Beibehaltung des verringerten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie & Hotellerie
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 7.9.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Mit Ihrem Antrag vom 7.9.2023 bitten Sie den Oberbürgermeister, über den Bayerischen und Deutschen Städtetag mit einer Initiative an die Bundesregierung heranzutreten, den verringerten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie und der Hotellerie beizubehalten.
Ich möchte Ihnen versichern, dass ich die Debatten um die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Speisen und Getränke in der Gastronomie mit gro-ßem Interesse verfolgt habe. Weder ich in meiner Funktion als Münchner Wirtschaftsreferent noch Herr Oberbürgermeister Reiter haben direkten Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zur Festlegung der Mehrwertsteuererhebung.
Die Entscheidung gegen eine Verlängerung der corona-bedingten Ausnahmeregelung wurde vom Deutschen Bundestag am 21. September 2023
getroffen.
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen und ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.