreie Informationsmaterialien und praktische Mitmachangebote, welche aktiv verbreitet und beworben werden und niederschwellig von interessierten Bürgerinnen genutzt werden können.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheiten damit abgeschlossen sind.