Die Landeshauptstadt München wird zum 1. September 2024 ein neues Fördersystem für Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger einführen. Die obersten Ziele sind dabei die zielgerichtete Förderung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit, verbunden mit der finanziellen Entlastung der Familien in München. Für diese freiwillige Förderung wendet die Landeshauptstadt München jährlich rund 170 Millionen Euro auf, um eine hohe Qualität in den Einrichtungen und niedrige Elternentgelte zu fördern.
Eine Rücknahme des Beschlusses, wie er von einigen Eltern und privat-gewerblichen Trägern gefordert wird, wäre unverantwortlich. Die Münchner Förderformel, mit der aktuell 618 Kindertageseinrichtungen in München bezuschusst werden, wird definitiv zum 31. August 2024 auslaufen. Dies ist keine Entscheidung der Landeshauptstadt München, sondern auf eine Klage eines privat-gewerblichen Trägers gegen das Fördermodell zurückzuführen.
Sollte anstelle der Münchner Förderformel kein neues Fördersystem in Kraft treten, könnte die Landeshauptstadt München ihre 170 Millionen jährliche freiwillige Förderung nicht mehr ausschütten. Demzufolge würden sich die Entgelte von Kindertageseinrichtungen für alle Eltern in München schlagartig deutlich erhöhen.
Nach geltendem Recht ist es der Landeshauptstadt München nicht gestattet, ein Fördermodell einzuführen, das Gewinne von Trägern mit Hilfe von freiwillig gewährten Fördermitteln bezuschusst, wie dies gefordert wird. Der Freistaat Bayern hat private Kindertageseinrichtungen im Jahr 2005 zwar zugelassen, die rechtlichen Rahmenbedingungen aber nicht entsprechend angepasst. Dieser Widerspruch kann am Ende nicht auf kommunaler Ebene aufgelöst werden. Die Landeshauptstadt München tut ihr Bestes, um im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten eine hohe Qualität der Kinderbetreuung und niedrige Gebühren für möglichst viele Menschen in München zu garantieren. Das neue KITA-Fördermodell leistet dazu einen wichtigen Beitrag.
Bei dem geplanten Defizitausgleichsverfahren müssen Träger einer Einrichtung darlegen, welche Ausgaben (Personalkosten, Verwaltungskosten, Miete/Instandhaltung, Sachkosten) sie haben, um Kinder zu betreuen. Dem gegenüber werden die Einnahmen gestellt, also gesetzliche Förderungen nach dem BayKiBiG, Elternbeitragszuschüsse durch den Freistaat, Elternentgelte und sonstige Einnahmen. Die Landeshauptstadt füllt dann die finanzielle Lücke, sodass die teilnehmenden Träger ein entstehendes Defizit ausgeglichen bekommen. Um für alle Münchner Familien dauerhaft bezahlbare Verpflegungsentgelte zu ermöglichen, bezuschusst die Stadt zudem jeden gebuchten Verpflegungstag mit 3 Euro. Um diesen Betrag mindern die Träger das Verpflegungsentgelt, welches sie von den Familien verlangen.
Die aktuell von der Münchner Förderformel bezuschussten Kindertageseinrichtungen werden von freigemeinnützigen, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Trägern, sonstigen Trägern oder als Eltern-Kind-Initiativen betrieben. Der Einstieg ins geplante Defizitausgleichsverfahren steht allen Trägern – auch den privat-gewerblichen – mit in München ansässigen Kinderkrippen, Kindergärten, Häusern für Kindern, Horten und Eltern-Kind-Initiativen offen. Voraussetzung ist vor allem, dass die Einrichtungen nach der gesetzlichen Förderung grundsätzlich förderfähig sind. Es bleibt einem Träger unbenommen, analog zur Münchner Förderformel, nur mit einem Teil der eigenen Einrichtungen in das Defizitausgleichsystem zu wechseln und die anderen Einrichtungen auf andere Weise zu finanzieren. Die Entscheidung zur Teilnahme liegt allein beim jeweiligen Träger.
Wichtig ist, dass jeder Euro, den die Stadt fördert, bei den Kindern ankommt. Entscheidet sich ein Träger, in das neue Defizitausgleichsverfahren einzusteigen, können die Entgelte für den Kitaplatz weiterhin niedrig gehal- ten werden. Der Kindergarten bleibt dann, wie auch in den vergangenen Jahren, für Eltern in der Regel komplett beitragsfrei.
Eltern mit mehreren Kindern erhalten in anderen Kindertageseinrichtungen schon ab dem zweiten Kind eine Reduzierung der Entgelte um 50 Prozent, ab dem dritten Kind ist der Besuch der Einrichtung komplett entgeltfrei. Inhaber eines München-Passes sowie Menschen im Sozialleistungsbezug werden komplett von den Kosten befreit.