Reform der Grundsteuer – Welche Auswirkungen hätte eine individuell aufkommensneutrale Grundsteuer?
Anfrage Stadtrat Hans Hammer (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 1.12.2023
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „Zum 1.1.2025 soll die Reform der Grundsteuer in Kraft treten. Die Grundsteuerreform soll insgesamt aufkommensneutral gestaltet werden, so dass die Einnahmen der Kommunen aus der Grundsteuer im alten und neuen System gleich hoch sein sollen. Für einzelne Haushalte können allerdings durch die Reform der Grundsteuer höhere Steuerzahlungen nötig werden.
Ich frage daher Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter:
1. Welche Grundsteuerhebesätze hätten zur Folge, dass mit der Reform der Grundsteuer ab 2025 kein Haushalt schlechter gestellt wäre als im derzeitigen System und die LHM dafür in Kauf nehmen würde, dass alle anderen Haushalte ggf. mehr entlastet werden würden?
2. Welche Folgen hätte dies für die Einnahmen aus der Grundsteuer für die LHM?“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche Grundsteuerhebesätze hätten zur Folge, dass mit der Reform der Grundsteuer ab 2025 kein Haushalt schlechter gestellt wäre als im derzeiti- gen System und die LHM dafür in Kauf nehmen würde, dass alle anderen Haushalte ggf. mehr entlastet werden würden?
Antwort:
Die Frage wie hoch der Grundsteuerhebesatz sein müsste, dass kein Haushalt schlechter gestellt wäre als im derzeitigen System, könnte erst beantwortet werden, wenn der Landeshauptstadt alle Messbescheide nach neuem Recht vorliegen. Aktuell liegen der Kämmerei für ca. 85% der Grundsteuerveranlagungen neue Messbescheide vor.
Bei der Durchsicht der vorhandenen Daten sind eine Vielzahl von Fällen mit sehr großen Veränderungen aufgefallen. Hintergrund solcher Veränderungen könnten einerseits durchgeführte Baumaßnahmen sein, andererseits aber auch Falscheingaben im Rahmen der Steuererklärungen. Diesen Fällen ist daher noch im Einzelnen durch Rücksprache mit dem Finanzamtnachzugehen und sie eignen sich nicht für die von Ihnen gewünschte Auskunft.
Um dem Grundgedanken Ihrer Frage dennoch Rechnung zu tragen, haben wir eine Reihe von Beispielen geprüft, bei denen sich der Messbetrag nach neuem Recht stark erhöht und anhand dieser Fälle jeweils einen Hebesatz kalkuliert. Dabei hat sich ergeben, dass die Landeshauptstadt den Hebesatz mindestens halbieren müsste, um keinen Haushalt schlechter zu stellen.
Frage 2:
Welche Folgen hätte dies für die Einnahmen aus der Grundsteuer für die LHM?
Antwort:
Die Gesamtsumme der neuen Messbeträge ist niedriger als die Gesamtsumme der alten Messbeträge. Das Grundsteueraufkommen errechnet sich durch Multiplikation aller Messbeträge mit dem Hebesatz. Für die von der Politik geforderte aufkommensneutrale Umsetzung der Reform ist aus diesem Grunde voraussichtlich eine Erhöhung des Hebesatzes erforderlich, wenn der Landeshauptstadt vergleichbare Einnahmen aus der Grundsteuer zufließen sollen.
Aktuell nimmt die Landeshauptstadt jährlich ca. 340 Mio. Euro Grundsteuer ein.
Eine Halbierung des Hebesatzes würde das Grundsteueraufkommen um mehr als die Hälfte reduzieren, da das Messbetragsvolumen, wie oben dargestellt, in Summe niedriger ist als nach altem Recht. Mindereinnahmen in dieser Größenordnung sind im Rahmen einer geordneten Haushaltsführung nicht vertretbar.