Arbeitsbedingungen in den städtischen Heimen für Kinder und Jugendliche verbessern
Antrag Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 5.9.2023
Antwort Sozialreferat:
Vielen Dank für Ihren Antrag und die damit entgegengebrachte Wertschätzung für die Mitarbeiter*innen der städtischen Heime.
Aufgrund der aktuellen Aufgabenfülle im Sozialreferat, erhalten Sie eine auf die wesentlichen Aspekte konzentrierte Antwort.
Zu Ihrem Antrag vom 5.9.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der zunehmende Fachkräftemangel im sozialen Bereich und der zeitgleich stetig wachsende Bedarf in der Kinder- und Jugendhilfe stellt sowohl das Stadtjugendamt als auch die städtischen und freien Träger vor massive Herausforderungen. Für die Versorgung der hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen ist, neben einer bedarfsdeckenden Infrastruktur, ein qualifiziertes, motiviertes und zuverlässiges Personal unabdingbar.
Die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen und damit die Herausforderungen an die stationären Einrichtungen, sowohl in städtischer als auch in freier Trägerschaft, nehmen zu und werden komplexer.
Dennoch ist die Motivation der Mitarbeiter*innen in den städtischen Heimen sehr hoch. Die erfolgte traumapädagogische Zusatzqualifizierung der Mitarbeiter*innen in den städtischen Heimen trägt dazu bei, dass die Mitarbeiter*innen eine erfolgreiche pädagogische Arbeit erleben und führt zu einer Verbesserung der Attraktivität.
Zur Entlastung der Mitarbeiter*innen der städtischen Heime sowie auch der Einrichtungen in freier Trägerschaft sind bereits viele Maßnahmen erfolgt, eingeleitet oder in Planung.
Durch den Beschluss „Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Stadtjugendamtes im Kinderschutz“ des KJHA vom 13.6.2023 mit Bestätigung durch die Vollversammlung (Sitzungsvorlage 20-26/V 08113) vom 28.6.2023 wurde dankenswerterweise zusätzliches Personal für das Münchner Waisenhaus sowie das Münchner Kindl Heim bewilligt. Hierdurch konnten sogenannte ZuPer-Kräfte (zusätzliches Personal bei Notaufnahmen) eingerichtet werden. Im Münchner Waisenhaus sind bereits zwei dieser Stellen besetzt.Zusätzlich wurde auch im Rahmen neuer Betriebserlaubnisse zusätzliches Personal für die städtischen Heime genehmigt.
Für die Nachtbereitschaft werden 2,33 Std. vergütet, unabhängig von den tatsächlichen Einsatzzeiten. Die Vergütung ist durch den TVöD festgelegt und an den Tarif gebunden, allerdings wird der Nachtdienst voll vergütet. Aktuell wird die Möglichkeit der Gewährung von Zulagen über den TVöD seitens des POR geprüft.
Die Mitarbeiter*innen können in der Regel die ihnen zustehenden Pausen nehmen. Sofern das im Ausnahmefall nicht möglich ist, wird dies entsprechend vermerkt und durch die Führungskraft bestätigt, so dass eine Bezahlung erfolgt.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Umstellung von einem 24-Stunden-Schicht-Modell auf ein 3-Schicht-Modell. Die Mitarbeiter*innen können wählen, welches Modell für sie praktikabel ist. Das 24-Stunden-Modell wird bisher in den meisten Gruppen bevorzugt.
Da die Situation insbesondere in den Münchner Schutzstellen bereits seit längerem sehr angespannt ist, wurden hier bereits weitere Maßnahmen geprüft und in die Wege geleitet.
So wird es zeitnah einen Beschluss im KJHA zur Umsetzung der ambulanten Zusatzhilfen in Schutzstellen (AZH) geben sowie zum Modellprojekt Schutzstellenboost.
Die AZH bietet die Möglichkeit, zusätzlich zu einer Unterbringung in der Schutzstelle, mit einer ambulanten Hilfe intensiver in die Familienarbeit einzusteigen. Durch den Schutzstellenboost soll die Weitervermittlung der Kinder und Jugendlichen beschleunigt werden und damit wieder mehr Inobhutnahmeplätze zur Verfügung stehen. Dies würde entsprechend auch die städtischen Heime entlasten, da weniger Notaufnahmen erfolgen müssten.
Ein wichtiger nächster Schritt wird sein, die erfolgten und geplanten Maßnahmen auszuwerten. Für eine valide und aussagekräftige Auswertung muss jedoch abgewartet werden, bis die Maßnahmen vollständig installiert sind, greifen und eine gewisse Laufzeit vorweisen. Entsprechend der Ergebnisse können weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Belastungen in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen erfolgen.Ich bin zuversichtlich, dass die aufgeführten Maßnahmen einen positiven Effekt auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter*innen bewirken.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.