Der Stadtrat hat am 27. November den Entwurf der 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München und die darin vorgesehenen Maßnahmen beschlossen. Der Entwurf beinhaltet eine streckenbezogene Durchfahrtsbeschränkung für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5/V und schlechter auf dem Mittleren Ring zwischen dem Georg-Brauchle-Ring bis zur Einmündung der A96. Das Referat für Klima- und Umweltschutz führt dazu die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47 Abs. 5 und Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz durch. Der Entwurf der 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist von Mittwoch, 11. Dezember, bis 11. Januar 2025 einzusehen unter www.muenchen.de/beteiligung-lrp. Er ist zudem im Referat für Klima- und Umweltschutz, Bayerstraße 28a, Zimmer 4084, Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr ausgelegt.
Stellungnahmen können bis zum 27. Januar 2025 schriftlich eingebracht werden per Post an Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet Luftreinhaltung, Bayerstraße 28a, 80335 München oder per E-Mail an beteiligung-lrp.rku@muenchen.de.

Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt. Sofern sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung keine grundlegend planverändernden Erkenntnisse ergeben, wird die 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München im Anschluss durch eine erneute Entscheidung des Stadtrats voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2025 in Kraft gesetzt. Sollte der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert für 2024 bei maximal 40 µg/m³ liegen und auch für die Folgejahre eine sichere Einhaltung (38 µg/m³) prognostiziert werden, könnte von der Durchfahrtsbeschränkung abgesehen werden.
Informationen zur 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
Hauptbestandteil der 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München ist eine Durchfahrtsbeschränkung für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5/V und schlechter auf dem Streckenabschnitt des Mittleren Ring zwischen Georg-Brauchle-Ring und der Einmündung zur A96. Anwohner*innen der betroffenen Strecke sind durch die Beschilderung von dieser Regelung ausgenommen. Dies gilt ebenso für Lieferverkehr, dessen Ziel sich auf dem genannten Streckenabschnitt befindet. Für bestimmte Zwecke können auch Einzelausnahmen beantragt werden, wie etwa für Fahrten im öffentlichen Interesse (u.a. Fahrten von Handwerker*innen, sozialer und pflegerischer Dienste sowie zur Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern) oder für Fahrten mit unaufschiebbaren Einzelinteressen (wie u.a. von Menschen mit Behinderungen, zu Arztbesuchen, von Schichtarbeitenden und zur Pflege Angehöriger).
Um auch an der Moosacher Straße schnellstmöglich den Stickstoffdioxid-Grenzwert langfristig einzuhalten, wurde zudem die bereits im April 2024 vom Stadtrat beschlossene und im Mai 2024 umgesetzte Anpassung der Ampelsteuerung formell in die 9. Fortschreibung aufgenommen.
Informationen zum Entwurf der 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sind unter www.muenchen.de/beteiligung-lrp einzusehen.