Schulausflüge ins Bayerische Nationalmuseum fördern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 24.10.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 24.10.2023 vorgebrachten Anregungen besteht seitens der Landeshauptstadt München jedoch keine Zuständigkeit, da wir hier nur als Sachaufwandsträgerin fungieren. Diese Entscheidung würde dem Staatlichen Schulamt bzw. dem Kultusministerium obliegen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir daher, Ihren Antrag auf diesem Wege zu behandeln.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport eine Empfehlung für alle Münchner Schulen erarbeitet, um zu erreichen, dass alle Schüler*innen mindestens einmal in ihrer Schullaufbahn das Bayerische Nationalmuseum besuchen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Kunst und Kultur Bayerns in ihrer Bedeutung für die hier beheimateten Schüler*innen zu betonen, ist integraler Bestandteil der Bayerischen Schulordnung. An vielen Stellen verweisen auch die Fachlehrpläne verschiedener Fächer und unterschiedlicher Jahrgangsstufen auf die bayerische Geschichte und Kultur und deren Vermittlung.
Zweifelsfrei bietet in diesem Zusammenhang das Bayerische Nationalmuseum Kunstschätze und historische Sammlungsstücke von größter Bedeutung. Der Besuch des Bayerischen Nationalmuseums ist für viele Jahrgangsstufen sehr geeignet, um diese Lerninhalte zu veranschaulichen und darüber hinaus das Interesse an der bayerischen Heimat zu wecken.
München beherbergt überdies viele weitere Museen mit bedeutenden Exponaten, die in engem Zusammenhang mit der bayerischen Kultur und Geschichte stehen. Zu nennen sind hier beispielsweise das Lenbachhaus, die Villa Stuck, die Pinakotheken, das Münchner Stadtmuseum und das jüdische Museum. Diese breite Auswahl an Zielen schulischer Exkursionen soll erhalten bleiben, um Schüler*innen zu ermöglichen, ihren Interessen gemäß Bezüge zu ihrer bayerischen Heimat zu entdecken und verschiedenste Aspekte bayerischer Kultur und Geschichte zu erkunden.Ein vielfältiges Vermittlungsangebot bietet zudem das Museumspädagogische Zentrum (MPZ) – eine Einrichtung des Freistaates Bayern und der Landeshauptstadt München. Hier können analoge sowie digitale Vermittlungsprogramme und Fortbildungen für alle Altersgruppen in Museen und im Stadtraum gebucht werden. Diese ermöglichen es, die Entdecker*innenfreude von Schüler*innen zu wecken, vielfältige Themen und Methoden kennenzulernen und kreative Gestaltungsspielräume zu erproben.
Aus der Vielfalt entsprechend den Bedürfnissen der jeweiligen Klasse oder in Anlehnung an aktuelle Themen passende Ziele auszuwählen und den Unterricht auch in Bezug auf die bayerische Kultur und Geschichte flexibel sowie auf die Bedürfnisse der einzelne Lerngruppe zugeschnitten zu gestalten, liegt in der besonderen Freiheit und Verantwortung der einzelnen Lehrkraft. Sie trägt gemäß § 2 der Lehrerdienstordnung die „unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Erziehung und den Unterricht ihrer Schüler*innen“.
Eine Verpflichtung zum Besuch des Bayerischen Nationalmuseums könnte unseres Erachtens die Vielseitigkeit in den Begegnungen mit bayerischer Kultur und Geschichte einschränken und die Möglichkeiten einer individuellen und aktualisierten Annäherung in nicht notwendiger Weise beschneiden. Zudem sehen wir im Hinblick auf das breite Angebot der Münchner Museen keine Notwendigkeit, die Freiheiten bei der Unterrichtsgestaltung unserer Lehrkräfte zu reglementieren.
Wie anfangs bereits mitgeteilt, ist es dem Referat für Bildung und Sport ohnehin nicht möglich, die staatlichen Schulen zu einem Besuch zu verpflichten, da wir hier nur als Sachaufwandsträgerin fungieren. Diese Entscheidung würde dem Staatlichen Schulamt bzw. dem Kultusministerium obliegen.
Daher sollte an städtischen Schulen und könnte an staatlichen Schulen in der Landeshauptstadt München der Besuch des Bayerischen Nationalmuseums nicht obligatorisch vorgeschrieben werden.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.