(13.12.2024 – teilweise voraus) Der Münchner Stadtrat hat in einer gemeinsamen Sitzung des Gesundheitsausschusses, des Sozialausschusses sowie des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft eine wegweisende Resolution zur Aufenthaltssicherung für Pflegeauszubildende beschlossen. Sie richtet sich an den Freistaat Bayern und setzt ein starkes Signal für die Unterstützung von Auszubildenden im Pflegebereich.
Auslöser für die Resolution war ein Fall, der Anfang 2024 weit über München hinaus für Aufsehen sorgte: Ein 26-jähriger Auszubildender der MÜNCHENSTIFT wurde festgenommen und in Abschiebehaft genommen. Ihm drohte die Abschiebung, trotz seiner laufenden Pflegeausbildung. Nur durch breite politische Solidarität, die Unterstützung aus der Münchner Öffentlichkeit und das entschlossene Eingreifen von Bürgermeisterin Verena Dietl wurde die Abschiebung durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren, Sport und Integration (StMI) letztlich gestoppt. Der Auszubildende konnte seine berufliche Karriere vorerst fortsetzen – doch dieser Fall bleibt kein Einzelfall.
Die Situation macht deutlich: Abschiebungen von Pflegeauszubildenden sind in Bayern weiterhin ein Problem. Gleichzeitig spitzt sich der Personalmangel in der Pflege dramatisch zu. Prognosen zur sogenannten „doppelten Demografie“ zeigen, dass einerseits viele Pflegekräfte in den Ruhestand gehen und andererseits der Anteil älterer Menschen, die Pflege benötigen, stark zunimmt.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Die berufliche Pflege braucht sichere Perspektiven und jede ausgebildete Fachkraft. Nur mit gesicherten Aufenthaltserlaubnissen und Ausbildungsduldungen können angehende Pflegekräfte ihre Ausbildung mit vollem Einsatz absolvieren. Besonders für die einjährige Pflegefachhilfe-Ausbildung ist dies dringend notwendig.“ Die Resolution zeigt auf, dass die Lösung des Pflegefachkräftemangels und der Schutz von Auszubildenden Hand in Hand gehen müssen. Sie setzt ein Zeichen für die Integration und Wertschätzung der Menschen, die mit ihrem Engagement die Pflege in Bayern sichern wollen, und fordert den Freistaat Bayern auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu verbessern:
1. Bayernweite Regelung für Aufenthalt und Duldung: Beschäftigungs- und Ausbildungsgenehmigungen sowie Ausbildungsduldungen sollen von
allen bayerischen Ausländerbehörden unkompliziert für die Dauer der Pflegeausbildungen erteilt werden, unabhängig von einer Zusage für die weiterführende generalistische Ausbildung.
2. Wohnsitzauflagen anpassen: Pflegeauszubildende sollen in Wohnorten nahe ihrer Ausbildungsstätte und in förderlicher Lernumgebung untergebracht werden können.
3. Bundesweite Gesetzesinitiative: Bayern soll sich auf Bundesebene für eine Novellierung des Aufenthaltsrechts einsetzen, damit Auszubildende in Pflegefachhilfeprogrammen grundsätzlich Anspruch auf Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis haben.
Die Resolution zur Aufenthaltssicherung für Pflegeauszubildende wird am 18. Dezember der Vollversammlung des Stadtrats zur Abstimmung vorgelegt und auf den Seiten der Münchner Pflegekonferenz veröffentlicht.