Was bedeutet der Stopp der KfW Förderungen für die Projekte des Referats für Klima und Umweltschutz?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 12.12.2023
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Aktuell hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einzelne Förderprogramm pausiert, aus Konsequenz aus der aktuellen Haushaltssituation im Bund. Laut Auskunft des Referats für Klima- und Umweltschutz sind das:
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
-Aufbauprogramm Wärmepumpe (AWP) (Förderung Teilnahme an Schulungen von Mitarbeitern, die Wärmepumpen einbauen und warten sollen)
- Förderprogramm Serielle Sanierung
- Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
- Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) und das
- Förderprogramm ‚Bürgerenergiegesellschaften‘ bei Windenergie an Land“.
Grundsätzlich stellt die Förderlandschaft des Bundes eine essenzielle Grundlage für die Erreichung der städtischen Klimaschutzziele dar. Ohne deren zuverlässige Fortsetzung, mindestens im vollen bisherigen Umfang, sind die Ziele für die LH München nur schwer erreichbar.
Die oben genannten Förderprogramme richten sich dabei an unterschiedliche Akteur*innen. Über die Inanspruchnahme von Förderprogrammen, die sich nicht an Kommunen, sondern an private Akteur*innen richten, liegen dem RKU nur unzureichende oder gar keine Informationen vor. Auf dieseFörderprogramme und auch auf Förderprogramme, die von anderen städtischen Referaten in Anspruch genommen werden, wird daher im Folgenden nicht oder nur am Rande eingegangen.
Ein wesentlicher Baustein für die Erreichung der Klimaziele im Wärmesektor ist sicherlich die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Die Fortführung des BEW war zwischenzeitlich unklar, soll aber nach neuesten Informationen fortgesetzt werden.*1 Auf dieses Förderprogramm wird noch speziell in der Anfrage, die Sie an die Stadtwerke München gerichtet haben, eingegangen werden (Anfrage „Was bedeutet der Stopp der KfW Förderungen für die Fernwärmestrategie der Stadtwerke?“).
Neben den oben dargestellten gestoppten Förderprogrammen ist weiter auch die Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (KfW 432) zu nennen, die das für die Zielerreichung wichtige Umsetzungsinstrument der integrierten Quartierskonzepte fördert. Darauf wird in Ihren Fragen weiter unten näher eingegangen.
Für die Fristverlängerung bedanke ich mich. Die in Ihrer Anfrage aufgeworfenen Fragen zu den Förderprogrammen werden im Folgenden unter Einbeziehung einer Stellungnahme der Stadtkämmerei beantwortet.
Frage 1:
Bei welchen Maßnahmen und Projekten der Landeshauptstadt sind im Rahmen der oben genannten Förderprogramm Anträge bei der KfW gestellt, aber noch nicht bewilligt? Bitte Auflisten nach Projekt, geplantem Projektbeginn und beantragter Fördersumme im Bezug zum Gesamtvolumen des Projektes.
Antwort:
Nach Auskunft der Stadtkämmerei obliegt die Mittelverwaltung für die o.g. Förderprogramme im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht der KfW, sondern dem BAFA. Zu den in der Anfrage aufgeführten Förderprogrammen sind derzeit von der LH München keine Anträge zur Bewilligung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht worden.
Frage 2:
Bei welchen Maßnahmen und Projekten der Landeshauptstadt sind im Rahmen der oben genannten Förderprogramm Anträge bei der KfW geplant gewesen? Bitte Auflisten nach Projekt, geplantem Projektbeginn und zu beantragender Fördersumme im Bezug zum Gesamtvolumen des Projektes.
Antwort:
Bei der integrierten Quartiersentwicklung ist geplant, Anträge beim Förderprogramm 432 der energetischen Stadtsanierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen. Dieses Programm gewährt einen Zuschuss von bis zu 75% der förderfähigen Kosten bei der Erstellung integrierter Quartierskonzepte (Teil A). Beim Sanierungsmanagement in der Umsetzungsphase (Teil B) werden 70 Tausend Euro p.a. für die Dauer von in der Regel 3 Jahren, maximal über die Dauer von 5 Jahren, gefördert. Durch den verhängten Förderstopp für dieses Zuschussprogramm sind vom RKU derzeit zwei konkrete Aufträge für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte betroffen, die vorbereitet werden. Um im Zeitplan für die Quartiersentwicklung zu bleiben, hat das RKU entschieden, für diese beiden Projekte die Gesamtkosten der Konzepterstellung aus dem Klimabudget zu finanzieren.
Im Referat für Stadtplanung und Bauordnung (PLAN) befinden sich ebenfalls zwei Quartierskonzepte kurz vor der Antragsstellung bei der KfW, die bereits vom Lenkungskreis Quartier beschlossen wurden.
Ein gefördertes integriertes Quartierskonzept (KfW 432 Teil A) wurde von PLAN bereits erstellt. Die Beantragung für das zugehörige Sanierungsmanagement (KfW 432 Teil B) wurde bereits vor dem Förderstopp im Realisierungszeitplan zu einem späteren Zeitpunkt angedacht, damit die geförderten 3 bzw. 5 Jahre des Sanierungsmanagements erfolgreich eingesetzt werden können. Eine Verzögerung durch den Förderstopp entsteht hier nicht.
Frage 3:
Welche Verzögerungen ergeben sich aus der Pausierung der Förderprogramme? Was bedeutet das für die gesetzten Klimaziele der Landeshauptstadt?
Antwort:
Das RKU hofft, dass das o.g. Förderprogramm 432 bald wieder freigeschaltet wird, und für die im Jahr 2024 geplanten weiteren integrierten Quartierskonzepte ein Förderantrag gestellt werden kann. Gleiches gilt für die Antragstellung des Sanierungsmanagements. Das Förderprogramm 432 der KfW ist budgetär nicht unbedeutend für die Umsetzung des integrierten Quartiersansatzes und mitentscheidend für die LH München, um die Klimaneutralitätsziele zu erreichen.Im Hinblick auf die weitere Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird auf die Anfrage verwiesen, die Sie an die Stadtwerke München gerichtet haben.
Der Förderstopp Energieberatung für Wohngebäude (EBW) konnte vollständig von der „eigenen“ FKG-Sanierungsberatung aufgefangen werden. In München standen somit lückenlos Fördergelder für die Sanierungsberatung zur Verfügung, daher sollten sich keine Auswirkungen auf die Klimaziele der LHM ergeben. Inzwischen ist die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) auch zum 19.1.2024 wieder aufgenommen worden. Seit dem 19.1.2024 können somit keine neuen Anträge auf FKG-Förderung für energetische Sanierungsberatung mehr gestellt werden (Kumulierungsverbot).
Das Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe, in dessen Rahmen u.a. Lastenpedelecs gefördert werden, wird zu 100% durch kommunale Mittel finanziert. Es wird somit völlig unabhängig vom Förderstopp auf Bundesebene umgesetzt. Die Möglichkeit zur Antragstellung wird wie geplant bis zum 31.12.2025 oder bis zum Ausschöpfen der Finanzmittel fortgesetzt. Der Fördertopf beläuft sich auf 15 Millionen Euro im Zeitraum von 2022 bis 2026.