Novellierung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDschG) – PV-Potential in ganz München heben
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beppo Brem, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Julia Post und Christian Smolka (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 18.7.2023
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag vom 18.7.2023 hatten Sie anlässlich der Novellierung des BayDschG eine Abstimmung der beteiligten Fachstellen Lokalbaukommission und Referat für Klima und Umweltschutz zur zukünftigen Vorgehensweise beim Thema Solaranlagen im Denkmalschutz gefordert. Das Resultat solle dem Stadtrat vorgelegt werden. Das Referat für Klima und Umweltschutz und die Lokalbaukommission sollten ferner über Fördermöglichkeiten im Rahmen des städtischen Förderprogramms „Klimaneutrale Gebäude FKG“ auf selbst organisierten Veranstaltungen zusammen mit einschlägigen Verbänden informieren. Zudem forderten Sie die Erstellung einer neuen Internetseite, welche Informationen zur Errichtung von Solaranlagen im denkmalgeschützten Bestand bereitstellt. Eine Potentialanalyse für Solaranlagen auf städtischen Gebäuden in Kooperation mit den Stadtwerken München sollte die Optionen zur Nachrüstung von Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden herausstellen und dem Stadtrat vorgelegt werden.
Wir bitten hiermit um Entschuldigung, dass die Bearbeitungsfrist 18.1.2024 nicht eingehalten werden konnte.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag 20-26/A 03990 vom 18.7.2023 in Abstimmung mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz als Brief zu beantworten:
Frage 1:
Die Lokalbaukommission (LBK) stimmt sich ausgehend von der Novellierung des BayDschG mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) über die zukünftige Vorgehensweise bei der Anbringung von Solaranlagen im Denkmalschutz ab. Das Ergebnis der gemeinsamen Abstimmung ist dem Stadtrat vorzulegen.
Antwort:
Sofern die Anlagen erneuerbarer Energien überwiegend dem Energiebedarf im Baudenkmal selbst oder der Optimierung seiner energetischen Bilanz dienen, kann eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt werden, soweitüberwiegende Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen. Dabei ist die Substanz des Baudenkmals, soweit wie möglich, zu erhalten und unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten die Vereinbarkeit mit dessen Erscheinungsbild herzustellen. Dies umfasst den Eigenbedarf, unter Einschluss von z. B. Mobilitätsenergie.
Darüberhinausgehende Einspeisungen sowie gemeinschaftliche Versorgung (etwa durch Geothermie) sollen möglich sein. Ziel des Denkmalschutzes ist stets der denkmalgerechte Erhalt der Substanz und des Erscheinungsbildes, jedoch nicht eine höchstmögliche energetische Nutzung.
Die erforderlichen Maßnahmen für einen effizienten und nachhaltigen Gebäudebetrieb sind im Einzelfall festzulegen und durch fachlich geeignete Planer (z. B. Energieberater im Baudenkmal) mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen.
In grundsätzlicher Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) kann die Denkmalverträglichkeit von Solaranlagen anhand der unterschiedlichen Anforderungen des äußerst vielfältigen, denkmalgeschützten Bestands regelmäßig an einem Stufenmodell ausgerichtet werden. Damit wird vermieden, dass eine befürchtete pauschale Verwendung von Standardlösungen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds von Denkmalen führt. Bei Vorliegen mehrerer Alternativen ist die denkmalverträglichste zu verfolgen.
Dabei sind auf Flächen, die nicht vom öffentlichen Raum einsehbar sind, auch herkömmliche PV-Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig. Im Umgriff denkmalgeschützter Ensembles sollen auf vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Flächen entsprechende Anlagen, die mit dem Erscheinungsbild des Ensembles denkmalfachlich vereinbar sind (z. B. in die Dachfläche integrierte Anlagen, Folien etc.), regelmäßig erlaubnisfähig sein. Entsprechendes gilt für Gebäude in der Nähe von Denkmälern. Im Falle von Einzeldenkmälern sollen auf vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Flächen denkmalverträgliche PV-Anlagen, welche mit dem Erscheinungsbild des Denkmals im Einzelfall vereinbar und ohne nachteilige Auswirkungen auf die Substanz sind (z. B. Solarziegel, Solarfolien, in die Dachfläche integrierte Anlagen etc.), ebenfalls regelmäßig erlaubnisfähig sein.
Geothermie-Anlagen im Umfeld von Ensembles, Einzeldenkmälern und in deren unmittelbarer Umgebung sollen regelmäßig erlaubnisfähig sein, soweit dies mit dem Erscheinungsbild des Baudenkmals vereinbar und ohne nachteilige Auswirkung auf dessen Substanz ist.Der aktuelle Stand der Technik und der technische Fortschritt sollen laufend berücksichtigt werden.
Frage 2:
Das RKU und die LBK informieren in diesem Rahmen eigeninitiativ zu den bestehenden Fördermöglichkeiten über das städtische „Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude FKG“. Hierfür sollen beispielsweise auch gemeinsame Informationsveranstaltungen mit einschlägigen Verbänden wie CityPartnerMünchen e.V., dem Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen BFW oder der Tourismusinitiative München TIM e.V. organisiert werden.
Antwort:
Das Bauzentrum München führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Solarenergienutzung, deren Fördermöglichkeiten sowie deren Vereinbarkeit mit denkmalschutzrechtlichen Anforderungen durch. Dabei werden Fachexperten, u. a. aus einschlägigen Verbänden, zu verschiedenen Aspekten angehört (siehe z. B. Bauzentrum Web-Forum: Sanierung denkmalgeschützter Gebäude 2023 - Teil 1: Photovoltaik für denkmalgeschützte Häuser). Weiterhin werden regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Photovoltaikförderung angeboten. Dies wird vom Bauzentrum München kontinuierlich fortgesetzt.
Frage 3:
Die LBK erstellt eine Internetseite mit einer Handreichung für lokale Eigentümer*innen und Unternehmen, die eine Solaranlage auf Gebäuden im Denkmal- und Ensembleschutz errichten möchten. Der Ratgeber ist auf der zentralen Internetseite des RKU zum Thema Solarenergie einzubinden.
Antwort:
Das RKU betreibt die Kategorie-Seite www.muenchen.de/energiewende, über die die zentrale Internetseite https://stadt.muenchen.de/infos/solarenergie zum Thema Solarenergie erreichbar ist. Der Vorschlag, über die Thematik Solarenergie und Denkmalschutz auf dieser Seite zu informieren, wird gerne aufgenommen. Die Website der Unteren Denkmalschutzbe-
hörde München https://stadt.muenchen.de/infos/denkmalschutz enthält bereits ein Kapitel zum Thema Photovoltaik und wird derzeit überarbeitet. Die Seite des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst „Änderungen im Denkmalschutz“ ergänzt das mediale Angebot mit umfassenden Informationen zum Thema Solarenergie im Denkmalschutz. Darüber hinaus adressiert die Schaffung einer neuen Stelle für Fachfragen im Zusammenhang mit Solar und Denkmalschutz bei der Unteren Denkmalschutzbe-hörde die Bedeutung der Thematik. Dabei kann auch die Ausgestaltung zukünftiger medialer Informationsquellen wie einer eigenen Internetpräsenz nach erfolgreicher Stellenbesetzung initiiert werden.
Frage 4:
Weiterhin werden das RKU und die LBK darum gebeten, im Lichte der Novellierung gemeinsam mit den Stadtwerken München Potentiale für Solaranlagen auf städtischen Gebäuden zu prüfen, die vom Denkmal- und Ensembleschutz umfasst sind. Das Ergebnis der gemeinsamen Abstimmung ist dem Stadtrat vorzulegen.
Antwort:
Im Masterplan „Solares München“ werden strategische Vorgehensweisen einer möglichst effizienten und schnellen Nutzung der PV-Potentiale auf allen städtischen Gebäuden von RKU und BAU dargestellt. Eine zusätzliche Ermittlung von Potentialen im Bereich des denkmalgeschützten Bestands ist mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht möglich. Dies wurde im Masterplan bereits entsprechend aufgezeigt. Spezialisierte Potentialstudien zu denkmalgeschützten Liegenschaften würden vielmehr Personalressourcen in Anspruch nehmen, die dringend für die Antragsbearbeitungen des tatsächlichen PV-Ausbaus benötigt werden und somit den PV-Ausbau eher bremsen. Daher wird dieser Antragspunkt seitens des RKU nicht befürwortet und auf die im Masterplan „Solares München“ beschlossenen Vorgehensweisen verwiesen.