Hilfe kennt keine Grenzen – die Möglichkeiten schon
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Alexandra Gaßmann, Hans-Peter Mehlig und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.6.2024
Antwort Sozialreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen folgendes:
„Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, beim Deutschen Städtetag für umsetzbare und entsprechend der Möglichkeiten der Kommunen individuelle Regelungen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen einzutreten. Außerdem müssen die gesetzlichen Vorgaben der EU, wie zum Beispiel das Dublin-Verfahren, eingefordert werden. Eine Nichterfüllung anderer Mitgliedstaaten hat Auswirkungen auf die Kommunen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 3.6.2024 Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München (LHM) setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür ein, dass die Verteilung von Geflüchteten nach solidarischen Prinzipien und weder zu Lasten einzelner Kommunen noch zu Lasten der schutzsuchenden Menschen erfolgt.
Die Aufnahme von Geflüchteten ist bundesgesetzlich geregelt und liegt nicht in kommunaler Zuständigkeit. Für die Unterbringung von geflüchteten Menschen in Oberbayern ist in erster Linie die Regierung von Oberbayern (ROB) zuständig. Die LHM ist allerdings verpflichtet, die ROB bei dieser Aufgabe im Stadtgebiet München zu unterstützen. Die Verteilung der geflüchteten Menschen erfolgt über den sog. „Königsteiner Schlüssel.“ In der Europäischen Union (EU) sind 11 Gesetzgebungsakte zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 14.5.2024 beschlossen worden. Derzeit läuft die Umsetzungsfrist in den EU-Mitgliedsstaaten bis zur Anwendung der GEAS-Reformen ab Juni 2026. Die nationalen Strategien müssen bis Juni 2025 übermittelt werden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat einen Referentenentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der GEAS-Reform am 11.10.24 veröffentlicht (siehe unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/MI4/GEAS_01.html) und hierzu Stellungnahmen der Verbände angefordert.Als Mitglied des Deutschen Städtetags setzt sich die LHM für eine aktive Einbindung der Kommunen in der Asyl- und Migrationspolitik ein. In seiner Stellungnahme vom 21.10.2024 zur GEAS-Reform schreibt der Deutsche Städtetag: „Die Beteiligung der kommunalen Ebene an der Ausarbeitung der Strategie ist aus unserer Sicht integral und zwingend, um eine schlüssige Strategie zu entwickeln“.
Der Präsident des bayerischen Städtetags hat am 2.8.2024 davor gewarnt, „Regelungen, wonach kreisfreie Städte mit der Änderung des Verteilschlüssels künftig mehr geflüchtete Menschen aufnehmen sollen als ländliche kleinere Städte und Gemeinden, würden die Städte überfordern“. Trotz bislang gleichmäßiger Verteilung seien gerade die Städte schon bisher verstärkt belastet.
Zudem hat sich die LHM als Mitgliedskommune im Bündnis Städte Sicherer Häfen und der Internationalen Allianz der Sicheren Häfen (IASH) in den vergangenen Jahren für eine solidarische Verteilung und Aufnahme von schutzsuchenden Menschen eingesetzt. Die IASH fordert in ihrer Gründungserklärung von Palermo vom Juni 2021 die EU sogar explizit dazu auf, „einen verpflichtenden Mechanismus zu etablieren, der für eine gerechte Verteilung und Aufnahme von Geflüchteten in den EU-Mitgliedsstaaten sorgt“.
Auch setzen sich diese Städtenetzwerke dafür ein, dass Kommunen verstärkt in der Ausgestaltung der Asyl- und Migrationspolitik eingebunden werden und von der EU direkte finanzielle Hilfen für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von schutzsuchenden Menschen erhalten sollten. Das Bündnis Städte Sicherer Häfen hat auch immer wieder Handlungsspielräume bei der Aufnahme von Geflüchteten gefordert und dass Städte an den Verhandlungstisch gehören, wenn über Verteilmechanismen geredet wird.
Daneben haben zur Verteilungsquote im Münchner Stadtgebiet bereits zahlreiche Gespräche auf Arbeitsebene der LHM und der ROB stattgefunden. Die Erfüllungsquote Münchens liegt derzeit bei 93,60% bei einer Gesamterfüllungsquote in Oberbayern von 97,3% (Stand: 28.10.2024). In den Jahren 2019 und 2020 hat sich Oberbürgermeister Dieter Reiter und die damalige Regierungspräsidentin Frau Maria Els aufgrund (durch die ROB bemängelter) Unterschreitung der Erfüllungsquote zur Abweichung von der Verteilungsquote nach § 3 Abs. 2 Satz 2 DVAsyl mehrfach ausgetauscht. Angesichts der angespannten Wohn- und Unterbringungssituation in München hatte der Oberbürgermeister explizit um eine Abweichung von der Verteilungsquote sowie auch um Unterstützung der ROB gebeten, sich im Ballungsraum München intensiv um Programme der Wohnraumförde-rung für anerkannte Geflüchtete und allgemein für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen einzusetzen, damit sich im Umkehrschluss die Erfüllungsquote weiter verbessern kann.
Zuletzt hat die LHM zu der Aussage des Ministerpräsidenten Söder vom 18.9.2024 (laut dpa-Meldung), dass sich „München in Relation zu seiner Größe und Einwohnerzahl nicht ausreichend bei der Aufnahme von Flüchtlingen engagiere“ Stellung genommen. Die LHM hat diese Darstellung öffentlich korrigiert und zudem betont, dass sie solidarisch mit anderen Landkreisen und kreisfreien Städten sei.
Unbestritten ist, dass Ballungsräume wie München aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen mittlerweile vor großen Herausforderungen stehen, die Verwaltung und Stadtgesellschaft gleichermaßen beanspruchen. Die LHM tritt dennoch weiterhin ausdrücklich für Solidarität und Mitmenschlichkeit mit Geflüchteten auf. Es ist nicht nur die rechtliche Verpflichtung der LHM, sondern auch ihre humanitäre Verantwortung, schutzsuchenden Menschen, die nach München kommen, eine sichere Zuflucht zu bieten und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die LHM wird sich dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch weiterhin für eine gerechte Verteilung von Geflüchteten in der EU einsetzen und ist bereit, die Expertise der Landes- und Bundesebene bei der Ausgestaltung und Umsetzung der GEAS-Reform mit ihrer Erfahrung und praktischem Wissen in der Unterbringung, Versorgung und Integration von schutzsuchenden Menschen zu unterstützen.
Anspruch und Ziel der LHM sind eine angemessene Unterbringung sowie bestmögliche Versorgung, Betreuung und Integration der ankommenden Geflüchteten in die Münchner Stadtgesellschaft vom ersten Tag an. Transparentes Vorgehen und sozialräumlicher Ausgleich im Falle unterschiedlicher Interessenslagen sichern dabei die Verträglichkeit der dezentralen Unterbringung und sind Voraussetzung für das friedliche und sichere Zusammenleben aller Menschen in der Stadt.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.