Wie werden die Gebäude der Landeshauptstadt München geheizt?
Anfrage Stadtrat Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 21.9.2023
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
In Ihrer Anfrage teilten Sie uns mit, dass das kürzlich im Bundestag verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch starke Auswirkungen auf die Landeshauptstadt München habe, da es auch für öffentliche Wohn- und Nichtwohngebäude gilt und den Kommunen hier auch eine Vorbildfunktion zu Teil wird.
Bei der Beantwortung Ihrer Fragen können ausschließlich die stadteigenen Verwaltungsgebäude, die durch das Kommunalreferat (KR) verwaltet werden, betrachtet werden. Angemietete Verwaltungsgebäude sind nicht Gegenstand der Ausführungen, da das GEG ausschließlich Gebäudeeigentümer*innen betrifft.
Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen können wir Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie, d.h. mit welchen Heizungsarten (Öl, Gas, Fernwärme, Solarthermie etc.), werden die städtischen Verwaltungsgebäude geheizt? Welche davon müssten nach den Vorgaben des GEG nach- oder umgerüstet werden? Bitte nach Referaten und Standorten ausweisen.
Antwort:
Die Heizungsart je Verwaltungsgebäude können Sie der Tabelle anbei entnehmen.
Demnach werden drei Objekte nach den Vorgaben des GEG umgerüstet. Objekte, die mit Fernwärme der Stadtwerke München GmbH (SWM) geheizt werden, erfüllen automatisch die Anforderungen des GEG, da sich die Fernwärme aus hohen Anteilen der Kraftwärmekopplung bzw. erneuerbarer Energien – Stichwort Geothermie – zusammensetzt. Weitere Informationen zur Fernwärme erhalten Sie auch auf nachfolgender Homepage der SWM https://www.swm.de/geschaeftskunden/fernwaerme.
Frage 2:
Wenn man den Vorgaben des Gesetzes folgt, bis wann müssen alle städtischen Verwaltungsgebäude entsprechend umgerüstet sein? Geht die LHM angesichts von Lieferengpässen und Fachkräftemangel davon aus, die Fristen einhalten zu können?
Antwort:
Die bei drei Objekten noch bestehenden Gasheizungen sind nach 1994 eingebaut worden. Die Umrüstungsfrist für diese Gasheizungen läuft nach den Vorgaben des GEG bis 2045. Sollten sie vorher ihr Lebensende erreichen, werden diese vorzeitig ausgetauscht. Die neue Heizung muss dann entweder mit Fernwärme betrieben werden oder eine Anlage mit einem Mindestanteil von 65% erneuerbare Energien (z.B. Wärmepumpe, Biomasse, „Green Gas“ u.a.) darstellen.
Die Umrüstung in spätestens 22 Jahren kann fristgemäß eingehalten werden. Aufgrund der Bestrebungen der Stadt, Klimaneutralität innerhalb der Stadtverwaltung bis 2030 zu erreichen, kann es abhängig von den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel auch früher zu einem Austausch der Heizungsanlagen kommen.
Frage 3:
Welche Kosten kommen durch die Umrüstung auf die LHM zu? Sind die Kosten für die Um- und Nachrüstung gemäß den neuen Vorgaben höher als ein einfacher Austausch der bisherigen Heizungen?
Antwort:
Wie bereits in den Antworten 1 und 2 ausgeführt, besteht derzeit keine Notwendigkeit einer Umrüstung bzw. eines Austausches der Heizungen für die drei gegenständlichen Verwaltungsgebäude. Dementsprechend können zu diesem Zeitpunkt keine Kosten benannt werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.