Wie läuft die Vergabe des München Marathons?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 4.9.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Mit Schreiben vom 4.9.2024 haben Sie folgende Anfrage gestellt:
„In den vergangenen 25 Jahren wurde der München Marathon immer vom selben Veranstalter ausgetragen, seit 2015 nach öffentlicher Ausschreibung. Für die beiden kommenden Jahre erhielt ein anderer Veranstalter den Zuschlag.“
Ihre im Einzelnen gestellten Fragen kann ich daher wie folgt beantworten:
Frage 1:
Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe des München Marathons? Gibt es ein Punktesystem? Sind die Kriterien in der Ausschreibung ersichtlich?
Antwort:
Auch wenn die Veranstaltung den Namen „München Marathon“ trägt, veranstaltet die Landeshauptstadt München diese Veranstaltung nicht selbst. Es ist keine städtische Veranstaltung und es wird auch kein Verfahren im Sinne des Vergaberechts durchgeführt.
Mit Beschluss vom 18.10.2017, zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.10.2019, hat die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München in den Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund festgelegt, dass in München aufgrund der erheblichen verkehrlichen Auswirkungen jährlich maximal eine Marathonveranstaltung durchgeführt werden kann. Um interessierten Veranstalter*innen frühzeitig Planungssicherheit geben zu können, wird die Durchführung des Marathons für jeweils zwei aufeinanderfolgende Jahre durch eine*n Veranstalter*in ermöglicht. Dazu werden alle zwei Jahre bis spätestens 31.1. die Voraussetzungen auf muenchen.de veröffentlicht.
Sollten mehrere Veranstalter*innen eine*n Antrag mit entsprechenden Konzepten stellen, entscheidet die Qualität und Aussagekraft des eingereichten Verkehrskonzeptes im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Auswahlverfahrens. Die wesentliche Beurteilung der Verkehrskonzepte erfolgt dabei durch das Mobilitätsreferat. Bei mehreren gleich vertretbaren Konzepten entscheidet das Los. Ein Punktesystem oder ein System, welches z.B. die Attraktivität der Strecke oder z.B. die Darstellung Münchens alsSportstadt berücksichtigen würde, gibt es nicht. Solche Aspekte spielen insofern keine Rolle. Es bleibt bei einer Entscheidung im Vollzug der Stra-ßenverkehrs-Ordnung.
Frage 2:
Trifft es zu, dass der künftige Veranstalter keinerlei Erfahrung in der Organisation sportlicher Großereignisse hat? Ist der Nachweis solcher Erfahrung nicht Voraussetzung, um den Zuschlag zu bekommen? Falls nein, warum nicht?
Antwort:
Über die Auswahl der Veranstalterschaft zum München Marathon entscheidet die Qualität und Aussagekraft der eingereichten Verkehrskonzepte. Bei mehreren gleich vertretbaren Konzepten entscheidet das Los. Aufgrund des noch laufenden Verfahrens können derzeit keine weiteren Aussagen dazu getroffen werden.
Frage 3:
Gab es in den vergangenen Jahren Kritik an der Durchführung des München Marathons? Wenn ja, was genau lief nicht wie geplant bzw. gewünscht?
Antwort:
Dem Kreisverwaltungsreferat liegt keine Kritik vor.
Frage 4:
Trifft es zu, dass das KVR nicht mehr so viele Straßensperrungen wie in der Vergangenheit einrichten will und deshalb kein Rundkurs, sondern eine „doppelte Halbmarathonrunde“ gelaufen werden wird?
Antwort:
Entscheidend für die Auswahl der Veranstalterschaft einer Marathon-Veranstaltung ist das Verkehrskonzept. Aufgrund der erheblichen verkehrlichen Auswirkungen soll der Verkehr in München möglichst wenig beeinträchtigt werden. Bezüglich der konkreten Gestaltung der Strecke ist die Veranstalterschaft bei Einreichung des Verkehrskonzepts an keine behördlichen Vorgaben gebunden. Zur Beurteilung von Qualität und Aussagekraft der eingereichten Verkehrskonzepte werden fachliche Stellungnahmen der Polizei, der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) sowie des Mobilitätsreferats eingeholt. Der Stellungnahme des Mobilitätsreferats als städtische Fachdienststelle kommt dabei die entscheidende Bedeutung zu.
Frage 5:
Durch den neuen Kurs wird es wohl keinen Zieleinlauf im Olympiastadion mehr geben. Sieht die Stadt nicht die Gefahr, dass dadurch (und durch die sich wiederholende Laufstrecke) der München Marathon deutlich an At- traktivität verliert?
Antwort:
In den Voraussetzungen um die Durchführung des München Marathons werden keinerlei Vorgaben zur Gestaltung der Strecke oder des Start/Zieleinlaufs festgelegt. Die Attraktivität der Wegstrecke ist kein Kriterium im Sinne des § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung.