Stromaggregate bei rolling loud
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 10.7.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 10.7.2023 führten Sie als Begründung aus, dass laut Aussagen von Beobachtern auf dem Musikfestival Rolling Loud auf dem Münchner Messegelände bis zu 52 Aggregate zur Stromerzeugung eingesetzt wurden.
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können anhand von Stellungnahmen der Messe München GmbH (MMG) und des Referats für Klimaschutz und Umwelt (RKU) wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wie kann es sein, dass auf dem Gelände der Messe München, einem Tochterunternehmen von Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München, Strom nicht von einem Stromversorgungsunternehmen bezogen wird, sondern von motorisch betriebenen Stromaggregaten erzeugt wird?
Antwort MMG:
Der Vertrag der Messe München mit dem Veranstalter des Festivals Rolling Loud sieht vor, dass der Veranstalter auf dem Freigelände Nord und dem Sonderfreigelände für Elektro-, Wasser- und Abwasserinstallationen auch Dritte beauftragen kann, sofern für diese Leistungen nicht die entsprechenden Installationen der Messe München genutzt werden.
Eine Veranstaltung wie das Festival Rolling Loud bzw. auch die Konzerte im Jahr 2022 auf dem Freigelände außerhalb des Messezauns sind die absolute Ausnahme, bei der dieses Wahlrecht bestand. Bei den Konzerten 2022 wurde der überwiegende Strom von der Messe München bezogen, zusätzlich aber noch Stromaggregate eingesetzt. Es ist üblich, dass kritische Infrastruktur, wie z.B. Bühne und Backstage, mit Dieselgeneratoren abgesichert und betrieben werden muss, damit bei einem Netzausfall sicherheitsrelevante Probleme vermieden werden.
Alle anderen Veranstaltungen, die in den Hallen oder im umzäunten Freigeländebereich stattfinden, beziehen MMG-Strom (Ökostrom).Die Messe München wird auf Grund der aktuellen Erfahrung darauf hinwirken, dass in Zukunft auch im nicht umzäunten Freigelände soweit möglich nur MMG-Strom oder regenerativer Strom bezogen werden muss.
Frage 2:
Ist die Stromerzeugung mit motorisch betriebenen Aggregaten in solchem Ausmaß immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig?
Antwort MMG:
Ein zur Stromerzeugung eingesetztes Dieselaggregat unterliegt unseres Wissens nicht der Genehmigungspflicht, wenn seine Leistung weniger als 1 MW beträgt. Wenn – wie bei diesem Festival – zahlreiche Dieselaggregate eingesetzt werden, kommt eine Genehmigungspflicht in der Regel nur dann in Betracht, wenn es sich um ortsfeste Einrichtungen handelt. Die Verantwortung für die Frage, ob eine Genehmigungspflicht vorliegt, und die dann erforderliche Einholung liegt beim Veranstalter.
Antwort RKU:
Bei den auf dem Festivalgelände eingesetzten mobilen Stromaggregaten handelte es sich aus immissionsschutzrechtlicher Sicht um nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, bei deren Betrieb die Betreiberpflichten gemäß §22 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beachten sind.
Betreiber von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und Lärmimmissionen nach dem Stand der Technik verhindert bzw. auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht besteht nicht.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet wurde.