Die Zellstraße am Gasteig ist die einzige Erschließungsmöglichkeit für den Bereich um das Muffatwerk und das Müller’sche Volksbad. Sie dient als Ver- und Entsorgungsstrecke und als Zufahrt für Rettungsfahrzeuge. Bereits vor dem Start der Sanierungsarbeiten an der Ludwigsbrücke war die Zufahrt wegen des spitzen Winkels der Abzweigung von der Rosenheimer Straße für große und lange Fahrzeuge nur mit Einschränkungen möglich. Die geplante Einspurigkeit der Rosenheimer Straße und die geplanten Rasengleise mit angrenzenden Bordsteinen für die Trambahn haben zur Folge, dass längere Fahrzeuge künftig nicht mehr wie bisher in die Zellstraße einbiegen können.
Im Muffatwerk finden jährlich um die 600 Veranstaltungen statt, insgesamt davon etwa 100, bei denen Anfahrten mit Nightlinerbussen und Trailern notwendig sind. Die direkte Anfahrt durch diese Fahrzeuge ist für den Betrieb der Muffathalle essenziell wichtig. Um die Zufahrt auch zukünftig zu ermöglichen, hat der Bauausschuss des Stadtrats beschlossen, die Einfahrtssituation zur Zellstraße zu verbessern. Das Baureferat wurde beauftragt, die Abbiegefläche im Einmündungsbereich mit einer „Balkonlösung“ zu optimieren. Dadurch werden auch überlange Fahrzeuge weiterhin in die Zellstraße abbiegen können.
Im Zuge dieser Arbeiten wird das Baureferat außerdem die sanierungsbedürftigen Bauwerke unter der Zellstraße erneuern. Die Instandsetzung ist unumgänglich, um die Tragfähigkeit und die Verkehrssicherheit der Zellstraße weiterhin sicherzustellen. Es ist sinnvoll und wirtschaftlich, diese Maßnahme zusammen mit dem Umbau der Einmündung der Zellstraße umzusetzen, um die Arbeiten abstimmen zu können und die während der Bauzeit für die Anlieger entstehenden Einschränkungen zu minimieren. Die geplanten Maßnahmen werden mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Das Ziel ist es, spätestens zum Inbetriebnahmezeitpunkt der Trambahn im ersten Quartal 2025 die „Balkonlösung“ in der Zellstraße fertigzustellen.
Achtung Redaktionen: Mehr Informationen finden sich im Beschluss des Bauausschusses des Münchner Stadtrats vom 5. März 2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 12165).