Sommer in der Stadt – Sonnencreme für alle!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 19.6.2023
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass an hochfrequentierten Plätzen in München (z.B. städtische Freibäder oder Badeseen) möglichst noch diesen Sommer Sonnencreme-Spender nach niederländischem Vorbild aufgestellt werden sollten. Wenn diese gut genutzt werden, soll Kontakt zu Krankenkassen und dem bayerischen Gesundheitsministerium aufgenommen werden, um die künftige Finanzierung zu klären.
Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 19.6.2023 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Auch unabhängig von den Auswirkungen des Klimawandels hat das Thema „Sonnenschutz“ und die damit verbundenen Präventionsmaßnahmen in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Grundlegende Informationen zu den Gefahren und Risiken einer übermäßigen Sonneneinstrahlung wurden sowohl von offiziellen Stellen als auch den Medien breit gestreut, so dass der diesbezügliche Informationsstand in weiten Teilen der Bevölkerung gut ist.
Umfangreiches Informationsmaterial hierzu für eine breite Öffentlichkeit bietet beispielsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als unabhängige Bundesbehörde unter dem Link https://www.klima-mensch-gesundheit.de/ an.
Der Stellenwert eines adäquaten Sonnenschutzes für die Gesundheit der – nicht nur Münchner – Bevölkerung ist dem GSR nicht nur seit langem bekannt, sondern es werden auch alle aus medizinisch – fachlicher Sicht gebotenen Maßnahmen unterstützt.Der Aufstellung von Sonnencreme-Spendern an hochfrequentierten Plätzen in München kann hingegen aus nachfolgend dargestellten Gründen seitens des GSR nicht zugestimmt werden.
Auf Grundlage des derzeitigen medizinisch – wissenschaftlichen Kenntnisstandes können zusammengefasst folgende Empfehlungen zum Sonnenschutz und zur Prävention von Hautkrebs ausgesprochen werden: Die Vermeidung direkter Sonneneinstrahlung und die textile Hautbedeckung bei Sonnenexposition sind grundsätzlich vorrangige Maßnahmen gegenüber der Verwendung von Sonnencremes.
Geeignete Sonnenschutzmittel sollen insbesondere für Hautstellen benutzt werden, die nicht anders geschützt werden können. Dabei ist auf einen dem individuellen Hauttyp adäquaten Lichtschutzfaktor und eine ausreichend dicke Schicht (2 mg/cm²) und gleichmäßige Auftragung auf alle freien Hautflächen zu achten. Ein wirksamer Schutz wird nur durch Eincremen vor der Sonnenexposition erreicht, eine Wiederholung der Auftragung nach etwa zwei Stunden wird empfohlen.
Es ist an dieser Stelle auch wichtig darauf hinzuweisen, dass die Anwendung von Sonnenschutzmitteln generell nicht dazu führen sollte, den Aufenthalt in der Sonne zu verlängern.
Risikogruppen, die besonders auf guten Sonnenschutz achten sollten, sind beispielsweise Kinder (insbesondere Babys) und Jugendliche, Menschen mit hellerer Haut, hellem oder rotem Haar oder vielen Sonnenbrandflecken (Lentigines), Immunsupprimierte oder Personen mit persönlicher oder familiärer Vorgeschichte von Hautkrebs, aber auch beispielsweise im Freien arbeitende Personen und Personen, die sich in der Freizeit häufig im Freien aufhalten, z.B. beim Sport.
Nach Einschätzung des GSR kann die kostenlose Bereitstellung von Sonnenschutzprodukten in Spendern aus hygienischen Gründen zudem nur dann risikolos erfolgen, wenn mindestens sichergestellt wird, dass
- Spendereinrichtungen zuverlässig vor Missbrauch, Manipulation, Verschmutzung oder Vandalismus geschützt werden können.
- eine regelmäßige Kontrolle und Reinigung bzw. Desinfektion der Spendereinrichtungen erfolgt.
- die seitens der Hersteller zu beachtenden Rahmenbedingungen für die Lagerung der Sonnencremes vor Ort im Spender (insbesondere die Temperaturspezifikationen) zur Gewährleistung der Wirksamkeit der Inhaltsstoffe eingehalten werden können.
Dies kann absehbar nicht zuverlässig gewährleistet werden.Ungeeignete Lagerungsbedingungen in den Spendern, Manipulation und Verschmutzung können nicht nur zu einem Wirkverlust, sondern auch zu akuten gesundheitlichen Schäden wie Hautirritationen und -infektionen durch die Begünstigung des Wachstums von Mikroorganismen führen. Schließlich ist zu beachten, dass Sonnencremes, die als Kosmetikprodukte gelten, im Stadtgebiet flächendeckend, niedrigschwellig und kostengünstig für alle Bürger*innen erhältlich sind.
In der Bewertung aller relevanten Gesichtspunkte geht somit kein erkennbarer gesundheitlicher Nutzen von der beantragten Aufstellung von Sonnencreme-Spendern an öffentlichen Plätzen aus, weshalb sich das GSR gegen die Umsetzung dieser Maßnahme ausspricht.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.