Smart-Meter-Tarife und Auslaufen Power-to-Heat
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 20.10.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Im o.g. Antrag werden die Stadtwerke München aufgefordert, neue Stromtarife für Smart-Meter-Kunden einzuführen. Hierzu sollen gemäß Antrag:
1. Ein allgemeines Tarifsystem entwickelt werden, das finanzielle Anreize für alle Kunden schafft, den Stromverbrauch erzeugungsabhängig zu gestalten.
2. Ein zusätzliches Tarifsystem speziell für Wärmepumpenkunden entwickelt werden, um ebenfalls Anreize zu schaffen, den Stromverbrauch erzeugungsabhängig zu gestalten.
3. Die neuen Tarifsysteme werbewirksam veröffentlicht werden. 4.Die Power-To-Heat-Anlage am HKW-Süd Zug-um-Zug überflüssig ge- macht werden.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Stromtarife fallen jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben die Stadtwerke München um Stellungnahme gebeten, die uns hierzu Folgendes mitteilte:
„Zu 1.: Wie andere Energielieferanten sind auch die SWM dazu verpflichtet sog. ‚Dynamische Tarife‘ anzubieten (vgl. § 41a ‚Lastvariable, tageszeitabhängige oder dynamische und sonstige Stromtarife‘, EnWG). Somit kommen wir der (gesetzlichen) Forderung bereits nach. Des Weiteren bieten die SWM für Kunden mit höheren Verbräuchen in allen Stromprodukten eine Zweitarifmessung (HT/NT) an. Diese Technik ist seit Jahrzehnten bewährt und die SWM empfehlen diese uneingeschränkt. Bei dynamischen Tarifen ist zu berücksichtigen, dass für Letztverbraucher potenzielle Preisrisiken bestehen, auf die wir als Versorger auch hinweisen müssen (gemäß § 41a Absatz 2 Satz 2 EnWG). Im Gegensatz zur Zweitarifmessung handelt es sich hierbei um Tarife, deren Preishöhe nicht im Voraus festgelegt ist.Zu 2.: Die SWM bieten bereits diverse Tarife für Wärmepumpenkunden an. Künftig können Kund*innen, die Strom für Wärmepumpen beziehen, von niedrigeren Netzentgelten profitieren. Die Bundesnetzagentur hat hierfür Ende 2023 die Modalitäten festgelegt. Die SWM setzen dies natürlich auch um.
Zu 3.: Sobald die technischen Implementierungen der dynamischen Tarife umgesetzt sind, werden wir diese auch werbewirksam veröffentlichen – insbesondere auf unserer SWM-Homepage. Da die dynamischen Tarife risikobehaftet sind, sind sie besonders erklärungsbedürftig (gemäß § 41a Absatz 2 Satz 2 EnWG sind Letztverbraucher über die Kosten sowie die Vor- und Nachteile umfassend zu unterrichten). Die SWM werden daher für interessierte Kund*innen eine individuelle Beratung anbieten.
Zu 4.: Direktelektrische Power-to-Heat Anlagen und Wärmepumpen sind in ihren Anwendungsfällen nicht vergleichbar, so dass auch ein Vergleich nicht sinnvoll ist. Die Power-to-Heat-Anlage in Form eines Elektroerhitzers wird im Fernwärmenetz u. a. eingesetzt, um Spitzenlasten im Wärmebedarf abzudecken. Wärmepumpen hingegen sind eine Grundlasttechnologie mit hohen Anschaffungskosten und vergleichsweise niedrigen Betriebskosten. Es ist daher nicht so, dass Strom, der derzeit von der Power-to-Heat-Anlage verbraucht wird, für die Versorgung von Wärmepumpen verwendet werden könnte, wenn diese Anlage nicht mehr liefe. Dies liegt daran, dass die Power-to-Heat-Anlage und Wärmepumpen regelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten eingesetzt werden.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.