Was kosten die verzögerten Abrechnungen der Energiekosten die Stadtwerke München?
Anfrage Stadträte Manuel Pretzl und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 14.7.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 14.7.2023 führten Sie als Begründung aus:
„Die Stadtwerke München GmbH (SWM) bucht seit einigen Monaten von ihren Privat- und Geschäftskunden kaum mehr Abschlagszahlungen für die von ihr gelieferte Energie (Strom, Erdgas, Fernwärme) ab. Einem Schreiben der SWM vom Juli 2023 ist zu entnehmen, dass die Umsetzung der Preisbremsen das Unternehmen vor große systemtechnische Herausforderungen stellt. Zudem werden Gesetzesänderungen (sog. Reparaturgesetz) die Abrechnungen für Wärmestrom- und zeitvariable Tarife neu regeln. Die Verabschiedung dieses Gesetzes soll noch abgewartet werden.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können anhand einer Stellungnahme der SWM wie folgt beantwortet werden:
Vorbemerkung SWM:
„Mit den Energiepreisbremsen wurde den Energieversorgern kurzfristig die Aufgabe übertragen, finanzielle Entlastungsmaßnahmen des Staates für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen abzuwickeln. Im Regelfall ist die Abwicklung solcher Maßnahmen Aufgabe des Staates. Sie verursacht in jedem Falle Prozesskosten. Hier wurde diese Abwicklung an Unternehmen delegiert, die auf eine solche Aufgabe nicht eingerichtet waren. Noch dazu wurde durch den Gesetzgeber – wenn auch aus nachvollziehbaren Gründen – in die fortlaufende Leistungsabrechnung der Energieversorger eingegriffen. Die Komplexität, die sich aus zwei Gesetzen zu den Energiepreisbremsen ergab, war sehr hoch und erschwerte die Umsetzung insbesondere bei großen Versorgern mit vielen Kund*innen und vielen Tarifkonstellationen. Die SWM haben mehr als eine Million Kund*innen und rund 200 unterschiedliche Tarife, die alle umprogrammiert werden mussten.
Hinzu kam, dass es Änderungsgesetze zu den Preisbremsen in den Bundestagsberatungen gab, die für Berechnungen relevant waren. Die letzten Aktualisierungen und Klarstellungen zu den Vorschriften erfolgten noch im Oktober 2023. Den SWM war es stets sehr wichtig, eine hohe Qualität inden Berechnungen und der Umsetzung sicher zu stellen und rechtssicher zu handeln.“
Frage 1:
Was kostet diese verzögerte Abrechnung die SWM?
Antwort der SWM:
„Die ausstehenden Zahlungen konnten die SWM durch Inanspruchnahme von vorhandenen Unternehmensfinanzierungslinien bzw. Neuaufnahme von kurzfristigen Krediten finanzieren. Alle Energieversorgungsunternehmen konnten die Preisbremsen erst nach und nach umsetzen. In der gesamten Branche sind daher Finanzierungskosten für die Umsetzung angefallen. Bei einer etwas schnelleren Umsetzung wären die Finanzierungskosten naturgemäß entsprechend geringer ausgefallen. Insgesamt beliefen sie sich bei den SWM auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag.“
Frage 2:
Wie werden die ausstehenden Einnahmen kompensiert?
Antwort:
Die SWM haben für entsprechende Liquiditätsbedarfe im Rahmen des normalen Finanzmanagements Kreditlinien mit Banken vereinbart, über die die benötigte Liquidität vorübergehend ausgeglichen wurde.
Frage 3:
Werden Mittel am Geldmarkt beschafft? Wenn ja, zu welchen Konditionen? Müssen Rücklagen angegriffen werden?
Antwort:
Siehe Antwort zu 2.
Frage 4:
Ist in den Folgejahren mit höheren Energiekosten zu rechnen, damit mögliche Verluste/ Darlehenskosten/ Zinsverluste kompensiert werden können?
Antwort:
Nein, die Kosten und die entstehenden Zinsaufwendungen tragen die SWM.
Wir bedauern, mit der vorliegenden Zuleitung, die vorgegebene Frist von sechs Wochen überschritten zu haben. Maßgeblicher Grund für die Verfahrensdauer ist der Abstimmungsbedarf mit der SWM. Bei der Abrechnungs-thematik handelte sich jedoch um einen längeren Prozess, bei dem sich bis zuletzt Änderungen ergeben hatten.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.