Fußgängerbrücke an der Dachauer-/Ecke Heideckstraße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 23.5.2024
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie die Errichtung einer Brücke für Fußgänger*innen an der Kreuzung Dachauer Straße/Heideckstraße, um eine sichere Fahrbahnüberquerung zur Gertrud-Bäumer-Grundschule zu gewährleisten.
Der Stadtrat hat sich zuletzt am 4.7.2023 mit dem Beschluss des Bauausschusses zum „Bauprogramm Barrierefreie Querungen im Fuß- und Radverkehr“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05510) mit dem Bau von Fuß- und Radverkehrsbrücken befasst. Darin werden drei zeitlich gestaffelte Maßnahmenpaketen zum Aus- und Neubau barrierefreier Querungen für den Fuß- und Radverkehr festgehalten, deren Bearbeitung mit den vorhandenen Personalressourcen möglich ist. Eine Brücke über die Dachauer Straße auf Höhe der Heideckstraße wird darin nicht vorgeschlagen. Nachdem sich der Stadtrat somit kürzlich mit dem Bau von Fuß- und Radverkehrsbrücken befasst hat, erlauben wir uns, Ihren Antrag mittels Schreiben zu beantworten.
Aus Sicht des Mobilitätsreferats wäre ein Brückenbau über die Dachauer Straße an der Ecke Heideckstraße mit einigen Zwangspunkten verbunden, die gegen einen Neubau sprechen.
Eine Brücke müsste aufgrund der zu überwindenden Oberleitungen der Trambahn in der Dachauer Straße eine Höhe von mindestens 4,50m erreichen. Für einen barrierefreien Ausbau dürfen die Rampen eine maximale Steigung von 6% inklusive Zwischenpodeste für Rollstuhlfahrende nicht überschreiten (DIN 18040 „Planungsgrundlage Barrierefreies Bauen“). Die Brückenausläufer würden dadurch eine Länge von ca. 80m auf beiden Seiten erreichen. Insbesondere in der Heideckstraße wäre im aktuellen Ausbauzustand der Straße kein Platz für den Ausläufer der Brücke, auch wenn es sich um eine – wie von Ihnen vorgeschlagene – sehr schmale Brücke handelt. Bereits bei einem Umweg von 20m sinkt zudem die Akzeptanz zur Nutzung einer baulichen Überführung erheblich, insbesondere sofern ein zusätzliches Angebot in Form eines signaltechnisch gesicherten Überwegs für den Fußverkehr besteht.Aufgrund dieser Gegebenheiten wird stattdessen eine prioritäre Bearbeitung der bereits geprüften Brücken bzw. Standorte aus dem eingangs genannten Bauprogramm weiterverfolgt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.