Stadtkasse an das Datensystem des Einwohnermeldeamts anschlie- ßen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 8.11.2023
Antwort IT-Referentin Dr. Laura Dornheim:
In o. g. Antrag bitten Sie darum, dass die Stadtkasse unverzüglich an das Datensystem des städtischen Einwohnermeldeamtregisters angeschlossen wird. Insbesondere wird sichergestellt, dass Ummeldungen und Adressänderungen von Münchner Bürgerinnen und Bürgern automatisch auch die Stadtkasse erreichen und von dort aus beim Versand von Rechnungen digital abrufbar sind. Kreisverwaltungsreferat und IT-Referat treten zur Realisierung sofort in den Austausch.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Zu Ihrem Antrag vom 8.11.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen durch it@M erfolgt grundsätzlich gemäß einer Priorisierung, die maßgeblich durch die Bedarfe und Nutzenpotentiale der Fachdienststellen geprägt wird.
Eine entsprechende Anforderung, das SAP-System der Stadtkämmerei direkt an das Einwohnermeldesystem der LHM (EWO) anzuschließen, wurde im Jahr 2014 geprüft. Auf Wunsch der Stadtkämmerei wurde dies zugunsten einer Verbindung zum bundesweiten Auskunftssystem BayBIS nicht weiterverfolgt.
Ein Zugriff auf das städtische Melderegister für die Bearbeitung von Mahnrückläufern ist bei der Stadtkasse jetzt bereits manuell möglich und mit vergleichsweise geringem Mehraufwand für die dort eingesetzten Mitarbeiter*innen realisiert.
Eine Anbindung von SAP-PSCD an das städtische Melderegister wäre grundsätzlich möglich, allerdings besteht wegen der derzeit laufenden Einführung von S4/HANA im Rahmen des Projektes „neoFin | SAP® Lösun-gen“ im Jahr 2024 eine Veränderungssperre für das bestehende Altverfahren (sog. „freeze-Phase“), so dass nach derzeitigem Projektstand eine Prüfung der Anbindung von PSCD an das Melderegister frühestens im Jahr 2025 erfolgen könnte.
Das Kreisverwaltungsreferat und die Stadtkämmerei haben dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.