„Ehrenpension“ für langjährige ehrenamtliche Mitglieder der Feuerwehr, des THW und anderer Rettungsdienste
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 20.6.2024
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrem Antrag bitten Sie darum, dass sich der Oberbürgermeister der Stadt München im Rahmen geeigneter Gremien dafür einsetzen soll, dass langjährige ehrenamtliche Mitglieder der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks (THW) und anderer Rettungsdienste eine Ehrenpension erhalten. Sie verweisen dabei darauf, dass in Thüringen bereits eine Feuerwehrrente gezahlt wird.
Die Feuerwehrkasse beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen *1 hat die Aufgabe, den ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren eine zusätzliche Altersversorgung nach Maßgabe des § 14 a des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zu gewähren.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt beantworte ich Ihren Antrag auf diesem Weg .
Die Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement im Direktorium hat die Branddirektion um Stellungnahme gebeten, die sich wie folgt geäußert hat:
„Die Förderung des Ehrenamts ist nach wie vor ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel der Landeshauptstadt München (LHM). Hierzu wurden seitens des Stadtrates bereits vor langer Zeit verschiedene Möglichkeiten eröffnet, den ehrenamtlichen Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr München auch Leistungen zugänglich zu machen, die sonst nur Beschäftigten der LHM zugänglich sind (lsarCard Job, städt. Wohnungsprogramme, Kita-Plätze, usw.). In diesem Kontext ist der Wunsch nach einer weiteren Wertschätzung des Feuerwehr-Ehrenamts durch eine Ehrenpension verständlich.
Es gibt jedoch derzeit weder im Feuerwehrrecht noch im Rettungsdienstrecht eine Rechtsgrundlage, die der Stadt München als Kommunalverwaltung nach dem Verwaltungsgrundsatz Vorbehalt der Gesetzmäßigkeit die Möglichkeit einräumt, eine dem Antrag entsprechende Ehrenpension zu leisten. Als freiwillige Leistung der Kommune stünde sie unter dem Vorbe-halt der Finanzierbarkeit und der vertragsrechtlichen Realisierbarkeit. Beide Aspekte wären jedoch von der Stadtkämmerei zu bewerten.
Die Ehrenpension wird derzeit bayernweit diskutiert. So wird sie in einigen wenigen Kommunen als freiwillige Leistung gewährt. In der anstehenden Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, die im Laufe des Jahres 2025 erfolgen soll, bringt sich der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. intensiv zu diesem Thema gegenüber dem Staatsministerium des Inneren ein. Gleichfalls werden sich im Gesetzgebungsverfahren die kommunalen Spitzenverbände dazu einbringen.
Die Meinungen der kommunalen Spitzenverbände könnten hier ggfs. eine andere Auffassung als die des Landesfeuerwehrverbandes ergeben. Nach wie vor basiert die Feuerwehrtätigkeit deutschlandweit überwiegend auf ehrenamtlichen Strukturen. Entlohnungssysteme jeglicher Art, also auch die im Antrag vorgeschlagene Ehrenpension, weichen das System der Ehrenamtlichkeit auf, wenn Komponenten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einfließen.
Bereits bei der Etablierung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit, wo schon Rechtsgrundlagen existieren, müssen, insbesondere bei der Festlegung der Höhe, umfassende Überlegungen angestellt werden, um die Abgrenzung zum faktischen Beschäftigungsverhältnis zu erreichen. Die Einführung einer Ehrenpension würde hierbei erneute Abgrenzungsschwierigkeiten verursachen bzw. zu intensiven Diskussionen mit den Sozialversicherungsträgern und den Steuerbehörden führen.
Selbst die Stadtbrandinspektion als Interessenvertretung der Freiwilligen Feuerwehr München hat sich zu dem Antrag zurückhaltend geäußert. Durch die Regelungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz sind die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren grundsätzlich vor Einbußen bei Lohn und damit in der Sozialversicherung abgesichert, in der Praxis zeigen sich jedoch auch Defizite.
Dennoch engagieren sich viele Kamerad*innen ehrenamtlich sehr gerne über das normale Maß hinaus, um anderen Mitmenschen zu helfen. Wesentliche Motivatoren sind hierbei auch Gesten der echten, zeitnahen und kontinuierlichen Wertschätzung, die sich beispielsweise durch die persönliche Ansprache durch politische Würdenträger*innen oder weitere Vergünstigungen bei der Nutzung städtischer Einrichtungen und Leistungen ausdrückt.
Erhebliche Bedenken bestehen zudem, wie ohne hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand eine gerechte Verteilung der Ehrenpension erreichtwerden soll. Verschiedene persönliche Umstände führen auch bei den Ehrenamtsträger*innen dazu, dass unterschiedlich häufig Dienst geleistet, Fortbildungsangebote wahrgenommen bzw. unterschiedlich verantwortungsvolle Funktionen in der Einsatztätigkeit übernommen werden.
Ferner sieht die Branddirektion bei der Einführung einer Ehrenpension auch eine Benachteiligung anderer ehrenamtlich organisierter Institutionen, die sich ebenfalls in München im Bereich der Daseinsvorsorge engagieren.
Aus diesen Gründen kann die Branddirektion eine Einführung der Ehrenpension zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfehlen.“
Die Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement schließt sich dieser Einschätzung an.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.