Statistiken für alle veröffentlichen II
Antrag Stadträte Hans Hammer und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 19.3.2024
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Sie beantragen, dass alle Tochterunternehmen und Eigenbetriebe der LH München über die Mitglieder des Aufsichtsrats aus den Reihen des Stadtrats und der Stadtverwaltung aufgefordert werden sollen, mit Unternehmensgeldern beauftragte Statistiken auf ihrer jeweiligen Internetseite den Kundinnen und Kunden des jeweiligen Unternehmens und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sofern keine datenschutzrechtlichen Gründe dagegensprechen.
In Ihrer Begründung führen Sie dazu aus:
„Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen bilden wesentliche Grundlagen für Kontrolle und Entscheidungen zur Korrektur von Unternehmenszielen. Eine öffentliche Zugänglichkeit schafft Transparenz und Vertrauen gegenüber Kundinnen und Kunden, erklärt Entscheidungen, welche diese betreffen und begünstigt die Erschließung neuer Kundenpotentiale. Dies steht gleichermaßen im Interesse von Unternehmen, Kunden und der Stadt als Eigentümer.“
Ich bitte zu entschuldigen, dass die Behandlung Ihres Antrags nicht innerhalb der gem. § 60 Abs. 2 GeschO vorgeschriebenen 6-Monatsfrist bis zum 19.9.2024 erfolgt ist.
Zu Ihrem Antrag vom 19.3.2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Ich teile die Auffassung, dass Verwaltung und städtische Betriebe und Gesellschaften Statistiken, Studien und andere Informationen der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, soweit im Einzelfall keine rechtlichen Gründe dagegensprechen und Aufwand und Nutzen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Die LHM hat seit einigen Jahren mit der Informationsfreiheitssatzung ein Instrument, mit der jedermann Informationen aus der Verwaltung, wie auch aus Betrieben und Gesellschaften, erfragen kann.
Schon jetzt veröffentlichen die meisten städtischen Gesellschaften in Geschäftsberichten und anderen Veröffentlichungen umfangreiche Informationen zu ihrer Geschäftstätigkeit und ihrem Marktumfeld. Die Veröffentli-chung solcher Daten kann das Vertrauen in die Arbeit stärken, Leistungen und Wirken der Gesellschaften und Betriebe können dargestellt werden.
Statistiken, Studien und vergleichbare Informationen städtischer Gesellschaften sind jedoch oft Geschäftsgeheimnisse, die einen wesentlichen Bestandteil der Wettbewerbsfähigkeit und der strategischen Positionierung eines Unternehmens darstellen. Sie sind nur so lange von Wert, wie ihre Vertraulichkeit gewährleistet werden kann. Insofern ist eine pauschale Aufforderung zur Veröffentlichung von Statistiken und Studien nicht sachgerecht.
Soweit eine stärkere Transparenz gewünscht ist, ist durch die Unternehmen im Einzelfall zu prüfen, ob es sich dabei um im Unternehmensinteresse stehende, schützenswerte Informationen handelt. Wie in Ihrem Antrag angedeutet ist der jeweilige Aufsichtsrat das geeignete Gremium, diese Frage zu erörtern.
Ich werde daher die Betreuungsreferate bitten, darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführungen der Gesellschaften die Potentiale für eine weitergehende Veröffentlichung prüfen und in einer der nächsten Aufsichtsratssitzungen dazu zu berichten.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.