Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat zum ersten Mal einen Jahresbericht „Erhaltungssatzungen in München“ erstellt. Dieser ist ab sofort online unter muenchen.de/erhaltungssatzung abrufbar. Der Bericht informiert über die turnusmäßig alle fünf Jahre anstehenden Überprüfungen der sozialen Erhaltungssatzungsgebiete, beschreibt die zugrundeliegenden Kriterien und listet die relevanten Beschlüsse zum Thema Erhaltungssatzung des vergangenen Jahres auf.
Da Erhaltungssatzungsgebiete inzwischen eine unbefristete Geltungsdauer haben und nur dann ein Stadtratsbeschluss nötig ist, wenn ein Weiterbestehen nicht mehr gerechtfertigt ist oder eine Änderung des Gebietsumgriffs erfolgt, dient der Jahresbericht auch der Transparenz und Sicherstellung der Rechtssicherheit.
Das städtebauliche Instrument der Erhaltungssatzungen zielt darauf ab, die soziale Mischung in besonders von Aufwertung und Verdrängung betroffenen Gebieten zu bewahren und die Wohnsituation der Bürger*innen zu sichern.