Realitätscheck zum geplanten Energieüberschuss u. a. durch Photovoltaik und Bau eines Batterieparks im Pilotprojekt Harthof
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 22.5.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.5.2023. Da das Projekt „ASCEND“ in meinem Haus federführend betreut wird, darf ich stellvertretend Ihre Fragen per Brief beantworten.
Ich kann Ihnen in Rücksprache mit der Projektleitung im RAW und weiteren relevanten Partnern im Projekt ASCEND folgende Antworten liefern. Für die Verzögerung bei der Beantwortung möchte ich mich entschuldigen.
Vorbemerkung:
Sie beziehen sich bei Ihrer Anfrage auf das Thema „Batteriespeicher“. Ich verweise hier auf die Stelle in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06860 auf Seite 19.
Hier wird der Einsatz von Batteriespeichern als mögliche Option angesprochen.
Eine konkrete Umsetzung wird nicht in Aussicht gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Aufzählung der technischen Möglichkeiten im Projektgebiet:
„...zusätzlich können nach Möglichkeit dezentrale bzw. zentrale Batteriespeicher eingesetzt werden, um den Eigenverbrauch im Quartier zu erhöhen.“
In Ihrer Anfrage vom 22.5.2023 führten Sie als Begründung aus: „Realitätscheck zum geplanten Energieüberschuss u. a. durch Photovoltaik und Bau eines Batterieparks im Pilotprojekt Harthof
In der Vorlage 20-26 V 06860 zum EU-Projekt Ascend soll der Harthof in wenigen Jahren eine positive Energiebilanz aufweisen. Dazu sollen auf den 327 Gebäuden PV-Anlagen gebaut werden. Auf S. 21 der Vorlage steht, dass im Harthof ein Batteriepark gebaut werden soll, um den Strom aus den dort geplanten PV-Anlagen aufnehmen und speichern zu können. 16.000 Mwh sollen PV-Anlagen liefern, deren Leistung zentral oder dezentral gespeichert werden müsste.
Aufgrund der jahreszeitlichen Schwankungen muss der im Sommer gewonnene Strom für den Winter von 3,33 Monaten Länge gespeichert werden. Bei Berechnung von 100% Wirkungsgrad (was die PV Anlagen nie hergeben) und bei 0% Speicherverlust (was ebenfalls nicht der Fall ist), muss zum Erreichen der Autarkie ein maximaler Speicherwert von ca. 4.800 MWh erreicht werden. Das ist allein der Strombedarf aller Haushalte dort, ohne Stromzapfsäulen für E-Mobilität etc.. Die Kosten für einen Batteriespeicher pro kWh liegen zwischen 500 bis 1.000 Euro (Stand Sept. 2022).
Bei den notwendigen 4,8 Mio. Kwh sind das zwischen 2,4 und 4,8 Mrd. Euro, im Mittelwert ca. 3 Mrd. Euro. Das würde der Batteriespeicher für den Harthof kosten.
Wenn man diese Speicherkosten auf die Verbraucher umlegt bei einer 20-jährigen Nutzungsdauer und den 1.600 KWh pro Verbraucher im Jahr, kostet die Kilowattstunde 8,52 Euro.
Vom Platzverbrauch entspricht das bei der Leistung von 4.800 MWh zweieinhalbmal der australischen Speicheranlage, die 100 Km nördlich von Sydney geplant ist (https://www.energy-storage.news/powin-begins-work-on-1-9gwh-australian-super-battery-for-blackrock-owned-developer/).
Das Gelände für diese Anlage ist ca. 300 mal 200 Meter groß, also 60.000 qm, bei 2,5 facher Größe ist der Platzbedarf also 150.000 qm. Das beplante Gelände im Harthof misst 600 x 700 Meter, also 420.000 qm. Demnach bleiben nach Bau des Batteriespeichers genau die Flächen der Wohnhäuser übrig: 270.000 qm, laut Projekt-Unterlagen 250.000. Demnach müsste jegliche Grünanlage im Harthof mit den Batteriespeichern befüllt werden.
Dies bedeutet für die Lebensqualität, dass es keine Grünflächen mehr gibt und alle Einwohner der Hitze der Batteriespeicher und dem entsprechenden Elektrosmog ausgesetzt sind.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Laut städtischen Wohnbaugesellschaften waren bislang bei bestehenden Gebäuden nur 40% derselben zum Aufstellen von PV-Anlagen geeignet. Wie realistisch ist die Umsetzung von Solaranlagen auf allen Gebäuden konkret im Harthof?
Antwort:
Zum aktuellen Kenntnisstand sind alle Gebäude (unter Beachtung von Denkmalschutz und Statik-Aspekten) grundsätzlich geeignet PV-Anlagen zu tragen.
Frage 2:
Wie viel Geld steht neben dem Topf mit den Planungskosten in Höhe von 13 Millionen Euro für die PV-Anlagen auf den 327 Gebäuden zur Verfügung?
Antwort:
Die SWM wird ihre genannten PV-Anlagen als Anlagenbetreiberin im Rahmen des Mieterstrom- und/oder Direktlieferungs-Modell bauen und betreiben. Die Investitionskosten der PV-Anlagen werden dabei von der SWM getragen. Anfallende Kosten für die Ertüchtigung der Gebäude werden von den Gebäudeeigentümerin und der SWM getragen.
Frage 3:
Wie viel Geld steht für Batteriespeicheranlagen zur Verfügung?
Antwort:
Nicht zutreffend – siehe Vorbemerkung.
Frage 4:
Wann wird der Platz für das Aufstellen der Batteriespeicheranlagen von wem ermittelt?
Antwort:
Nicht zutreffend – siehe Vorbemerkung.
Frage 5:
Wird die TUM z. B. vor der Realisierung um Rat gefragt?
Antwort:
Die TUM ist Partner im Projekt „ASCEND“ und es besteht ein regelmäßiger Austausch.
Frage 6:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Nicht zutreffend.
Frage 7:
Wie soll der Strom verwendet werden, wenn kein Platz für Batteriespeicher geeignet oder vorhanden ist?
Antwort:
Ziel ist es, den Solarstrom im Rahmen des Mieterstrom- und/oder Direktlieferungs-Modell den Bewohner*innen vor Ort zur Verfügung zu stellen. Überschüssiger Solarstrom wird in das Netz eingespeist.
Frage 8:
Wo und wie könnte ein Batteriespeicher im Harthof untergebracht werden?
Antwort:
Da ein Batteriespeicher aktuell nicht geplant ist, ist die Frage gegenstandslos.
Frage 9:
Wie viel Grünfläche (in qm) würde übrigbleiben?
Antwort:
Nicht zutreffend – siehe ebenda.
Frage 10:
Wie werden die Auswirkungen derartiger Anlagen auf die Anwohner vorab, während der Bauphase und nach Realisierung untersucht?
Antwort:
Nicht zutreffend – siehe ebenda.
Frage 11:
Was hätte eine Batteriespeicheranlage für eine Auswirkung auf das Mikroklima?
Antwort:
Nicht zutreffend – siehe ebenda.
Frage 12:
Wird die TUM zur Beurteilung von möglichen Elektrosmoghotspots hinzugezogen?
Antwort:
Die TUM ist Partner im Projekt „ASCEND“ und es besteht ein regelmäßiger Austausch.
Frage 13:
Wie soll das Projekt dem Bürger bei dem Preis vermittelt werden, wenn man die Kosten auf ihn umlegen würde?
Antwort:
Nicht zutreffend – siehe Frage 8.
Frage 14:
Für wie realistisch wird die Umsetzung des Projektes von Experten, z. B. von der TUM beurteilt?
Antwort:
Nicht zutreffend – siehe Frage 8.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.