Der Sozialausschuss des Stadtrats hat in seiner heutigen Sitzung eine Anhebung der Einkommensgrenzen für freiwillige Leistungen der Stadt beschlossen. Diese steigen für einen Ein-Personen-Haushalt von bisher 1.660 auf jetzt 1.800 Euro netto, für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern unter 14 Jahren von 2.650 auf 2.880 Euro netto. Die neuen Grenzen gelten ab dem morgigen 15. März.
Zu den freiwilligen Leistungen gehören beispielweise der München-Pass mit Isarcard S und Befreiung von den Kita-Beiträgen in bestimmten Einrichtungen, Zuschüsse zum Kauf eines Laptops für Senior*innen, der kostenlose soziale Mittagstisch in Einrichtungen der offenen Altenhilfe oder Zuschüsse aus dem Wärmefonds.
Der Sozialausschuss hat zudem beschlossen, dass die Einkommensgrenzen nach einer neuen Methode ermittelt werden. Dabei werden die Armutsgefährdungsschwelle laut Mikrozensus und die Veränderungen des Verbraucherpreisindexes berücksichtigt, einschließlich eines Aufschlags für einkommensschwache Haushalte.
Zukünftig sollen die Einkommensgrenzen nach dieser neuen Methode jeweils zum 1. Januar eines Jahres angepasst werden. Grundlage der neuen Methode sind die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Expertise vom Herbst 2023, die das Sozialreferat in Auftrag gegeben hatte. Bislang wurden die Einkommensgrenzen für freiwillige Leistungen im Rahmen der Erstellung der Armutsberichte ermittelt und waren ohne Berücksichtigung von Preissteigerungen bis zur Vorlage des nachfolgenden Armutsberichts gültig.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Wir ermöglichen mit unseren freiwilligen Leistungen vielen Münchner*innen mit niedrigen Einkommen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Mit der neuen Methode zur Ermittlung der Einkommensgrenzen und der jährlichen Anpassung können wir noch mehr als bisher die reale Preisentwicklung und damit die tatsächliche Belastung der Münchner Haushalte berücksichtigen.“
Weitere Informationen zum Thema sind zu finden unter https://stadt.muenchen.de/infos/freiwillige_leistungen.html.