Wie steht es um die Qualität des Trinkwassers aus dem Mangfalltal?
Anfrage Stadtrat Hans Hammer (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.8.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 3.8.2022 führten Sie als Begründung aus: „Die Landeshauptstadt München bezieht ihr Trinkwasser aus verschiedenen Quellen, rund 80% stammen jedoch aus dem Mangfalltal. Das Wasserschutzgebiet Mangfalltal wurde durch Annahme einer Petition im März 2022 verändert, wodurch das bisherige Beweidungsverbot hinfällig geworden ist.“
Wir haben die Stadtwerke München um Stellungnahme gebeten. Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Inwiefern beteiligt sich die Landeshauptstadt um den Erlass eines neuen Beweidungsverbots im Mangfalltal?
Antwort SWM:
„Die SWM sind an einem eigenständigen Erlass eines Beweidungsverbots nicht beteiligt und waren es auch in der Vergangenheit nicht. Grundsätzlich wollte die Regierung von Oberbayern das Beweidungsverbot erlassen. Dies wurde mittels einer Petition im Landtag, die zwei betroffene Landwirte, der Verein ‚Unser Wasser‘, die Stadt Miesbach und die Gemeinden Valley und Warngau, eingereicht hatten, verhindert.
Die SWM sind jedoch Beteiligter an einem Wasserschutzgebietsverfahren, das das Landratsamt Miesbach für vier der fünf Gewinnungsanlagen der SWM im Mangfalltal ausführt. Es handelt sich dabei um die Gewinnungsanlagen Reisach, Gotzing, Thalham-Süd und Thalham-Nord. Als Beteiligte haben die SWM z.B. die Aufgabe, Verfahrensunterlagen bereitzustellen, die Vorschläge enthalten, wie das Risikomanagement im zukünftigen Wasserschutzgebiet regelwerkskonform umgesetzt werden kann.“
Frage 2:
Gab es seit Aufhebung des Beweidungsverbots eine Veränderung der Trinkwasserqualität?
Antwort SWM:
„Da es bislang kein Beweidungsverbot gab, konnte auch keines aufgehoben werden. Durch die Trinkwasserschutzpraxis der SWM ist die Trink-wasserqualität stets einwandfrei. In wasserwirtschaftlichen Fachkreisen ist allgemein anerkannt, dass Beweidung im sensiblen Nahbereich von Wassergewinnungsanlagen in Verbindung mit Starkregen das Risiko einer Verkeimung des Trinkwassers erhöht. Die SWM begegnen dem bislang jedoch, indem sie nach Starkregen die Anlage Reisach außer Betrieb nehmen.“
Frage 3:
Hat das Trinkwasser weiterhin die hervorragende Qualität oder gibt es Hinweise auf Veränderungen?
Antwort SWM:
„Siehe Antwort 2.“
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift der Landkreis Miesbach, ggf. gemeinsam mit der Landeshauptstadt München zum Schutz des Trinkwassers aus dem Mangfalltal?
Antwort SWM:
„Nach Kenntnisstand der SWM verlangt die Regierung von Oberbayern vom Landratsamt Miesbach mit Nachdruck den Erlass eines neuen Wasserschutzgebiets für die vorgenannten vier Wassergewinnungsanlagen. Die SWM haben geeignete Unterlagen in das Wasserschutzgebietsverfahren eingebracht und wirken an einer Fortsetzung des Verfahrens mit. Darüber hinaus richtet sich die Trinkwasserschutzpraxis der SWM an den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus, insbesondere am Prinzip der Minimierung potenzieller schädlicher Einträge in das Trinkwasser und der frühzeitigen Erkennung und Abwehr entstehender Gefährdungen.
Ganz grundsätzlich unterstützen die SWM unter anderem Landwirte, die im Gewinnungsgebiet ökologischen Landbau betreiben, jährlich mit ca. 1,4 Millionen Euro. Zudem zahlen sie
- die wiederkehrende doppelte Prüfung von Tankanlagen im Schutzgebiet,
- den erhöhten Prüfturnus von Abwasserleitungen im Schutzgebiet,
- einen freiwilligen Zuschuss für die Umstellung von Öl- auf Gas-, Pellet- oder Holzheizung bzw. auf eine sonstige regenerative Heizungsanlage, insbesondere an Privatpersonen,
- die Leckage-Überwachung bei häuslichen Abwasseranlagen,
- wasserschutzbedingte Mehraufwendungen bei Baumaßnahmen im Schutzgebiet,
- erhöhte Anforderungen an Kleinkläranlagen im Schutzgebiet,
- wasserschutzbedingte Mehraufwendungen bei Ställen und JSG-Behältern (Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen).
Zusätzlich fördern die SWM öffentliche bzw. gemeindliche Einrichtungen. So übernehmen sie u.a. die Sanierungskosten von Marterln und Kapellen, engagieren sich in der Bildungs- und Jugendförderung, unterstützen die Feuerwehr, Sportvereine und -einrichtungen sowie Kulturschaffende in der Region.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.