Eigene Toiletten und Schutzräume für biologische Mädchen und
Frauen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 26.8.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem in Ihrem Antrag Nr. 20-26/A 05084 vom 26.8.2024 angesprochenen Sachverhalt handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Deshalb erfolgt die Behandlung Ihres Antrags auf diesem Wege.
Zu Ihrem Antrag vom 26.8.2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München handelt grundsätzlich auf der rechtlichen Grundlage der deutschen Gesetzgebung sowie des Grundgesetzes. Hierzu weisen wir auf eine am 7.5.2024 bereits erfolgte Beantwortung des Antrags 20-26/A 04587 „Geschützte Räume biologischer Frauen“ hin.
In städtischen Schulen sowie allen städtischen Einrichtungen werden möglichst für alle Geschlechter angemessene Toiletten und Umkleideräume zur Verfügung gestellt. Es gibt keinerlei Bestrebungen, diesen Standard zu ändern.
Alle betroffenen städtischen Einrichtungen – und dazu zählen auch die Schulen – verfügen über geschlechtsspezifische Toiletten und Umkleiden, zusätzlich wird angestrebt, wo möglich geschlechtsneutrale Möglichkeiten einzurichten. Die Landeshauptstadt trägt so den rechtlichen Anforderungen des deutschen Personenstandsrechts Rechnung.
Die Nutzung der Frauentoiletten und Frauenumkleiden steht allen Frauen offen, Belästigungen werden grundsätzlich nicht geduldet. Das bewährte und sensible Vorgehen der städtischen Einrichtungen wird fortgesetzt. Dies bedeutet, dass es weiterhin geschlechtsspezifische Toiletten und Umkleideräume an den Schulen geben wird.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.