Deutschlandticket für alle (1) – Bonitäts- und Schufa-Prüfung beenden Deutschlandticket für alle (2) – Keine Notwendigkeit für eine Bankverbindung Deutschlandticket für alle (3) – Möglichkeit zum Kauf am Fahrkartenautomaten
Anträge Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 5.12.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft ist mit der Behandlung Ihrer o.g. Anträge beauftragt, die sich alle drei auf den Vertrieb des Deutschlandtickets beziehen. Auf Grund des inhaltlichen Zusammenhangs würden wir diese gern gemeinsam beantworten. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen zu den Anträgen auf diesem Wege Folgendes mit:
Antrag 4396: „Deutschlandticket für alle (1) – Bonitäts- und Schufa- prüfung beenden“
Der Oberbürgermeister setzt sich dafür ein, dass die Münchner Verkehrsbetriebe beim Verkauf des Deutschlandtickets auf die Bonitäts- und Schufa-Prüfung verzichten.
Antwort:
Die MVG hat hierzu mitgeteilt, dass sie beim Verkauf des Deutschlandtickets keine Bonitätsprüfung über die SCHUFA oder sonstige Scoring-Anbieter durchführt. Lediglich Kund*innen, welche bereits aus bisherigen Vertragsverhältnissen mit der MVG durch ein negatives Zahlungsverhalten aufgefallen sind, wird ein erneuter Vertragsschluss abgelehnt.
Ergänzend hierzu weisen wir darauf hin, dass das Deutschlandticket unabhängig vom Wohnort auch bei anderen Anbietern abonniert werden kann. Über die MVV-App besteht mittlerweile anstelle des Lastschriftverfahrens auch die Möglichkeit, mit Kreditkarte zu bezahlen.
Antrag 4397: „Deutschlandticket für alle (2) – Keine Notwendigkeit für eine Bankverbindung“
Der Oberbürgermeister setzt sich beim deutschen und bayerischen Städtetag dafür ein, dass für den Kauf des Deutschlandtickets keine Bankverbindung notwendig ist.
Antrag 4398: „Deutschlandticket für alle (3) – Möglichkeit zum Kauf am Fahrkartenautomaten“
Der Oberbürgermeister setzt sich beim deutschen und bayerischen Städtetag dafür ein, dass das Deutschlandticket wie das 9-Euro Ticket auch an Fahrkartenautomaten gekauft werden kann.
Antwort:
Gemäß den Beschlüssen von Bund und Ländern ist der MVV verpflichtet, das Deutschlandticket ausschließlich digital als Chipkarte oder HandyTicket und ebenfalls ausschließlich in Form eines Abonnements anzubieten. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Abonnement ist in jedem Fall ein Zahlungskonto, auf das im Übrigen auch Menschen ohne festen Wohnsitz oder Asylsuchende nach dem Zahlungskontengesetz Anspruch haben. Der MVV kann von sich aus einen Einzelkauf am Automaten oder einen Verzicht auf die Voraussetzung eines Bankkontos auf Grund dieser bundeseinheitlichen Vorgaben nicht gestatten.
Die MVG hält sich bei der Umsetzung des Deutschlandtickets an die rechtlichen Vorgaben. Beschließt der Besteller, in diesem Fall der Bund, den Erwerb des Deutschlandtickets auch an Automaten und per Barzahlung zu ermöglich, wird sie dies umsetzen.
Ergänzend hierzu weisen wir darauf hin, dass es sich beim 9 EUR-Ticket eben nicht um ein Abo-Modell handelte, sondern um Zeitkarten mit einer Gültigkeit von jeweils einem Monat. Daher konnten diese auch problemlos am Automaten angeboten werden. Dies ist hier auf Grund der Vorgaben des Bundes ausgeschlossen. Hintergrund war, dass die Vertriebskosten für die Verkehrsunternehmen möglichst niedrig bleiben sollten.
Bei allem Verständnis für Ihre Anliegen sehen wir im Moment die viel größere Herausforderung, die Finanzierung des Deutschlandtickets auch künftig sicherzustellen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.