Kein Zahlungsverzug ohne Bescheid
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 18.8.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag wird die Landeshauptstadt München aufgefordert, auf die Stadtwerke München einzuwirken, dass Antragstellerinnen und Antragsteller auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder den grauen München Pass bis zum Erhalt des Bescheides nicht in Zahlungsverzug von offenen Rechnungen für Energiekosten kommen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Wir haben die Stadtwerke München um Stellungnahme gebeten, die uns hierzu Folgendes mitteilte:
„Kund*innen, die in finanziellen Schwierigkeiten sind oder in Zahlungsverzug kommen, können Kontakt zum SWM-Kundenservice aufnehmen. Gemeinsam wird nach einer Lösung gesucht (u.a. in Form eines Ratenplans, einer Verschiebung des Zahlungstermins).
Über die Unterstützungsmöglichkeiten informiert die SWM u.a. in Form eines Informationsflyers ,Unterstützung bei Energiekosten‘, der auch digital zur Verfügung steht.
Im Übrigen wird im Zusammenhang mit dem Wärmefonds darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Bescheide (Wohngeld, Kinderzuschlag, etc.) nicht zwingende Voraussetzung sind, um Leistungen aus dem Wärmefonds zu beziehen. Alternativ ist es genauso möglich, eine Nettoeinkommensprüfung durchführen zu lassen (Variante 2), wenn das monatliche Nettoeinkommen unter den für München geltenden Einkommensgrenzen liegt. Informationen zum Wärmefonds sowie zu den Einkommensgrenzen erhalten Interessierte über die Website www.waermefonds.de oder die Energie-Hotline der Diakonie München und Oberbayern.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.