„KVR fälscht Unterschriften“ – Transparente Aufklärung!
Antrag Stadtrat Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 15.11.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Mit Schreiben vom 15.11.2023 haben Sie Folgendes beantragt:
„Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) wird aufgefordert, schnellstmöglich transparent aufzuklären, wie es dazu kommen konnte, dass Unterschriften etwa auf Führerscheinen ‚gefälscht‘ wurden. Dem Stadtrat soll darüber hinaus dargelegt werden, wie viele Fälle bekannt sind, in denen Unterschriften und Daten auf Dokumenten- und Urkunden verändert worden sind und wie dies künftig verhindert werden kann.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihren konkreten Antragspunkten möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Kreisverwaltungsreferat nimmt die Angelegenheit sehr ernst.
Die Innenrevision des KVR, die direkt bei der Referatsleitung angesiedelt ist, hat sich der Sache direkt nach Bekanntwerden angenommen.
Bei der automatisierten Übermittlung der Daten an die Bundesdruckerei wurde im Sommer dieses Jahres festgestellt, dass in 119 Fällen aufgrund eines IT-Fehlers, der inzwischen behoben ist, die digital gespeicherte Unterschrift und das Lichtbild versehentlich beim Übermittlungsprozess an die Bundesdruckerei, welche den Kartenführerschein herstellt, gelöscht worden sind. Deshalb hat die Fahrerlaubnisbehörde von den Betroffenen zur Bestellung des Kartenführerscheins erneut ein Lichtbild und eine Unterschrift angefordert.
Alle von diesem IT-Fehler betroffenen Fälle wurden zwischenzeitlich von der Innenrevision überprüft. Die Ermittlungen haben keine Hinweise auf Fälschungshandlungen durch städtische Mitarbeiter*innen ergeben und es ist auch keine Motivation erkennbar, weshalb eine derartige Fälschung durchgeführt werden sollte.
Zwar hat die Innenrevision bei der Überprüfung festgestellt, dass dem Kreisverwaltungsreferat von einzelnen antragstellenden Personen jeweils eine Unterschrift in Blockschrift bzw. Druckschrift und zugleich eine Unterschrift in Schreibschrift vorliegt und insofern offenbar das Schriftbild derUnterschrift einer Person in verschiedenen Verwaltungsvorgängen abweichen kann. Nachfragen bei den Betroffenen ergaben jedoch, dass die vom Schriftbild abweichenden Unterschriften von den Antragssteller*innen abgegeben worden waren. Das Kreisverwaltungsreferat geht daher davon aus, dass in derartigen Fällen den betroffenen Personen – es handelt sich hier ausnahmslos um junge Erwachsene im Alter von 18 Jahren – teilweise der Individualisierungswille, der einer persönlichen Unterschrift üblicherweise zugrunde liegt, fehlt und dass sich möglicherweise auch noch kein eingewöhntes statisches Schriftbild mit entsprechender Wiederholungsgenauigkeit etabliert hat.
Wie es allerdings in dem der Presseberichterstattung zu Grunde liegenden Einzelfall zu einer falschen Unterschrift auf dem Führerschein kommen konnte, ist nicht erklärbar. Das Kreisverwaltungsreferat hat unverzüglich Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung gegen Unbekannt erstattet. Die Ermittlungen wurden jedoch zwischenzeitlich eingestellt.
Aktuell werden weitere Sicherheitsmaßnahmen bzw. die Änderung von Geschäftsprozessen intensiv geprüft, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern.
Zudem wird das aktuelle Fachverfahrensprogramm durch ein neues Fachverfahren abgelöst. Dies ermöglicht mittelfristig der Fahrerlaubnisbehörde, die Digitalisierung und die medienbruchfreie Antragsbearbeitung auszubauen und die Möglichkeit von manuellen Eingriffen zu reduzieren.
Zwischenzeitlich haben wir uns bei der betroffenen Fahrerlaubnisinhaberin entschuldigt und ihr kostenfrei einen neuen Führerschein ausgestellt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.