Die Baumschutzverordnung wird nach zirka zehn Jahren überarbeitet. Der Stadtrat hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung im Oktober 2023 beauftragt, im Rahmen der Novellierung der Baumschutzverordnung Bäume mit einem Stammumfang ab 60 Zentimetern (in ein Meter Höhe) sowie Obstbäume zu schützen. Bisher fallen Bäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern unter Schutz, Obstbäume sind nicht geschützt. Das formelle Verfahren startet in Kürze. Vorher haben alle Interessierten die Gelegenheit, sich bei einer Öffentlichkeitsveranstaltung am Dienstag, 20. Februar, 16.30 bis 19 Uhr, im Alten Rathaussaal, über die geplanten Änderungen zur Stärkung des Baumschutzes zu informieren. Eine Anmeldung ist erforderlich unter stadt.muenchen.de/infos/baumschutz-muenchen.html.