Strompreise und Strompreisbremse auf Marktveranstaltungen
Antrag Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 1.8.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Im o.g. Antrag wird von Ihnen beantragt, dass die Stadtwerke München den Beschickern von Volksfesten und Marktveranstaltungen Strompreise wie im Neukundengeschäft oder die Anwendung der Strompreisbremse angeboten werden soll.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Gestaltung von Strompreisen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben die Stadtwerke München um Stellungnahme gebeten, die uns hierzu Folgendes mitteilte:
„Die Strompreise für das Jahr 2023 sind für alle Kunden sehr stark gestiegen, unabhängig davon, ob es sich um Neukunden oder Bestandskunden handelt. Für die Kundengruppe der Beschicker wurde im Januar 2023 die ursprüngliche, im November 2022 erfolgte Kalkulation, überarbeitet. Die zwischenzeitliche Reduzierung der Strompreise an den Energiemärkten führte zu einer Senkung der Preise in Höhe von 15 - 20% (je nach Tarif).
Bei der Umsetzung bzw. Anwendbarkeit der Strompreisbremsen sind die SWM an die Auslegung des Gesetzgebers gebunden, da die Mittel lediglich durchgereicht werden. Eine direkte Einflussnahme oder Gestaltungsspielräume wurden den Energieversorgern vom Gesetzgeber nicht eingeräumt.
Es ist korrekt, dass die Strompreise im Jahr 2023 für die Beschicker der Marktveranstaltungen – wie für alle Kunden auch – im Vergleich zu früheren Jahren sehr hoch waren. Wie bereits erläutert, spiegelt sich in den Preisen die Preisentwicklung an den Energiemärkten wider. Umso erfreulicher ist es, dass sich das Preisniveau im Laufe des Jahres 2023 wiedersehr stark nach unten bewegt hat. Aus diesem Grund können die SWM für das Jahr 2024 wieder deutlich günstigere Preise für ihre Kunden anbieten.“
Wir bedauern, mit der vorliegenden Zuleitung, die vorgegebene Frist von sechs Monaten überschritten zu haben. Maßgeblicher Grund für die Verfahrensdauer ist der Abstimmungsbedarf mit den SWM.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.