Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet erneut die Förderprogramme Genossenschaftliches Wohnen, Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Altersgerecht Umbauen (AU) an, welche direkt über die KfW beantragt werden können. Das Förderprogramm Genossenschaftliches Wohnen mit verbilligten Zinsdarlehen und Tilgungszuschuss richtet sich an Privatpersonen, die eine Wohngenossenschaft gründen oder sich an einer bestehenden beteiligen möchten.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich bin froh, dass mein Appell Gehör gefunden und der Bund die Bedeutung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus erkannt hat. Mit der Wiederaufnahme des Förderprogramms können in München etwa 500 Neubauwohnungen von Genossenschaften, deren Realisierung durch den Förderstopp bedroht war, doch noch umgesetzt werden – ein wichtiger Beitrag für den Münchner Wohnungsmarkt.“ Genossenschaften leisten seit Jahren einen wertvollen Beitrag zur Schaffung und langfristigen Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in München. Sie tragen zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung bei, legen Wert auf ökologisches Bauen sowie Mitbestimmung und greifen das steigende Interesse an individuellen, gemeinschaftlichen Wohnformen auf.
Im Rahmen des Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau (KFN) können bei der KfW nun wieder Mittel für ein Effizienzhausstandard (EH) 40 Gebäude beantragt werden, nachdem zwischenzeitlich die komplementierende Bundesförderung eingestellt wurde und das EH 40 Gebäude nur noch über die kommunale Förderung „Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ förderfähig war.
Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk: „Private Bauherr*innen, aber auch die städtische Münchner Wohnen werden endlich wieder entlastet. Damit setzt der Bund das richtige Signal für ökologisches und klimaneutrales Bauen. Nachhaltiges Bauen muss nicht nur effizient, sondern auch für alle Beteiligten wirtschaftlich umsetzbar sein. Diesem Ziel sind wir mit der Wiedereinführung des Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau wieder deutlich näher gekommen.“
Das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen (AU) richtet sich an private Bauherr*innen und Mieter*innen, die Zuschüsse für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden beantragen können, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
Nähere Informationen zu allen drei neuen Förderprogrammen finden sich unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/02/Foerderprogramme.html.