Bunkerleerstand in Bestlage beenden – Nutzung ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 26.9.2023
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass das Sozialreferat den Bunker am Karl-Stützel-Platz für eine sozio-kulturelle Nutzung freigeben soll. Eine jugendkulturelle Nutzung soll hier bevorzugt werden, ebenso eine ganzjährige Nutzung geprüft werden.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 26.9.2023 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Eine prinzipielle Nutzung wäre aus Sicht des Stadtjugendamtes/Jugendkulturwerk durchaus wünschenswert. Gerade was den jugendkulturellen Bereich betrifft, gibt es einen großen Bedarf an Räumlichkeiten, die gerne auch lärmintensiv genutzt werden dürfen.
Der Bunker am Karl-Stützel-Platz war lange Zeit im Kontext Kälteschutz als strategische Notreserve eingeplant. Dieser wird seit 5 Jahren aber nicht mehr für diesen Zweck genutzt und ist daher in der Zuständigkeit vom Sozialreferat an das Baureferat/Gartenbau übergegangen.
Die Rücksprache mit dem Bereich Gartenbau hat ergeben, dass der Bunker im aktuellen Zustand nicht nutzbar ist.
Notwendig sind beispielsweise umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, unter anderem der Einbau eines funktionierenden Lüftungs- und Heizungssystems. Unklar ist auch, inwieweit ein Schimmelbefall den Aufenthalt in den Räumlichkeiten zulässt.
Unabhängig vom Zustand des Bunkers, müsste prinzipiell eruiert werden, ob und für welche Vorhaben mit wieviel Personen das Objekt geeignet wäre und ob eine entsprechende, zwingend erforderliche, Nutzungsänderung überhaupt möglich wäre. Es müsste zudem geprüft werden, welche sicherheitsrechtlichen und baurechtlichen Anforderungen notwendig sind, um eine entsprechende Nutzung zu ermöglichen.Außerdem ist der Bunker derzeit nicht zugänglich. Dafür muss ein extra Zugangshäuschen aufgebaut werden, das zwar noch existiert, aber nur eine Nutzungszulassung von jeweils November bis März besitzt.
Da sich der Umfang und dadurch die Kosten für die Sanierung und den möglichen Betrieb (Personal- und Sachmittel) nicht kalkulieren lassen, wird derzeit von Planungen jugendkultureller und sozio-kultureller Nutzungen des Bunkers am Karl-Stützel-Platz vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage des städtischen Haushaltes abgesehen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.