Verstärkte Verkehrskontrollen in den Fußgängerzonen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 18.12.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 18.12.2023.
Sie beantragen, dass die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) ihr Engagement in den Fußgängerzonen und anliegenden Straßen verstärkt und dort vermehrt die Einhaltung der geltenden Regelungen kontrolliert.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag erlaube ich mir daher auf diesem Wege Folgendes mitzuteilen:
Fußgängerzonen stellen besondere Schutzräume für Fußgänger*innen dar. Sie sind wesentliche Elemente für Verkehrssicherheit v.a. in innerstädtischen Bereichen, entsprechend legt die KVÜ ein spezielles Augenmerk auf diese Verkehrsflächen.
Zugleich treffen in einer Fußgängerzone viele unterschiedliche Interessen aufeinander, die es zu berücksichtigt gilt. Zu nennen sind hier beispielsweise der Lieferverkehr für den Einzelhandel, die Belange der Anwohner*innen oder auch der an bestimmten Örtlichkeiten zugelassene Fahrradverkehr.
Um das Einhalten von Verhaltensregeln und die gegenseitige Rücksichtnahme zu gewährleisten, hat die KVÜ all diese Aspekte schon seit längerem durch besonders geschulte Mitarbeitende priorisiert. Dies gilt v.a. für die Problematik, dass ohne Erlaubnis in Fußgängerzonen eingefahren wird.
Schwerpunkte sind diesbezüglich aktuell der Fußgängerzonenbereich zwischen Karlsplatz/Stachus, Marienplatz, Odeonsplatz und Sendlinger Tor, die von Ihnen angesprochene Kustermann(fahr)bahn am Viktualienmarkt, die Westenriederstraße, die Perusastraße/Maffeistraße und der Genoveva-Schauer-Platz.Im Jahr 2023 wurden dabei 5.224 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, hinzu kommen eine große Zahl an mündlichen Ermahnungen. Betroffen waren 3.143 Kfz (in der großen Mehrzahl Pkw), 1.517 Radfahrende und 564 E-Roller.
Unabhängig davon kümmern sich vor allem die in der Altstadt eingesetzten KVÜ-Außendienstkräfte darum, dass in Fußgängerzonen rechtswidrig eingefahrene und bereits abgestellte Fahrzeuge verwarnt bzw. abgeschleppt werden.
Schon aufgrund der zunehmenden Zahl von Fußgängerzonen ist das KVR bestrebt, die Überwachung dieser Bereiche personell zu verstärken, um die Möglichkeiten der Einsatzplanung zu erweitern und zu flexibilisieren. Dieses Vorhaben ist untrennbar verbunden mit dem generellen Ansatz, das Personal der KVÜ aufgabenübergreifend aufzustocken. Hierzu hat der Stadtrat mit dem Beschluss zur Strategischen Weiterentwicklung der KVÜ vom 28.11.2023 wesentliche Akzente gesetzt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.