Pläne für den Rotkreuzplatz – Eine Verschlechterung der Verkehrssituation?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 10.8.2020
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Mit Schreiben vom 10.8.2020 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Mobilitätsreferat beantwortet wird. Die verspätete Antwort bitten wir vielmals zu entschuldigen.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Im Unterausschuss Verkehr des BA 09 steht für Dienstag, 11.8.2020, ein weitreichender Plan zur Stilllegung des Rotkreuzplatzes für den sog. ‚MIV‘ auf der Agenda. Der Antrag enthält bedauerlicherweise weder eine detaillierte Auswirkungsanalyse noch eine Folgenabschätzung. Die Pläne überraschen auch insofern, als auf der Furt über den Rotkreuzplatz das Nebeneinander von Bus, Auto, Fahrrad und Fußgängern gut funktioniert und die letzte bauliche Veränderung eine deutliche und angemessene Verbesserung der Situation herbeigeführt hat.“
Frage 1:
Kennt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung diese Pläne und was ist seine Sichtweise dazu, insbesondere im Hinblick auf folgende Gesichtspunkte:
a) Auf welchen Straßen in der näheren Umgebung ist Ausweichverkehr zu erwarten?
Zählen hier die Arnulfstraße, Hirschbergstraße, Donnersbergerstraße, Renatastraße, Dom-Pedro-Straße, Volkartstraße, Bothmerstraße, Ysenburgstraße und Leonrodstraße dazu?
b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den absehbaren Ausweichverkehr kapazitätstechnisch aufzufangen?
c) Mit welchen durchschnittlichen Stauzeiten im Berufsverkehr und außerhalb des Berufsverkehrs ist in Fahrtrichtung Westen zu rechnen, insbesondere ab dem Einsetzen der geplanten Fahrbahnverengung ab Kreuzung Landshuter-Allee-/Nymphenburger Straße?
d) Mit welchen durchschnittlichen Fahr- und Stauzeiten im Berufsverkehr und außerhalb des Berufsverkehrs ist in Fahrtrichtung Osten zu rechnen, insbesondere ab dem Einsetzen der geplanten Fahrbahnverengung ab der Romanstraße?
e) Wie viele Umsteiger vom Auto auf das Fahrrad erwartet das Planungsreferat, sollten die Pläne gemäß Antrag vollumfänglich im Bezirksausschuss und Stadtrat beschlossen werden? Erwartet das Planungsreferat durch die Pläne eine Reduktion des Autoverkehrs in dem Sinne, dass Autofahrten gänzlich eingestellt werden? Wenn ja, auf welcher Datengrundlage und Umfrageergebnisse o.ä.?
f) Ist vorgesehen, die Auswirkungen der Pläne vor deren Umsetzung planungs- und verkehrskapazitätstechnisch zu evaluieren? g)Welche Ersatzparkplätze für wegfallende Parkplätze sind für die betroffenen Anwohner vorgesehen? Sind Anwohnertiefgaragen geplant? h)Dürfen Elektro-, Gas- oder Wasserstofffahrzeuge die geplante „Radl-Furt“ auf dem Rotkreuzplatz auch benutzen, sollten die Pläne wie beantragt umgesetzt werden?
i)Wie werden die Bürger an den Planungen proaktiv beteiligt, sind Bürgerversammlungen oder andere Formate vorgesehen?
Antwort:
Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem im Unterausschuss des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirks Neuhausen-Nymphenburg behandelten Antrag um den BA-Antrag Nr. 20-26/B 00581 „Mehr Platz für Fuß-, Rad-, und öffentlichen Verkehr auf dem Rotkreuzplatz“ vom 20.8.2020 handelt.
Der Antrag ist am 21.8.2020 im Referat für Stadtplanung und Bauordnung nach der StR-Anfrage Nr. 20-26/F 00075 eingegangen. Dieser wird nunmehr durch das Mobilitätsreferat weiterbearbeitet. Leider konnte der Antrag aufgrund personeller Engpässe bisher nicht bearbeitet werden. Nachdem im Jahr 2023 aber offene Stellen wieder- bzw. nachbesetzt werden konnten, streben wir nach gemeinsamer Prioritätensetzung mit dem BA09 eine baldige Bearbeitung an.
Aus oben genanntem Grund liegen uns weder die gewünschten Verkehrsdaten gemäß Ihrer Anfrage vor, noch sind entsprechende Untersuchungen veranlasst, die eine quantitative Beantwortung ermöglichen.
Als nächster Schritt ist vorgesehen, das weitere Vorgehen referatsübergreifend abzustimmen und darauf aufbauend die entsprechenden Untersuchungen in die Wege zu leiten.
Sobald Ergebnisse hierzu vorliegen werden wir berichten.
Frage 2:
Wie beurteilt das Referat für Gesundheit und Umwelt die Planungen, insbesondere im Hinblick auf folgende Aspekte:
a) Mit welchen Mehrbelastungen für Umwelt und Anwohner ist durch den erhöhten Kraftstoffverbrauch entlang der geplanten bahntechnisch verengten Straßen zu rechnen, insbesondere durch die erforderlichen zusätzlichen Anfahrt- und Bremsvorgänge der Autos?
b) Mit welchen Mehrbelastungen für die Umwelt und die Anwohner ist durch die Mehrverkehre und die Ausweichverkehre in den wahrscheinlichen Ausweichstraßen zu rechnen?
c) Mit welcher Lärm-Mehrbelastung ist auf den Ausweichstraßen (durch den Ausweichverkehr) bzw. auf den verengten Straßen (durch die Anfahrt- und Bremsmanöver) für die betreffenden Anwohner zu rechnen?“
Antwort:
Wir haben das Referat für Klima- und Umweltschutz hierzu um Stellungnahme gebeten, das uns Folgendes mitgeteilt hat:
„Dem Referat für Klima- und Umweltschutz liegen keine konkreten Angaben zur Auswirkung auf den Verkehrsfluss und auch zu möglichen Ausweichverkehren vor. Auf Grundlage der vorliegenden Informationen können daher keine Aussagen über Mehrbelastungen für Umwelt und Anwohner*innen getroffen werden.
Grundsätzliches Ziel des Immissionsschutzes (Luft und Lärm) ist es, relevante Anwohnerbereiche oder die Bereiche, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten, besonders vor Immissionsbelastungen zu schützen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Referat für Klima- und Umweltschutz –sofern die o.g. referatsübergreifende Abstimmung zum Ergebnis kommt, die Vorschläge aus dem BA-Antrag Nr. 20-26/B 00581 näher zu untersuchen – neben der Durchführung einer verkehrstechnischen Untersuchung auch die Durchführung einer lufthygienischen sowie einer lärmtechnischen Untersuchung, um die immissionsschutzfachlichen Folgen abschätzen zu können.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.